


Uuuuwwwe, Du willst mir doch nicht die GGVS, GGVE, GGVSEE und GGVBinSch erklären. Diese ist Teil meiner Führungsausbildung bei der Feuerwehr. In der GGV wird nur der Transport von gefährlichen Stoffen und Gütern geregelt. Die Kennzeichnung, welche Du ansprichst, dient lediglich der Gefahrenabwehr, um von außen zu erkennen, welchen Stoff, oder Stoffe, das Fahrzeug geladen hat. Zur Schnelleinschätzung der Gefährlichkeit dient die obere Zahlenreihe der orangenen Warntafel, wobei eine 2 bedeutet, dass das Fzg mir druckferflüssigtem Gas beladen ist. Bei einer 3 hat das Fzg. einen brennbaren flüssigen Stoff geladen, bei der 4 einen brennbaren festen Stoff, bei der 5 einen oxydierenden (brandfördernden) Stoff, 6 = giftig, 7 = radioaktiv, 8 = ätzend und 9 = Gefahr einer heftigen Reaktion. Wenn ein X der Zahl voransteht, darf der transportierte Stoff nicht mit Wasser in Berührung kommen. Kein einziges Wort von einer eventuellen Wassergefährdung.Gimli hat geschrieben: Die GGVs regeln auch die Kennzeichnung....
Wie gesagt, das Thema ist für mich durch ..... weil wir augenscheinlich aneinander vorbeireden ...Cruiser hat geschrieben:Uuuuwwwe, Du willst mir doch nicht die GGVS, GGVE, GGVSEE und GGVBinSch erklären. Diese ist Teil meiner Führungsausbildung bei der Feuerwehr. In der GGV wird nur der Transport von gefährlichen Stoffen und Gütern geregelt. Die Kennzeichnung, welche Du ansprichst, dient lediglich der Gefahrenabwehr, um von außen zu erkennen, welchen Stoff, oder Stoffe, das Fahrzeug geladen hat. Zur Schnelleinschätzung der Gefährlichkeit dient die obere Zahlenreihe der orangenen Warntafel, wobei eine 2 bedeutet, dass das Fzg mir druckferflüssigtem Gas beladen ist. Bei einer 3 hat das Fzg. einen brennbaren flüssigen Stoff geladen, bei der 4 einen brennbaren festen Stoff, bei der 5 einen oxydierenden (brandfördernden) Stoff, 6 = giftig, 7 = radioaktiv, 8 = ätzend und 9 = Gefahr einer heftigen Reaktion. Wenn ein X der Zahl voransteht, darf der transportierte Stoff nicht mit Wasser in Berührung kommen. Kein einziges Wort von einer eventuellen Wassergefährdung.Gimli hat geschrieben: Die GGVs regeln auch die Kennzeichnung....
Die zweite Zahlenreihe bezeichnet den transportierten Stoff z.B. 1203 für Benzin.
Daran glaube ich nicht, da alle Vorratsbehälter im Auto auch aus Kunststoff sind.Rumtreiber hat geschrieben:hat sich eigentlich auch schon jemand gedanken darüber gemacht unabhängig von wasserschädlich oder nicht, ob der Abwassertank,der meißtens aus Kunststoff besteht,sich nicht durch das Frostschutzmittel zersetzt.
Das ist mal nur so ein Gedanke,da sich schon viele Kustoffbehälter in denen Frostschutz aufbewahrt wurde,total verformt haben wenn sie nicht sogar undicht wurden.
Daran glaube ich nicht, da alle Vorratsbehälter im Auto auch aus Kunststoff sind.[/quoteAndy hat geschrieben:Rumtreiber hat geschrieben:hat sich eigentlich auch schon jemand gedanken darüber gemacht unabhängig von wasserschädlich oder nicht, ob der Abwassertank,der meißtens aus Kunststoff besteht,sich nicht durch das Frostschutzmittel zersetzt.
Das ist mal nur so ein Gedanke,da sich schon viele Kustoffbehälter in denen Frostschutz aufbewahrt wurde,total verformt haben wenn sie nicht sogar undicht wurden.
Wir sprechen hier aber von 2 verschiedenen Frostschutzsystemen, nicht von Batteriesäure. http://www.cheesebuerger.de/images/smil ... s/a050.gifIch habe eigentlich mit keiner anderen Antwort gerechnet.
Dieseltank = Kunststoff und resistend gegen Diesel
5 Liter-Mineralwasserflasche = Kunststoff da tust mal Diesel rein und dann siehste was passiert nach ein paar Tage.
Batteriesäure Flasche 1Liter- Gebinde = Kunstoff gegen Batteriesäure resistend
Brauchwassertank = Kunststoff, da tuste mal 1 Liter Batteriesäure rein, viel Vergnügen.
Jau, ist soAber es wird nie aufhören daß es eben immer sehr kritische nichtsglaubende Zeitgenossen gibt.