Dachluke kapputt Haftpflicht?

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cipsygirl
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Dachluke kapputt Haftpflicht?

Beitrag von cipsygirl »

Hallo zusammen,

Ich habe als ich das Wohnwamobil gepackt habe , die Dachluke übersehen und drangekommen, nun hat sich mehrere Risse.
Da das Wohnmobil meinem Freund gehört, würde ich es dann meiner Haftpflicht melden. Ich habe sogleich alles abgeklebt und nun ist Sie Innen auch gerissen.
Meint Ihr das Übernimmt , meine Haftpflicht.
Denke der Schaden liegt mit Einbau bei ??? Genau wie teuer wird das den?

freue mich auf Antwort

:P
Gruss Manuela
patrixm

Re: Dachluke kapputt Haftpflicht?

Beitrag von patrixm »

Hallo,

mit der Haftpflichtversicherung, das ist nicht ganz eindeutig. Ich würde den Schaden - so wie er passiert ist - der Versicherung melden und wenn es eine gute Versicherung ist, wird sie den Schaden bezahlen.

Grundsätzlich ist es in der Privat-Haftpflichtversicherung versichert, wenn man jemand anders versehentlich einen Schaden zufügt - so wie hier geschehen. Allerdings gibt es Klauseln, die das komplizierter machen (sprich: ausschließen), so beispielsweise wenn man mit dem Geschädigten zusammen lebt oder für den Geschädigten etwas erledigt hat. Und wenn man eine gemeinsame Privathaftpflicht hat, geht es sowieso nicht.

Fakt ist, bei Schäden an einem KFZ wird immer besonders intensiv geprüft - weil eben hier auch viel betrogen wird. Find ich auch korrekt, denn warum soll die Allgemeinheit bezahlen, wenn sich einige bereichern. Wer bei der Wahrheit bleibt, ist aber auf der sicheren Seite.

Wie gesagt: Eine gute Versicherung / gute Versicherungsmitarbeiter/Innen werden das zur Zufriedenheit klären können.

Grüße

Patrick
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Ludwig_53
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Beitrag von Ludwig_53 »

.. da schicken wir gleich mal die Versicherungsdetektive von RTL 2 hin und dann wissen wir bald, ob die Versicherung zahlt :D
cipsygirl
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Beitrag von cipsygirl »

lach, um Gottes willen!! Also Versicherungsbetrug will ich mich Distanzieren.
;)
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Beitrag von Lira »

Ja, hast Du die Dachluke richtig beschädigt - oder sind die Risse "von selber" gekommen?
Hatte ich bei meinem Bürstner, da waren nach zwei Jahren alle drei Fenster in den Dachluken gerissen und es wurde alles erneuert, typischer Materialfehler und ging auf Garantie!
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Re: Dachluke kapputt Haftpflicht?

Beitrag von GO207 »

Sorry,
aber den geschilderten Schaden wird die Haftpflichtversicherung wohl
kaum übernehmen:
1. Ausschluß: Schadenfälle seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft.....leben Als Angehörige gelten Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern....etc.

2. Ausschluß: Schäden an fremden Sachen...., wenn der VN diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen...
hat.

3. Ausschluß: ....Schäden an und mit KFZ.

Wenn Deine Gesellschaft diesen "Rißschaden" übernimmt, wäre sie mehr als großzügig.
GO207
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Re: Dachluke kapputt Haftpflicht?

Beitrag von Camperfrank »

:cool1
Zuletzt geändert von Camperfrank am Fr 26. Aug 2011, 19:43, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Dachluke kapputt Haftpflicht?

Beitrag von GO207 »

Hallo,
sollte man diese Tips hinsichtlich der Schadenmeldung
nicht lieber über PM abgeben.
Schnell gerät eine ganze Gruppe (hierWOMO-Fahrer) in
Generalverdacht.
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Re: Dachluke kapputt Haftpflicht?

Beitrag von Cruiser »

cipsygirl hat geschrieben:Hallo zusammen,

Ich habe als ich das Wohnwamobil gepackt habe , die Dachluke übersehen und drangekommen, nun hat sich mehrere Risse.
Da das Wohnmobil meinem Freund gehört, würde ich es dann meiner Haftpflicht melden. Ich habe sogleich alles abgeklebt und nun ist Sie Innen auch gerissen.
Meint Ihr das Übernimmt , meine Haftpflicht.
Denke der Schaden liegt mit Einbau bei ??? Genau wie teuer wird das den?

freue mich auf Antwort

:P
Gruss Manuela
Schilder doch mal, wie das passiert ist. Vielleicht kann man dann besser helfen.
patrixm

Re: Dachluke kapputt Haftpflicht?

Beitrag von patrixm »

GO207 hat geschrieben:Sorry,
aber den geschilderten Schaden wird die Haftpflichtversicherung wohl
kaum übernehmen:
1. Ausschluß: Schadenfälle seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft.....leben Als Angehörige gelten Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern....etc.

2. Ausschluß: Schäden an fremden Sachen...., wenn der VN diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen...
hat.

3. Ausschluß: ....Schäden an und mit KFZ.

Wenn Deine Gesellschaft diesen "Rißschaden" übernimmt, wäre sie mehr als großzügig.
GO207
Die angeführten Ausschlüsse greifen nicht unbedingt:

zu 1.: Einerseits muß eine häusliche Gemeinschaft existieren (ist das so?) und andererseits gibt es Gesellschaften, die auf die Anwendung der Klausel verzichten.
zu 2.: Schäden an gemieteten (etc.) Sachen sind zwar ausgeschlossen, aber auch hier gibt es viele Verträge, die diese Schäden mittlerweile wieder einschließen! Aber ist das Mobil denn tatsächlich gemietet gewesen???
zu 3.: Schäden an KFZ sind selbstverständlich versichert, nicht jedoch Schäden MIT (also durch das) KFZ.

Und nochmals die dringende Bitte: Bei der Wahrheit bleiben! Versicherungsbetrug scheint echt Volkssport zu sein, wenn ich das hier so lese...


Grüße
Patrick
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