GO207 hat geschrieben:Sorry,
aber den geschilderten Schaden wird die Haftpflichtversicherung wohl
kaum übernehmen:
1. Ausschluß: Schadenfälle seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft.....leben Als Angehörige gelten Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern....etc.
2. Ausschluß: Schäden an fremden Sachen...., wenn der VN diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen...
hat.
3. Ausschluß: ....Schäden an und mit KFZ.
Wenn Deine Gesellschaft diesen "Rißschaden" übernimmt, wäre sie mehr als großzügig.
GO207
Die angeführten Ausschlüsse greifen nicht unbedingt:
zu 1.: Einerseits muß eine häusliche Gemeinschaft existieren (ist das so?) und andererseits gibt es Gesellschaften, die auf die Anwendung der Klausel verzichten.
zu 2.: Schäden an gemieteten (etc.) Sachen sind zwar ausgeschlossen, aber auch hier gibt es viele Verträge, die diese Schäden mittlerweile wieder einschließen! Aber ist das Mobil denn tatsächlich gemietet gewesen???
zu 3.: Schäden an KFZ sind selbstverständlich versichert, nicht jedoch Schäden MIT (also durch das) KFZ.
Und nochmals die dringende Bitte: Bei der Wahrheit bleiben! Versicherungsbetrug scheint echt Volkssport zu sein, wenn ich das hier so lese...
Grüße
Patrick