Aus aktuellem Anlass...
Habe eben mal bei der Versicherung nachgefragt, wie weit denn die Schadensregulierung gediehen sei und erfahren, man müsse das ablehnen, denn in der Klausel "Comfort" zu meiner Kravag-Inhaltsversicherung steht wörtlich:
Außen am Fahrzeug befestigte Sportgeräte müssen mit einem gegen Kälte geschützten Sicherheits-Bügelschloss oder mit einem stahlummantelten Sicherheits-Stahlseilschloss gegen die einfache Wegnahme gesichert sein.
Auf meine Frage, wie ein Fahrrad-Sicherheitsschloss gegen KÄLTE GESCHÜTZT aussieht, konnte man mir weder bei der Kravag noch bei RMV (Versicherungsmakler) eine adäquate Antwort geben. Auch mein Fahrradhändler hat keine Fahrradschlösser vorrätig, die eine Heizung eingebaut haben, um sie vor Kälte zu schützen und wundert sich ähnlich wie ich.
Auch nahm man mir die Formulierung "stabile handelsübliche Fahrradschlösser" übel - "handelsübliche" Schlösser seien eben "nicht ausreichend". Meine Frage, ob "handelsüblich" nicht etwas ist, was ich im Handel mit Geld kaufen könne, konnte mir ebenfalls nicht adäquat beantwortet werden.
Insofern stehe ich echt auf dem Schlauch, womit ich mein neues Fahrrad nun gegen Diebstahl sichern soll, denn ich habe nur Geld und mit dem kann ich nur in ein Geschäft gehen und einen Handel tätigen, indem ich mir dort ein Schloss kaufe. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.
Bin ich ganz und gar verrückt, der deutschen Sprache nicht mächtig oder wie seht ihr das??
Ich denke, von allem trifft wohl ein bischen was zu ...
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