Helle hat geschrieben:Ich sehe das etwas differenziert und glaube, man sollte es nicht pauschalisieren.
Vielleicht, weil ich mal so erzogen wurde, dass meine Freiheit spätestens dort aufhört, wo die Freiheit eines Anderen durch mich eingeschränkt wird.
Ich bin manchmal sehr erstaunt, welche Ansprüche auch "Gleichgesinnte" haben, wenn es mal nicht genug von Irgendwas gibt.
Viele vergessen dabei vielleicht, dass sie ein Gast auf dem Stellplatz sind. Ein Zahlender zwar, aber immer noch ein Gast.
Und genau so sollte man sich benehmen: Wie man es von SEINEN Gästen zu Hause auch erwarten würde, wenn man mehrere Gäste eingeladen hat..........
Meine Meinung: Weder das Eine noch das Andere ist in Ordnung!
1. Wenn ich auf einen Stellplatz ankomme und keinen Platz mehr finde, habe ich Pech gehabt.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Stellplatz.
Das ist für Einige evtl. eine neue Sicht der Dinge...........
2. Wenn ich auf einem Stellplatz für 24 Stunden bezahle, DARF ich dort 24 Stunden stehen bleiben, muss aber nicht. Ich habe das Recht dazu erworben, aber nicht den Platz gekauft. Wenn ich auf dieses Recht verzichte, in dem ich den Platz vorzeitig verlasse, darf sich natürlich der Nächste das Recht erkaufen.
Wenn ich dann zurückkomme und "mein Platz" ist inzwischen besetzt, nehme ich einen anderen freien Platz. Gibt es keinen freien Platz : Siehe Punkt 1.
Wenn der Platzwart eine Möglichkeit der Reservierung anbietet, dann kann ich diese Möglichkeit natürlich nutzen.
Aber NIEMALS würde ich (wie manche am Pool mit Handtüchern) einfach meinen Kram auf einen Platz stellen, den ich nicht nutze und Andere damit vom Stellplatz aussperren. Wenn genügend Platz ist, kann Vieles toleriert werden, aber wenn es eng wird, ist das undenkbar. zumindest für mich.
Ich habe keine Probleme damit, wenn Jemand eine zusätzliche Stellplatzgebühr bezahlt und diesen Platz für nachreisende Freunde reservieren lässt. Aber nur wenn genügend freie Plätze übrig bleiben und mit Zustimmung des Platzwartes. Wenn es den nicht gibt, geht das eben nicht. Meine Gäste zu Hause dürfen auch nicht bestimmen, welche Zimmer ich für weitere Gäste freizuhalten habe.........
Und ohne für diesen Stellplatz zu bezahlen geht schon gar nicht. Das wäre ja Erschleichen einer Dienstleistung und strafbar.
Ich würde den Platzeigentümer um seine Einnahmen betrügen. NO GO!
3. Wenn ich auf einem Stellplatz ankomme und nur noch ein Platz frei ist, der aber SICHTBAR belegt ist (Stühle, Fahrräder etc.) dann werde ICH den Teufel tun und Hand an das Eigentum anderer Menschen legen. Entweder ich kann beim Platzwart (und nur der hat das Hausrecht) eine Klärung herbeiführen oder ich fahre weiter. Ob mir das gefällt oder nicht: ich habe nicht das Recht, ohne erlaubnis einfach anderer Leute Eigentum von einem Platz zu einem anderen zu bewegen - weil der Stellplatz nicht mir gehört.........Mich würde interessieren, WO sowas als legal niedergeschrieben steht.
Das hat doch mit gegenseitiger Rücksichtnahme genausowenig zu tun wie das unrechtmäßige Blockieren eines Platzes. Aus der Tatsache, dass ein Anderer etwas Unrechtes, Falsches oder mich ärgerndes tut sollte ich noch lange nicht das Recht ableiten, genauso zu handeln...........Anderer Menschen Eigentum ist für mich tabu. Jede Art von unerlaubtem Entfernen ist für mich ganz einfach erstmal ein Diebstahlversuch...........
Wer haftet, wenn der Roller/das Fahrrad beim Wegschieben hinfällt oder der Tisch plötzlich Kratzer hat? NO GO ! Nicht ohne Erlaubnis. Niemals.
Ich würde also Beides nicht tun - weder Blockieren noch eine Blockade wegräumen.
Bei mir zu Hause - JA! Aber als Gast auf einem fremdem Grundstück ?? NEVER !
Ein ähnliches Thema gab es ja schonmal mit dem rausziehen von Stromanschlüssen, wenn die Zeit abgelaufen ist.............Wo bleibt der Respekt vor dem Recht des Anderen??? "Selbstjustiz" scheint Spaß zu machen......
