Think Big - neues Concorde Model !

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monaco
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Re: Think Big - neues Concorde Model !

Beitrag von monaco »

thomasd hat geschrieben:Noch ein Tipp, auch am Rande!

Wer Klasse 2 gemacht hat, für den hat er privat eine lebenslange Gültigkeit!
Geatscht sind die, die sich einen neuen Führerschein mit Verfalldatum haben ausstellen lassen, die müssen alle 5 Jahre erneuern und den Entzug erleiden.

Mein grauer Lappen ist von 1975 und 1977 haben sie Klasse 2 nachgestempelt. Solange ich diesen Lappen nicht umtauschen lasse, darf ich privat bis 40 Tonnen ohne Untersuchung fahren! :mrgreen:

@ thomasd

Sorry thomasd !

Ich denke, daß oben geschriebene ist so nicht richtig ...

Die FE Klasse 2 ( altes Format ) gilt uneingeschränkt allerdings nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Wer bis zum 31.12.99 50 Jahre alt wurde, durfte bis zum 31.12.2000 mit der Klasse 2 weiterfahren. Seit 01.01.2001 brauchen nun alle LKW-Fahrer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, den Scheckkartenführerschein mit der Klasse C bzw. CE für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
Nachzulesen z.B. hier :
http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/ ... ize=50.htm

Dort kann man z.B. auch erfahren, daß die alte Klasse 3 nicht uneingeschränkt ihre Gültigkeit behält ... es gibt da auch Ausnahmen.

Grüße aus Andalusien

Ralf
thomasd
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Re: Think Big - neues Concorde Model !

Beitrag von thomasd »

monaco,
dein Link ziehlt auf gewerbliche LKW-Fahrer. Privat kann ich weiterhin die 40 Tonnen fahren, vorausgestzt, dass der Führerschein keine Eingränzungen eingetragen hat. Und Eingränzungen gibt es im Grauen nicht.
rgk
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Re: Think Big - neues Concorde Model !

Beitrag von rgk »

thomasd hat geschrieben:monaco,
dein Link ziehlt auf gewerbliche LKW-Fahrer. Privat kann ich weiterhin die 40 Tonnen fahren, vorausgestzt, dass der Führerschein keine Eingränzungen eingetragen hat. Und Eingränzungen gibt es im Grauen nicht.

Hallo Thomas,
interessantes Thema, dessen Richtigkeit ich gerne auch wüsste. Hab mal einen Link zur Führerscheinstelle
in Ravensburg. Nach deren Auffassung ist der alte Klasse 2 mit erreichen vom 50. Lebensjahr ungültig.

http://www.landkreis-ravensburg.de/serv ... print=true
thomasd
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Re: Think Big - neues Concorde Model !

Beitrag von thomasd »

Hallo Rolf,
auch in deinem Link ist von Brummis, also LKW die Rede. Da geht es um die Gesundheitsprüfung, ohne die du die Fahrerkarte nicht bekommen würdest. aber privat braucht man keine Fahrerkarte.
Die Zahl der Privatleute, die 40 Tonner fahren wollen, ist wohl so gering, dass sie gar nicht auf dem Plan ist, weiß ich aber nicht und schriftliches habe ich noch nicht gefunden.

Im anderen Forum hat es ein Fahrlehrer aber genau erklärt. Ich selber habe meine zuständige Führerscheinstelle angerufen und die sagten, ich könne weiter fahren. Selbst den gewerblichen Schein würde ich nach ärtzlicher Untersuchung auch in 20 Jahren noch bekommen. Aber nur weil ich den alten Lappen ohne Einschränkung habe, damit kann nichts verfallen.
Die anfänglich eingeführte Verfallfrist haben sie zum Glück wieder aufgehoben, sonst wär mein Lappen auch weg.
Busfahrer
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Re: Think Big - neues Concorde Model !

Beitrag von Busfahrer »

rgk hat geschrieben:
thomasd hat geschrieben:monaco,
dein Link ziehlt auf gewerbliche LKW-Fahrer. Privat kann ich weiterhin die 40 Tonnen fahren, vorausgestzt, dass der Führerschein keine Eingränzungen eingetragen hat. Und Eingränzungen gibt es im Grauen nicht.

Hallo Thomas,
interessantes Thema, dessen Richtigkeit ich gerne auch wüsste. Hab mal einen Link zur Führerscheinstelle
in Ravensburg. Nach deren Auffassung ist der alte Klasse 2 mit erreichen vom 50. Lebensjahr ungültig.

http://www.landkreis-ravensburg.de/serv ... print=true


Und so sehe ich das auch :mrgreen:

Auszug Führerscheinverordnung

Allgemeine Informationen:
Allgemeine Hinweise zu den neuen Fahrerlaubnisklassen:

Der Umtausch des bisherigen Führerscheins ist freiwillig Eine Umtauschpflicht besteht derzeit nicht! Die alten Rechte aus der bisherigen Fahrerlaubnis bleiben erhalten und werden beim Umtausch in die neuen Fahrerlaubnisklassen entsprechend berücksichtigt. Wer aber nach Vollendung des 50. Lebensjahres den Umfang der alten Klasse 2 behalten möchte, muss seinen "alten Lappen" in die "neue Karte" umtauschen, dies gilt auch für Inhaber von Personenbeförderungsscheinen, sowie vor Erteilung eines Internationalen Führerscheines.

Hinweis für Inhaber der (alten) Klasse 2:
Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 2, die bis zum 31.12.1949 geboren wurden, mußten ihren Führerschein bis zum 31.12.2000 umgetauscht haben, da ab 1.1.2001 die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse 2 erloschen ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 2 die ab 01.01.1950 geboren wurden, erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Der Antrag muß also rechtzeitig, d.h. 8 Wochen vorher, gestellt werden.Die Fahrerlaubnisse der Klasse 2 - nunmehr Klasse CE- werden auf 5 Jahre befristet. Die Verlängerung ist jeweils abhängig von einer ärztlichen Untersuchung und der Überprüfung der Sehleistung.

Hinweise für Inhaber der (alten) Klasse 3:
Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 3 erhalten beim Umtausch neben der Fahrerlaubnis der Klassen B, BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahzeuge bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Züge bis 12t geführt werden. Soll der volle Umfang der bisherigen Klasse 3 (Fahrzeugkombinationen / Züge über 12t) erhalten bleiben, muß dies beim Umtausch besonders beantragt werden Hierbei wird die Fahrerlaubnis der Klasse CE (beschränkt) erteilt, die bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet wird. Zur Verlängerung sind für diese Fahrerlaubnisklassen alle 5 Jahre ärztliche Kontrolluntersuchungen erforderlich.Wird die Fahrerlaubnis nicht umgetauscht, so dürfen ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine in die Klasse CE (beschränkt) fallende Fahrzeugkombinationen / Züge geführt werden.Inhaber der Klasse 3, die bis zum 31.12.1949 geboren wurden, mußten ihren Führerschein bis zum 31.12.2000 umtauschen, um die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse CE (beschränkt) zu behalten.



Entschuldigt das ich als langjähriger Berufskraftfahrer meinen Senf dazu gegeben habe :mrgreen:
thomasd
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Re: Think Big - neues Concorde Model !

Beitrag von thomasd »

Busfahrer hat geschrieben: Entschuldigt das ich als langjähriger Berufskraftfahrer meinen Senf dazu gegeben habe :mrgreen:

du bist parteiisch.....weil du die Fahrerkarte brauchst und somit deinen Führerschein erneuern musst . Zählt also nicht. :mrgreen:
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Re: Think Big - neues Concorde Model !

Beitrag von Busfahrer »

thomasd hat geschrieben:
Busfahrer hat geschrieben: Entschuldigt das ich als langjähriger Berufskraftfahrer meinen Senf dazu gegeben habe :mrgreen:

du bist parteiisch.....weil du die Fahrerkarte brauchst und somit deinen Führerschein erneuern musst . Zählt also nicht. :mrgreen:



Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 2, die bis zum 31.12.1949 geboren wurden, mußten ihren Führerschein bis zum 31.12.2000 umgetauscht haben, da ab 1.1.2001 die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse 2 erloschen ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 2 die ab 01.01.1950 geboren wurden, erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres.


Auch wenn ich parteiisch bin :lach1 Ich habe 2002 meinen Führerschein umtauschen müssen und bin bis 2006 mit einem alten Fahrtenschreiber unterwegs gewesen ! Erst 2006 wurde die Fahrerkarte
[clicklink=]http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrerkarte[/clicklink] eingeführt :mrgreen:

Ich behaupte das du mit dem alten grauen Führerschein Klasse 2 nach Eintritt des Fünfzigstens Lebensjahres keinen Lkw oder Bus mehr bewegst :P
thomasd
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Re: Think Big - neues Concorde Model !

Beitrag von thomasd »

Busfahrer hat geschrieben:
Ich behaupte das du mit dem alten grauen Führerschein Klasse 2 nach Eintritt des Fünfzigstens Lebensjahres keinen Lkw oder Bus mehr bewegst :P
Hast recht, wäre gewerblich ja auch nicht korrekt. Bis vor ein paar Wochen dachte ich noch, dass der Führerschein ruht und ich erst nach der ärtzlichen Untersuchung und Führerscheinerneuerung wieder fahren darf. Nun habe ich wieder andere Informationen bekommen und die gefallen mir sehr gut. :mrgreen:
willy13
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Re: Think Big - neues Concorde Model !

Beitrag von willy13 »

Die Fahrerkarte hat nichts mit der Gesundheitsprüfung zu tun, diese ist nur dafür da, dass man ein Fahrzeug mit neuem EG-Kontrollgerät fahren kannst und darfst. Und ob Habby oder nicht, wer über 50 ist braucht den Kartenführerschein incl. der Untersuchung, da kann jetzt einer erzählen was er will, fahre selber aus Hobby öfters Fahrzeuge der großen Klasse
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Re: Think Big - neues Concorde Model !

Beitrag von Kaufunger »

Busfahrer hat geschrieben:
willy13 hat geschrieben:Die Fahrerkarte hat nichts mit der Gesundheitsprüfung zu tun, diese ist nur dafür da, dass man ein Fahrzeug mit neuem EG-Kontrollgerät fahren kannst und darfst. Und ob Habby oder nicht, wer über 50 ist braucht den Kartenführerschein incl. der Untersuchung, da kann jetzt einer erzählen was er will, fahre selber aus Hobby öfters Fahrzeuge der großen Klasse


Bei Fahrzeugen >7.5 T sind Fahrten( Auch Privatfahrten) ohne Fahrerkarte nicht erlaubt .

Das ist aber auch nicht ganz korrekt. Ich kann auch ohne Fahrerkarte fahren, wenn ich vor und nach der Fahrt den entsprechenden Ausdruck mache.
Allerdings ist das auf 14 Tage beschränkt.

Was die Aussagen der verschiedenen Behörden bezüglich Gültigkeit der alten Führerscheine betrifft, das ist teilweise haarsträubend. Die wissen teilweise selbst nicht, was Plan ist.
In unserem Busbetrieb sind Fahrer, deren Führerschein noch bis 2014 oder 2015 gilt. Da sie aber ab September 2013 die Schlüsselnummer 95 in ihrem Führerschein haben müssen, müssen sie jetzt die fehlenden Schulungen noch nachholen und bis September eintragen lassen.
Und das wusste die Führerscheinstelle auf Anfrage nicht.

Gruß Rainer
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