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Gimli
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Re: App Blitzer - Info !

Beitrag von Gimli »

Mary hat geschrieben: Wie ist die Rechtslage?

Moinmoin Mary :)

Die Rechtslage ist folgende:

Bei einer verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle ist eine Durchsuchung der Personen bzw. der mitgeführten Sachen durch die Polizei erst einmal nicht zulässig.
Im Allgemeinen dürfen Fahrzeuge und die darin befindlichen Sachen und Personen durch die Polizei grundsätzlich nicht durchsucht werden.
Es findet ggf. nur eine Inaugenscheinnahme statt, die jedoch nicht den rechtlichen Status einer Durchsuchung besitzt.
Die erfolgt i.d.R. durch die Aufforderung, Verbandkasten und Warndreieck vorzuzeigen. Da sich diese Gegenstände häufig im Kofferraum der Pkw befinden, erlangt man so einen entsprechenden Einblick in denselben.


Zur Gefahrenabwehr gelten die jeweiligen Polizeigesetze der Länder.

Dazu sagt das niedersächsiche Polizeigesetz:

§ 23 Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG) / Durchsuchung von Sachen

(1) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Sache durchsuchen, wenn

1. sie von einer Person mitgeführt wird, die nach § 22 durchsucht werden darf,
2.Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Person befindet, die
a) in Gewahrsam genommen werden darf,
b) widerrechtlich festgehalten wird oder
c) hilflos ist,
3. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine andere Sache befindet, die sichergestellt werden darf,
....
6. es sich um ein Land-, Wasser- oder Luftfahrzeug handelt, in dem sich eine Person befindet, deren Identität nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 festgestellt werden darf; die Durchsuchung kann sich auch auf die in dem Fahrzeug enthaltenen Sachen erstrecken.


Eine Durchsuchung eines Kraftfahrzeuges ("Sache") ist demnach zur Gefahrenabwehr nach den o.g. Voraussetzungen gestattet.
Urban
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App Blitzer - Info !

Beitrag von Urban »

Ich habe sehr viel Polizei in der Kundschaft und ich habe einfach einen Polizisten gefragt ohne den genauen Gesetzestext zu hinterfragen, aber wir haben für solche Fragen ja einen Spezialisten hier und der hat die Rechtslage ja ausführlich dargestellt
Danke an Gimli
Mary
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AW: App Blitzer - Info !

Beitrag von Mary »

Danke Gimli,

da ich z.B. bei einer allg Verkehrskontrolle ohne Auffälligkeiten und ohne erkennbare Gefahr angehalten wurde, trifft für mich Satz 1+2 zu, also Absatz eins von Gimli.
Ich zeige sowohl den Kofferraum und der Beamte sah mein Navi im Aus Zustand und danach durfte ich mit einem netten Satz " angenehme Weiterfahrt" weiter fahren!

So das wars :-) :-) :-)
so laufen in der Regel die meisten Verkehrskontrollen ab.

Aber
Wenn jemand eine Gefahr darstellt und sich evt, auch noch auffällig u. pampig verhält, o. die Beamten einen berechtigten Verdacht haben,
dann trifft Absatz zwei zu lt. Gesetz. So wie Gimli schreibt.


So nun bin ich inzwischen weiter gefahren und betätige wieder mein Navi! Mache sonst auch nix falsch und fahre nicht zu schnell. Bin keine Gefahr und auch sonst nix auffälliges, bin ein braver unbescholtener Bürger, ohne Punkte, ohne Bußgeldbescheide usw.

Wie um alles in der Welt will jemand mein Navi kontrollieren? :-)

Ob ich nun so eine Software besitze o. nicht sei dahingestellt.

Wir kennen jetzt die Gesetzeslage, aber ich finde die Frage, wie wollen die Polizisten das herausfinden?
steht weiterhin offen im Raum, so lange es Geräte und Navis und Software in Millionen Stück offiziell verkauft werden! :-)
Und es ist doch wunderbar wenn dann die Nutzer noch mitteilen, das sie gerade durch so eine Software langsamer fahren.

Ein Navi hat viele Untermenüs u. Einstellungen, man erkennt es auch nicht im On Zustand im Stand, ob dort ein "Gefahrenwarner" eingebaut ist. So ein Gerät müsste tatsächlich von der Polizei durchsucht werden um das zu beweisen.
Jedoch ohne erkennbaren Grund werden die das nicht tun bzw. landen wir wieder bei Absatz eins von Gimli! :-)

Tja da beißt sich doch die Katze in den Schwanz! für die Polizei


Ist mal für mich interessant das alles durchzuspielen im Kopf, ich habe noch kein Navi mit "Gefahrenwarner"
Aber was schon Millionen besitzen will ich auch haben,

Bitte wo gibt es die günstig zu kaufen? denn ich kenne nur das von meinem Nachbarn. :lol: :lol: :lol:

Gruss Marlies gesendet mit Tapatalk 2
Zuletzt geändert von Mary am Fr 11. Jan 2013, 11:13, insgesamt 1-mal geändert.
Mario
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Re: App Blitzer - Info !

Beitrag von Mario »

Hallo Marry,
gute Warnersoftware löscht sich selber auf Knopfdruck bei Bedarf, nennt sich Panikbutton. ;)
Ist der zu neugierige Beamte dann wieder weg, legt man ne extra SD Karte ein, und es installiert sich wieder von selbst.

Aber davon abgesehen, mir ist noch kein so ... Beamter über den Weg gelaufen, der meine Navis sehen wollte.


Ps. Ich finde zB. den Geschwindigkeits-Assi im Navi inzwischen viel wichtiger
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Re: App Blitzer - Info !

Beitrag von Ludwig_53 »

Ich warte immer noch auf den ersten Rechtsanwalt, dem ein Bussgeld wegen so einer App verpasst wird. Denke mal, der wird sich bis zur obersten Instanz wehren. Und dann sehe ich schwarz für den Fortbestand eines Gesetzes, das verhindern will, dass ein Autofahrer vor Unfallschwerpunkten gewarnt wird.
Denn nur an solchen darf ja lt. Gesetz auch so eine Anlage aufgestellt werden.
Aber vor Gericht und auf hoher See ..... ihr wisst .....
Robinson
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Re: App Blitzer - Info !

Beitrag von Robinson »

meusel hat geschrieben:Und es kann doch nichts Positiveres geben wenn an Gefahrenstellen der Fahrer zusätzlich aufgefordert wird seine Geschwindigkiet zu reduzieren.

Und genau deswegen kann man bei TomTom die Blitzerwarnung mit einem Symbol (Dreieck) für eine Gefahrenstelle warnen lassen.... das Navi warnt mich also vor einer Gefahrenstelle und wenn die Stadtverwaltung ausgerechnet an dieser Gefahrenstelle einen Blitzer hinstellt, dann ist das ihre Sache... :lach1

LG Peter
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Re: App Blitzer - Info !

Beitrag von Karl0097 »

ich fahre mit App und der Rest ist mir egal........ genau so egal wie die Politiker es handhaben......
Har-Pi
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Re: App Blitzer - Info !

Beitrag von Har-Pi »

Ergänzend zu der absolut korrekten Darstellung von Gimli ist nur noch anzumerken, dass der Zoll auch ohne konkreten Verdacht handeln darf. Nur wenn die etwas entdecken, was Sache der (Verkehrs-) Polizei ist, dann müssen die eben ihre Kollegen holen, wenn sie solch einen Verstoss geahndet haben wollen.

Der Zoll kann z.B. keine Alkoholkontrolle zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit ausführen, da muss die Polizei her. Aber dein Auto / WoMo können die ohne richterliche Anordnung auf den Kopf stellen.
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Re: App Blitzer - Info !

Beitrag von HannuDo »

Oricos hat geschrieben:... Aber dein Auto / WoMo können die ohne richterliche Anordnung auf den Kopf stellen.

Nach meiner Kenntniss galt das früher nur im Zollgrenzbezirk. Dürfen die das jetzt im ganzen Land?

Viele Grüße von
Hannu
Kaufunger
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Re: App Blitzer - Info !

Beitrag von Kaufunger »

Wenn man den Reportagen im TV glauben darf, dann macht der Zoll bundesweit Kontrollen. Und zwar nach Schmuggelware und auch Drogenkontrollen bei den Fahrzeuginsassen.

Gruß Rainer
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