Hallo zusammen,
genau den o.g. Fall hatte ich auch schon: Den TÜV (Süd) hat das nicht interessiert, das Jahr war ausschlaggebend. Die Bestimmung lautet auch
alle zwei Jahre und nicht
alle 24 Monate:
aus DVGW Arbeitsblatt G 607:
" 7.3 Nach Ablauf von jeweils 2 Jahren und nach Durchführung von Änderungen ist die Gesamtanlage erneut zu prüfen"
Es gibt natürlich immer auch "TÜV"- (Dekra, KÜS etc.) Prüfer, die das anders sehen (insbesondere wenn sie noch ein mögliches Geschäft wittern...), und manchmal sind Diskussionen darüber zwecklos. Ich warte seit jeher immer das "zweite" Jahr vollständig ab und überziehe dann zwei Tage bis ins dritte (auf eigenes Risiko - ich weiß ja schließlich, ob alles dicht ist - sonst wird´s auch vor Auflauf der Frist repariert). Bisher hatte ich mit diesem "Verfahren" noch nie Probleme - weder technischer noch rechtlicher Art.
In letzter Zeit macht die HU immer ein Prüfer des KÜS (selbständiger Prüfer) bei meiner örtlichen Werkstatt - da bezahl ich weniger als beim "TÜV", fahr mein Womo morgens hin und hol es mittags wieder ab. Die 10 Minuten Spaziergang haben mir bisher nicht geschadet

. Und da der KÜS-Mensch eh keine Gasprüf-Lizenz hat, interessiert ihn das ganze Thema auch nicht.
Die gelbe Prüfbescheinigung sollte man natürlich schon vorlegen können, sonst kann es Probleme geben.
Viele Grüße
Tourist