Fahrradträger Fiama verbogen

Alles womit man den Wohnwagen aufrüsstet
claudizeller
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Re: Fahrradträger Fiama verbogen

Beitrag von claudizeller »

Also wir können durchaus bestätigen, daß er sich verbiegt. Mit 3 Rädern über eine Bodenwelle, die zur Geschwindigkeitsreduzierung :cool1 dient. Es hat ziemlich gehuppelt und der Träger hat sich um ca. 10 cm nach unten verbogen (Korrigiert mich wenn die 10 cm nicht stimmen sollten)
Gantu
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Re: Fahrradträger Fiama verbogen

Beitrag von Gantu »

claudizeller hat geschrieben:Also wir können durchaus bestätigen, daß er sich verbiegt. Mit 3 Rädern über eine Bodenwelle, die zur Geschwindigkeitsreduzierung :cool1 dient. Es hat ziemlich gehuppelt und der Träger hat sich um ca. 10 cm nach unten verbogen (Korrigiert mich wenn die 10 cm nicht stimmen sollten)
Na ja, 10 cm sind das nicht, aber 3 - 5. Der Teil auf dem die Fahrräder stehen, ist nach unten gedrückt worden. Aber lt. unserer Womo-Werkstadt ist aber noch
alles im grünen Bereich und Fahrräder können noch transportiert werden.
Gantu
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Re: Fahrradträger Fiama verbogen

Beitrag von Gantu »

BossCatOne hat geschrieben: Ohne Dir etwas zu unterstellen, aber ich glaube da auch eher an einer Überbelastung. Vor mir fuhr auch mal ein Womo etwas zu schnell über einen "Hügel" (gelle Klaus? ;) ). Da wirken Kräft... der Träger war danach auch ziemlich verbogen.
Mensch Olaf, musst Du mir das jetzt wieder auf´s Brot schmieren :?: :?: :?: :?: :oops: :lol: :lol: :lol: :lol:
claudi
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Re: Fahrradträger Fiama verbogen

Beitrag von claudi »

Sicher kann theoretisch alles mögliche passiert sein..darum geht es aber nicht..es geht darum ob evtl. ein Materialfehler vorliegt, mein Freund ist Werkstoffprüfer, man nennt das Ermüdung des Materials..oder so..und das müßte eben meiner Meinung nach von denen geprüft werden..aber da scheinen sie eben kein Interesse dran zu haben zu beweisen das das Material in Ordnung ist. Was dabei noch interessant ist die neuen Träger haben an diesen Stellen jetzt anderes Material..grübel..warum?

Zu dem Verbraucher -Händler..würde gelten wenn vertraglich ausgeschlossen..ist aber nicht es gelten die AGBs ..und da steht nix..

stimmt es gibt ne Betriebserlaubnis das man damit Räder transportieren darf..da steht auch nicht das man nur ebene Strecken befahren darf ;-)
Adler
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Re: Fahrradträger Fiama verbogen

Beitrag von Adler »

Ein guter Freund von mir, würde bei der Aussage : "zwei Fahrräder mit 40kg Gewicht"

sagen, dass das keine Fahrräder sind, sondern Geschützpanzer :cool1

Was habt Ihr denn in den Fahrrädern??? Elektromotoren?? :lach1
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Re: Fahrradträger Fiama verbogen

Beitrag von camperfan »

Da der Schaden wohl bei der Vermietung aufgetreten ist, hätte Claudi den Schaden nach Fahrzeugübergabe feststellen müssen und hätte dann gegen den Mieter Ansprüche gehabt, oder?

... um jetzt alles zu verstricken :cool1
Achim
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Re: Fahrradträger Fiama verbogen

Beitrag von Achim »

Adler hat geschrieben:Elektromotoren?? :lach1
Witterst Du ein Geschäft? :lach1
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Re: Fahrradträger Fiama verbogen

Beitrag von camperfan »

claudi hat geschrieben: stimmt es gibt ne Betriebserlaubnis das man damit Räder transportieren darf..da steht auch nicht das man nur ebene Strecken befahren darf ;-)
... aber, das der Träger nur bis 40 KG belastbar ist, und, wie schon vorher beschrieben, bei Erschütterungen gerne höhere Kräfte wirken können.

Gemein, wenn man so bedenkt ....
:(
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Re: Fahrradträger Fiama verbogen

Beitrag von claudi »

uii..
also er darf mit 50 kg belastet werden...dabei sollten eben die genannten von außen einwirkenden Kräfte berücksichtigt und getestet worden sein..wie war das mit dem Elchtest..;-)so seh ich das..
20 kg pro Fahrrad is real..wenns kein Alurad ist..
..ja Ansprüche an den Mieter dann wenn ers verschuldet hat..davon geh ich aber nicht aus..und aufgefallen ist es erst als wir selbst unterwegs waren..kann und will ich also niemanden anlasten..und gefühlsmäßig wurd es immer stärker..also mehr..
aber scheinbar bin ich ja nicht die einzige wo das passiert ist..
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Re: Fahrradträger Fiama verbogen

Beitrag von Tschuringa »

claudi hat geschrieben:uii..
also er darf mit 50 kg belastet werden...dabei sollten eben die genannten von außen einwirkenden Kräfte berücksichtigt und getestet worden sein..wie war das mit dem Elchtest..;-)so seh ich das..
Das seh ich auch so. Die 50 kg sind die maximale Zuladung.
Den Herstellern ist doch klar, dass bei Bodenwellen oder Kurven auch stärkere Beanpruchungen auftreten.
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