Fahrradträger Fiama verbogen
-
- Enthusiast
- Beiträge: 307
- Registriert: Do 20. Nov 2008, 15:57
- Wohnmobil: Roller team Granduca 295P
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Kontaktdaten:
Fahrradträger Fiama verbogen
Hallo zusammen,
wir haben an unserem Wagen einen Fiama Fahrradträger(alte Ausführung) welcher sich langsam aber sicher in sich windet..sprich nach rechts neigt. Dieses passierte schon nach der zweiten Fahrt mit 2 Fahrrädern. Die Räder waren mit um die 40 kg nicht zu schwer. Da das Fahrzeug aber unterwegs war einigten wir uns mit dem Händler darauf ihn erstmal weiter zu benutzen und das ganze im Herbst zu klären. Auf der Messe in Ddorf fragten wir bei Fiama ob das Problem bekannt sei, man sagte uns nein und wir sollten den Träger über den Händler einschicken lassen..
Also war ich vor 3 Wochen beim Händler, hab dieses berichtet und gebeten den Träger einzuschicken zur Überprüfung. Gestern hab ich dort angerufen und man teilte mir mit Fiama meint der Träger sei zu hoch belastet gewesen. Auf meine Nachfrage über eine schriftliche Aussage der Überprüfung hieß es der Träger stünde noch bei Ihnen(also beim Händler) weil sich Fiama nichts davon annehmen wolle.ER wurde nur fotografiert, nicht untersucht.
Außerdem sei er(der Verkäufer) nicht zuständig und er würde mir die Mailadresse eines Verantwortlichen von Fiama nennen und ich könne das mit denen ausdiskutieren.
Nun zu meinen Fragen. Hat das jemansd von euch auch schon gehabt, also Träger verbogen.?
Ist der Händler nicht verantwortlich sich darum zu kümmern? War wie gesagt 2 Monate nach Kauf dort schriftlich angezeigt worden,als Garantieleistung.
Sehe ich das falsch oder muß mir Fiama oder der Händler nicht beweisen das ich etwas falsch gemacht hab, sprich den Träger untersuchen, da dies unter 6 Monaten passiert ist.? Ich meine das ich erst wenn älter als 6 Monate den Beweis anzutreten hab.(Beweislastumkehr).
Was meint Ihr?
wir haben an unserem Wagen einen Fiama Fahrradträger(alte Ausführung) welcher sich langsam aber sicher in sich windet..sprich nach rechts neigt. Dieses passierte schon nach der zweiten Fahrt mit 2 Fahrrädern. Die Räder waren mit um die 40 kg nicht zu schwer. Da das Fahrzeug aber unterwegs war einigten wir uns mit dem Händler darauf ihn erstmal weiter zu benutzen und das ganze im Herbst zu klären. Auf der Messe in Ddorf fragten wir bei Fiama ob das Problem bekannt sei, man sagte uns nein und wir sollten den Träger über den Händler einschicken lassen..
Also war ich vor 3 Wochen beim Händler, hab dieses berichtet und gebeten den Träger einzuschicken zur Überprüfung. Gestern hab ich dort angerufen und man teilte mir mit Fiama meint der Träger sei zu hoch belastet gewesen. Auf meine Nachfrage über eine schriftliche Aussage der Überprüfung hieß es der Träger stünde noch bei Ihnen(also beim Händler) weil sich Fiama nichts davon annehmen wolle.ER wurde nur fotografiert, nicht untersucht.
Außerdem sei er(der Verkäufer) nicht zuständig und er würde mir die Mailadresse eines Verantwortlichen von Fiama nennen und ich könne das mit denen ausdiskutieren.
Nun zu meinen Fragen. Hat das jemansd von euch auch schon gehabt, also Träger verbogen.?
Ist der Händler nicht verantwortlich sich darum zu kümmern? War wie gesagt 2 Monate nach Kauf dort schriftlich angezeigt worden,als Garantieleistung.
Sehe ich das falsch oder muß mir Fiama oder der Händler nicht beweisen das ich etwas falsch gemacht hab, sprich den Träger untersuchen, da dies unter 6 Monaten passiert ist.? Ich meine das ich erst wenn älter als 6 Monate den Beweis anzutreten hab.(Beweislastumkehr).
Was meint Ihr?
-
- Enthusiast
- Beiträge: 2693
- Registriert: Mo 7. Jul 2008, 21:02
- Wohnmobil: Vario Mobil Star MB 800
- Hat sich bedankt: 1 Mal
- Danksagung erhalten: 0
Re: Fahrradträger Fiama verbogen
Ich meine auch, die Beweislastumkehr zieht nach Ablauf der Garantie, sprich 6 Monaten.
Du hattest ja schon schriftlich auf den Mangel hingewiesen! - und zwar in der Garantie.
Allerdings entnehme ich Deinen Worten, dass Du nicht am Ball geblieben bist und nun der Zeitraum von 6 Monaten überschritten ist?
Du hattest ja schon schriftlich auf den Mangel hingewiesen! - und zwar in der Garantie.
Allerdings entnehme ich Deinen Worten, dass Du nicht am Ball geblieben bist und nun der Zeitraum von 6 Monaten überschritten ist?
-
- Enthusiast
- Beiträge: 307
- Registriert: Do 20. Nov 2008, 15:57
- Wohnmobil: Roller team Granduca 295P
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Kontaktdaten:
Re: Fahrradträger Fiama verbogen
Ich war schon am Ball..wir haben alle fotografiert und der Händler hat sichs angeschaut, da das Fahrzeug aber durchgehend unterwegs war(und man uns sagte das einschicken würd einige Wochen dauern) meinte er es sei kein Prob das später zu schicken..aber nun wollen sie das Ding nicht mal sehen??..für den Mietausfall hät ich einige Träger kaufen können...
von Ablauf der Zeit hat niemand gesprochen..es geht ldarum das sie das Teil generell nicht untersuchen wollen..
von Ablauf der Zeit hat niemand gesprochen..es geht ldarum das sie das Teil generell nicht untersuchen wollen..
-
- Enthusiast
- Beiträge: 3174
- Registriert: Mo 30. Jun 2008, 06:59
- Wohnmobil: ja
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Re: Fahrradträger Fiama verbogen
Hier dürfte es sich wohl eher um eine Gewährleistungs- , nicht um eine Garantie-Frage handeln.claudi hat geschrieben:...als Garantieleistung.
...
Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten.
Wenn der Verkäufer "Gewähr zu leisten" hat, steht der Verkäufer dafür ein, dass die gehandelte Ware ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
Das heisst konkret, dass die Ware die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss.
Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heißt in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird.
Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist.
Ich denke, dass Du durch das schriftliche Anzeigen des Mangels Deiner Pflicht Genüge getan hast - der Verkäufer wird wohl in der Pflicht stehen !
-
- Enthusiast
- Beiträge: 307
- Registriert: Do 20. Nov 2008, 15:57
- Wohnmobil: Roller team Granduca 295P
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Kontaktdaten:
Re: Fahrradträger Fiama verbogen
Joo das leidliche Problem mit dem Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung..
..habe das in der Abendschule(Betriebswirt) bis zum Umfallen pauken müßen...und trotzdem is das meiste..aus dem Kopf verschwunden..
Danke für die ausführliche Antwort:-)

Danke für die ausführliche Antwort:-)
-
- Enthusiast
- Beiträge: 3174
- Registriert: Mo 30. Jun 2008, 06:59
- Wohnmobil: ja
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Re: Fahrradträger Fiama verbogen
Wobei, wenn ich mir überlege, dass Du die Ware für Dein Gewerbe gekauft hast ... also ein Geschäft zwischen zwei Kaufleuten geschlossen worden ist ...Gimli hat geschrieben:....
Ich denke, dass Du durch das schriftliche Anzeigen des Mangels Deiner Pflicht Genüge getan hast - der Verkäufer wird wohl in der Pflicht stehen !
§ 475 Abs. 1 Satz 1 BGB regelt, dass die Gewährleistungsrechte des Käufers, der ein Verbraucher ist, nicht vor Mitteilung des Mangels ausgeschlossen werden können.
D.h. erst wenn der Verbraucher den Mangel angezeigt hat, kann er sich mit dem Verkäufer wirksam vergleichen.
Da diese Vorschrift wie gesagt aber nur für Verbraucher - und nicht für Unternehmer - gilt, kann die Gewährleistung gegenüber Unternehmern auch schon vor Anzeige von Mängeln wirksam ausgeschlossen werden.
Bei Kaufverträgen zwischen Kaufleuten ist die Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB zu beachten.
Demnach muss der Käufer die gelieferte Ware unverzüglich überprüfen und etwaige Mängel anzei-
gen, wenn er seine Gewährleistungsansprüche nicht verlieren will.
Mmmmhh..... dann sieht's ggf. schon wieder anders aus ..... ist doch nicht so einfach ....
-
- Enthusiast
- Beiträge: 651
- Registriert: Fr 10. Okt 2008, 17:04
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Re: Fahrradträger Fiama verbogen
Nur mal so als Idee... Du schreibst das Du den Träger mit 40 Kg nicht "überlastet" hast. Das mag ja auch sein, aber was ist wenn Du oder Eure Mieter mit den 40 Kg hinten auf dem Träger zu schnell über einen Hügel oder was auch immer gefahren sind? Dann werden aus 40 Kg leicht das doppelte und dreifache.
Ohne Dir etwas zu unterstellen, aber ich glaube da auch eher an einer Überbelastung. Vor mir fuhr auch mal ein Womo etwas zu schnell über einen "Hügel" (gelle Klaus?
). Da wirken Kräft... der Träger war danach auch ziemlich verbogen.
Ohne Dir etwas zu unterstellen, aber ich glaube da auch eher an einer Überbelastung. Vor mir fuhr auch mal ein Womo etwas zu schnell über einen "Hügel" (gelle Klaus?

-
- Enthusiast
- Beiträge: 1005
- Registriert: Mo 6. Okt 2008, 13:43
- Wohnmobil: Laika Kreos 5009
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 1 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Fahrradträger Fiama verbogen
Hallo,BossCatOne hat geschrieben:Nur mal so als Idee... Du schreibst das Du den Träger mit 40 Kg nicht "überlastet" hast. Das mag ja auch sein, aber was ist wenn Du oder Eure Mieter mit den 40 Kg hinten auf dem Träger zu schnell über einen Hügel oder was auch immer gefahren sind? Dann werden aus 40 Kg leicht das doppelte und dreifache.
wenn ein Träge für 40 oder 50 kg ausgelegt ist, dann geh ich davon aus,
dass er auch mal einen Hügel oder ähnliche Fliegkräfte übersteht.
Ich denke auch mal, dass die "Allgemeine Betriebserlaubnis" nicht ausgestellt würde,
wenn die Dinger bei 80 kg abbrechen würden.
-
- Enthusiast
- Beiträge: 651
- Registriert: Fr 10. Okt 2008, 17:04
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Re: Fahrradträger Fiama verbogen
Na wenn Du Dich da mal nicht täuschst...Kimbi hat geschrieben:Hallo,BossCatOne hat geschrieben:Nur mal so als Idee... Du schreibst das Du den Träger mit 40 Kg nicht "überlastet" hast. Das mag ja auch sein, aber was ist wenn Du oder Eure Mieter mit den 40 Kg hinten auf dem Träger zu schnell über einen Hügel oder was auch immer gefahren sind? Dann werden aus 40 Kg leicht das doppelte und dreifache.
wenn ein Träge für 40 oder 50 kg ausgelegt ist, dann geh ich davon aus,
dass er auch mal einen Hügel oder ähnliche Fliegkräfte übersteht.
Ich denke auch mal, dass die "Allgemeine Betriebserlaubnis" nicht ausgestellt würde,
wenn die Dinger bei 80 kg abbrechen würden.

Übrigens war auch nicht die Rede vom abbrechen, sondern vom verbiegen. Bitte nicht etwas herein interpretieren was nicht geschrieben wurde.
-
- Enthusiast
- Beiträge: 1005
- Registriert: Mo 6. Okt 2008, 13:43
- Wohnmobil: Laika Kreos 5009
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 1 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Fahrradträger Fiama verbogen
Ist mir schon klar, aber auch verbiegen sollte er nicht, nur wenn mal über eine Bodenwelle fährt.BossCatOne hat geschrieben: Übrigens war auch nicht die Rede vom abbrechen, sondern vom verbiegen.