Im Dezember haben wir ja unser neues Womo bekommen, welches wir als Austellungsfahrzeug erworben haben.
Mit einem Kurzzeitkennzeichen haben wir das Womo dann abgeholt und hier zuhause angemeldet.
Jetzt habe ich zufällig gesehen, dass wir im Dezember 2009 wieder zur HU antreten sollen-ich war eigentlich davon ausgegangen, dass ich als Neufahrzeug 3 bzw minimum 2 Jahre TÜV ( 4,00 t GGW) bekomme, oder?
Liege ich da falsch-gibt es da Sonderregelungen für Ausstellungsfahrzeuge oder hat sich die Zulassung nur vertan??
Kann mir da jemand Auskunft geben?
Danek schon mal

LG
die schnuess