Verschrottungsprämie und dann ab nach Afrika
Verfasst: Di 24. Mär 2009, 17:24
Hallöchen,
das soll wohl keinem wundern, wenn man sich den Vorgang dazu betrachtet. Die bisherige Abwicklung war eigentlich schon Beihilfe zu einer Straftat.
Gruß Hans
Bericht entnommen aus dem Presseportal der Polizeipresse
Umweltfahnder der Wasserschutzpolizei Bremen haben in der letzten Woche im Bremer Hafengebiet zwei Alt-Fahrzeuge entdeckt, die zur Verschiffung nach West-Afrika bereit gestellt worden waren. Sich nun anschließende Ermittlungen ergaben, dass für beide Fahrzeuge Umweltprämien (Verschrottungsprämien) beim Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle beantragt worden waren. Altfahrzeuge, die einem Verwertungsbetrieb übergeben und für die eine Umweltprämie beantragt oder ausbezahlt worden ist, müssen verwertet werden. Die Restkarosse muss zudem geschreddert werden. Sobald die Umweltprämie unter Vorlage eines Verwertungsnachweises beantragt ist, sind Altfahrzeuge als Abfall einzustufen, deren Weiterverkauf und deren Ausfuhr aus der EU nach Afrika verboten ist. Die Ermittlungen dauern an. Auch in anderen deutschen Häfen sind in jüngster Zeit durch die Polizei Altfahrzeuge entdeckt worden, für die eine Umweltprämie beantragt und die entgegen der dann gesetzlich vorgeschriebenen Verwertung in Deutschland zur Verschiffung nach Afrika in den Hafen verbracht worden waren.
das soll wohl keinem wundern, wenn man sich den Vorgang dazu betrachtet. Die bisherige Abwicklung war eigentlich schon Beihilfe zu einer Straftat.
Gruß Hans
Bericht entnommen aus dem Presseportal der Polizeipresse
Umweltfahnder der Wasserschutzpolizei Bremen haben in der letzten Woche im Bremer Hafengebiet zwei Alt-Fahrzeuge entdeckt, die zur Verschiffung nach West-Afrika bereit gestellt worden waren. Sich nun anschließende Ermittlungen ergaben, dass für beide Fahrzeuge Umweltprämien (Verschrottungsprämien) beim Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle beantragt worden waren. Altfahrzeuge, die einem Verwertungsbetrieb übergeben und für die eine Umweltprämie beantragt oder ausbezahlt worden ist, müssen verwertet werden. Die Restkarosse muss zudem geschreddert werden. Sobald die Umweltprämie unter Vorlage eines Verwertungsnachweises beantragt ist, sind Altfahrzeuge als Abfall einzustufen, deren Weiterverkauf und deren Ausfuhr aus der EU nach Afrika verboten ist. Die Ermittlungen dauern an. Auch in anderen deutschen Häfen sind in jüngster Zeit durch die Polizei Altfahrzeuge entdeckt worden, für die eine Umweltprämie beantragt und die entgegen der dann gesetzlich vorgeschriebenen Verwertung in Deutschland zur Verschiffung nach Afrika in den Hafen verbracht worden waren.