
in der aktuellen Ausgabe von Reisemobil International ( 12/2015 ) auf Seite 6
findet der Leser folgenden Leserbrief von SeeTramper zum Thema "Zuladung":
Zitat:
"Ich habe mir ein neues Wohnmobil gekauft, 3,5 Tonnen, gleiche Länge,
gleicher Hersteller wie mein Mobil zuvor,
annährend gleiche Ausstattung und Leergewicht ( gemäß Papieren ).
Beladen wie das alte Wohnmobil bin ich damit über eine Waage gefahren
und war um 200 kg überladen. Beim alten
Wohnmobil hatte es immer gepasst. Dann habe ich das Fahrzeug leergeräumt
und gemäß der StVZO die Masse in
fahrbereitem Zustand gewogen. Sie lag fast 300 kg über der im Fahrzeugschein
eingetragenen Leermasse. Mit der
bewarb der Hersteller das Fahrzeug und gab eine Zuladung von 450 kg an.
Ich reklamierte diesen Zustand. Nach einiger Schreiberei und Rechtsanwalt gab
es dann einen Wiegetermin. Ich habe
das Fahrzeug nach StVZO gewogen: annährend 3.300 kg. Dieses Gewicht war auch
bei Wiegungen mehrerer Serienfahrzeuge
nach der Produktion beim Hersteller festgestellt worden. Allerdings zieht der Hersteller
von dem ermittelten Gewicht annährend
5 Prozent Fertigungstoleranz ab und trägt diesen Wert dann als Leermasse in die Fahrzeugpapiere
ein, in meinem Fall 3.030 kg.
Dies ist zwar offensichtlich rechtlich zulässig, stellt aber in meinen Augen eine vorsätzliche
Täuschung des Verbrauchers dar.
Die Vorgaben der StVZO, DIN EN 1645-2 und EN 1646-2 werden von den Herstellern verzerrt
und zu Ihren Gunsten ausgelegt,
das ist für den Käufer nicht zu durchschauen. Es wäre für die Hersteller sicher leicht, jedes
Fahrzeug klar definiert zu wiegen,
diesen Wert in die Papiere einzutragen und das Fahrzeug damit zu bewerben."
Zitat Ende
Das nur mal als Info, besonders für die Womo-Fans, die sich in naher Zukunft ein neues
3,5 Tonner-Womo kaufen wollen
Küstengrüße vom Jadebusen
Kerli und Lia
