Umwerfend
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Umwerfend
Da hats mich doch glatt umgehauen. Pech, kleine Berührung mit der Stoßstange beim ausfahren aus dem Carport gehabt. Nur der Lack etwas beschädigt. Ist ja kein Problem, kann man gut selbst machen. Ich zum Hymerhändler in Flensburg. Erstmal die Farbnummer rausfinden und dann bestellen, Preis konnte nicht genannt werden., egal.
Die Überraschung kam als ich die Farbsprühdose abgeholt habe :
http://666kb.com/i/cy7aca4ceocn7zzbl.jpg
Ganz normale Farbsprühdose , Rückgabe nicht möglich. Nächstesmal bin ich schlauer, dann lass ich mir die Farbe im Farbhandel anmischen und nehme eine Rolle.
Gruß aus dem echten Norden, Dieter
Die Überraschung kam als ich die Farbsprühdose abgeholt habe :
http://666kb.com/i/cy7aca4ceocn7zzbl.jpg
Ganz normale Farbsprühdose , Rückgabe nicht möglich. Nächstesmal bin ich schlauer, dann lass ich mir die Farbe im Farbhandel anmischen und nehme eine Rolle.
Gruß aus dem echten Norden, Dieter
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Re: Umwerfend
Das Problem scheint mir dabei, dass bei Vertragsabschluss kein Preis vereinbart wurde. Ist natürlich ein Unding. Wenn bei mir Kunden irgendein Ersatzteil oder so wollen, klären wir immer vorher ab, was das kostet, das gehört sich einfach so.
Was natürlich bei solchen Vorgängen immer den Preis ganz grausam in die Höhe treibt ist der administrative Aufwand im Verhältnis zum Warenwert. Der Händler muss die Bestellung des Kunden notieren, die Ware bestellen, den Wareneingang registrieren und verbuchen, den Kunden informieren über den Wareneingang, die Rechnung erstellen und verbuchen. Überlegt mal, wieviel Arbeitszeit dabei allein draufgeht und was eine normale Arbeitsstunde kostet ... trotzdem ist es natürlich irgendwie irre.
Was natürlich bei solchen Vorgängen immer den Preis ganz grausam in die Höhe treibt ist der administrative Aufwand im Verhältnis zum Warenwert. Der Händler muss die Bestellung des Kunden notieren, die Ware bestellen, den Wareneingang registrieren und verbuchen, den Kunden informieren über den Wareneingang, die Rechnung erstellen und verbuchen. Überlegt mal, wieviel Arbeitszeit dabei allein draufgeht und was eine normale Arbeitsstunde kostet ... trotzdem ist es natürlich irgendwie irre.
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Re: Umwerfend
Rechtlich und vom Aufwand her gesehen, vollkommen richtig, Cornelius.garibaldi hat geschrieben:Das Problem scheint mir dabei, dass bei Vertragsabschluss kein Preis vereinbart wurde. Ist natürlich ein Unding. Wenn bei mir Kunden irgendein Ersatzteil oder so wollen, klären wir immer vorher ab, was das kostet, das gehört sich einfach so.
Was natürlich bei solchen Vorgängen immer den Preis ganz grausam in die Höhe treibt ist der administrative Aufwand im Verhältnis zum Warenwert. Der Händler muss die Bestellung des Kunden notieren, die Ware bestellen, den Wareneingang registrieren und verbuchen, den Kunden informieren über den Wareneingang, die Rechnung erstellen und verbuchen. Überlegt mal, wieviel Arbeitszeit dabei allein draufgeht und was eine normale Arbeitsstunde kostet ... trotzdem ist es natürlich irgendwie irre.
Aber als langjährig Selbstständiger weiss ich auch, dass dies eben zum guten Service
gehört und man als Marken-Handelsbetrieb wiederum vom Neugeschäft lebt und somit
ebenfalls auch auf eine "Wiederholungstat" hofft.
Fast täglich gibt es Schocker bei Ersatzteilpreisen, aber dies hätte ich keinem Kunden ohne
vorherige Abklärung zugemutet, sondern in diesem Fall meinem Lieferanten zurück gesandt.
Mit überteuerten E-Teilpreisen muss man leben, aber hier geb ich dem Vorschreiber recht,
das grenzt an Wucher.
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Re: Umwerfend
Wenn ich was bestelle, frage ich vorher nach dem Preis.
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Re: Umwerfend
Was ich nicht so ganz nachvollziehen kann:
Wenn der Preis vorher nicht genannt werden konnte, kann der Händler denn dann auf eine Abnahme bestehen? Oder hast Du mit ihm vereinbart "Egal wie teuer, ich nehm's"?
Wenn der Preis vorher nicht genannt werden konnte, kann der Händler denn dann auf eine Abnahme bestehen? Oder hast Du mit ihm vereinbart "Egal wie teuer, ich nehm's"?
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Re: Umwerfend
Da sind wir uns im Prinzip völlig einig, nur das Wort Wucher ist ein bisschen problematisch, denn das würde das ganze in eine rechtliche Grauzone schieben, in der es an sich nicht ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Wucherrgk hat geschrieben:Rechtlich und vom Aufwand her gesehen, vollkommen richtig, Cornelius.garibaldi hat geschrieben:Das Problem scheint mir dabei, dass bei Vertragsabschluss kein Preis vereinbart wurde. Ist natürlich ein Unding. Wenn bei mir Kunden irgendein Ersatzteil oder so wollen, klären wir immer vorher ab, was das kostet, das gehört sich einfach so.
Was natürlich bei solchen Vorgängen immer den Preis ganz grausam in die Höhe treibt ist der administrative Aufwand im Verhältnis zum Warenwert. Der Händler muss die Bestellung des Kunden notieren, die Ware bestellen, den Wareneingang registrieren und verbuchen, den Kunden informieren über den Wareneingang, die Rechnung erstellen und verbuchen. Überlegt mal, wieviel Arbeitszeit dabei allein draufgeht und was eine normale Arbeitsstunde kostet ... trotzdem ist es natürlich irgendwie irre.
Aber als langjährig Selbstständiger weiss ich auch, dass dies eben zum guten Service
gehört und man als Marken-Handelsbetrieb wiederum vom Neugeschäft lebt und somit
ebenfalls auch auf eine "Wiederholungstat" hofft.
Fast täglich gibt es Schocker bei Ersatzteilpreisen, aber dies hätte ich keinem Kunden ohne
vorherige Abklärung zugemutet, sondern in diesem Fall meinem Lieferanten zurück gesandt.
Mit überteuerten E-Teilpreisen muss man leben, aber hier geb ich dem Vorschreiber recht,
das grenzt an Wucher.
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Gefühlt ist es natürlich so.

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Re: Umwerfend
Wenn Du etwas bestellst, verpflichtest Du Dich in aller Regel zur Abnahme, das ist Bestandteil der Bestellung (steht üblicherweise in den allgemeinen Geschäftsbedingungen). Wenn dabei kein Preis genannt oder vereinbart wurde, musst Du wohl oder übel jeden Preis akzeptieren, so lange er nicht Wucher oder sittenwidrig im Sinne der Gesetze ist. Davon ist in diesem Fall nicht auszugehen.nelly hat geschrieben:Was ich nicht so ganz nachvollziehen kann:
Wenn der Preis vorher nicht genannt werden konnte, kann der Händler denn dann auf eine Abnahme bestehen? Oder hast Du mit ihm vereinbart "Egal wie teuer, ich nehm's"?
Üblich sind auch Klauseln wie eine Abstandszahlung von etwa 20% bei nachträglichem Rücktritt vom Kauf. Da müsste man dann in diesem Fall 12,20 Euro für garnichts zahlen und es wäre rechtlich völlig in Ordnung.