Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

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harcon
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Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Beitrag von harcon »

Ach das Leben könnte ja so schön sein, gäbe es da nicht die kleineren und größeren Widrigkeiten.

Mein erstes Problemchen wäre:

Wieviel Tage hat der Abrechnungszeitraum: Vom 3.3.14 bis 4.4.14

Gibts da offizielle Reglungen? Oder geht das nach Gewohnheit und Gespür?

Bin gespannt

Gruß Hartmut
Lira
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Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Beitrag von Lira »

WAS wird denn abgerechnet?
Ludwig_53
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Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Beitrag von Ludwig_53 »

Wie Lira schon sagte, wichtig ist, wer hier was abrechnen will und vor allen Dingen, was vereinbart wurde bzw. welche AGB dem zu Grunde liegen.
Der Start- und Endetag sind hier entscheidend. Wurde eine tageweise Abrechnung vereinbart, volle oder angefangene Tage, stundengenau usw.usw.
Die Frage ist leider zu allgemein und kann so nur mit diesem [clicklink=]http://www.topster.de/kalender/zeitrechner.php[/clicklink] beantwortet werden, der Dir die Antwort errechnet ;)
harcon
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Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Beitrag von harcon »

oh, ooooh,

und ich dachte es wäre kompliziert.

Der Bedarf an Informationen kann aber gedeckt werden. Es sollen je angefangener KalenderTag 7,39 Nutzungsgebühr bezahlt werden.
Wobei, der Endbetrag jetzt ja nicht so das Problem ist. Aber wieviel Tage müssten zu Grunde gelegt werden.

Außerdem, ich muss gestehen, bin ich etwas überrascht, dass dies zur Feststellung wieviel Tage zwischen zwei Kalenderdaten liegen von Bedeutung ist.

Gilt nicht überall die gleiche Berechnungsmethode? Unabhängig davon für was man sie nutzt?

Das mit der Linkseite ist übrigens eine tolle Seite. Doch stimmt die Angabe auch für alle Fälle?

Wieviel Tage Erholung hätte man, wenn man vom 13.5. bis zum 8.6.14 frei hätte?
Lira
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Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Beitrag von Lira »

Also - ICH weiss noch immer nicht - worum es geht. Willst Du Nutzungsaufall für ein Wohnmobil vom Händler haben? Oder gar vom Hersteller?
Viel Spass dabei.....
Har-Pi
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Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Beitrag von Har-Pi »

Du hast Dir die Antwort doch selber gegeben: Je angefangener Kalendertag.

Damit kann man durch einfaches Zählen, oder wenn man dazu zu faul ist, durch Software im Internet herausfinden, dass es sich bei Deinem Problem um 33 Tage Berechnungszeitraum handeln muss.

Die zweite Aufgabe kann man nicht allgemein beantworten, denn Erholung ist eine subjektive Sache, also kann Dir niemand sagen, wieviel Tage Erholung sich für das Individuum "N" in einem beliebigen Zeitraum "Z" befinden.

Ach, bevor Du das auch noch fragst, der Endbetrag, der zu zahlen wäre, beläuft sich auf: 243,87 € (die Währung nehme ich jetzt einfach mal an).

Keine Ursache, mein lieber Hartmut. Wenn Du Deine Frau gefragt hättest, wüsstest Du das Ergebnis schon lange... :lach1
harcon
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Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Beitrag von harcon »

Ha, ha, ha,

mit meiner Frau streite ich um das Thema schon länger.

Weil, so wie es aussieht scheint wohl doch nicht allgemein üblich zu sein, dass Urlaub vom 9.8 bis 6.9. genausoviel Tage sind wie...

Hat eine Woche 7 oder 8 Tage?
Die nächsten 8 Tage meint eine Woche. Oder etwa nicht?

Reisedauer vom 15.9. bis 22.9. An welchem Tag bin ich zu Hause?
Am 21. oder erst am 22.?

Was gilt im deutschen Sprachraum? International?
Ist das gleich oder rechnen wir unterschiedlich?
Oder rechne ich nur nicht so wie die anderen.

Meint die Jahresendabrechung vom 1.1. bis zum 31.12. oder bis zum 1.1. ?

Ich weiß schon, dass die Software 33 Tage ergibt. Nur ohne Software, was gibt es dann? 34? Was würde Herr Nachbar sagen?

Und verdammt, was gilt nun?
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Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Beitrag von Sammy69 »

Alles eine Frage des Standpunktes:
- eine Woche hat immer 7 Tage (absolut gesehen)
- sage ich heute: "bis in 8 Tagen" impliziert das zum einen eine Woche mit sieben Tagen zzgl. dem heutigen Tag, also 8 Tage
- eine Berechnung zwischen zwei Angaben nach dem Kalender (13.5.-8.6.) zählen Start- und Endtag immer als voller Tag
- bei der Reise bis 22.9. endet diese Reise auch an diesem Tag und nicht einen Tag später oder früher - also der 22.9.
- Beispiel 19.9. bis 22.9.: absolut 4 Tage; aber befindest Du Dich bereits kalender- und uhrzeitmäßig im 19.9. hast Du nur noch 3 Tage plus xx Stunden/Minuten/Sekunden (das ist diese berühmte von 19 auf 20 auf 21 auf 22 Rechnung)
Grüße
Andi
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Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Beitrag von nelly »

Har-Pi und Andi haben Dir ja schon reichlich ausführlich die Berechnung erklärt, die mit Sicherheit allgemeingültig ist - oder doch nicht?! :?

Zu Deiner Frage
harcon hat geschrieben: ... Wieviel Tage Erholung hätte man, wenn man vom 13.5. bis zum 8.6.14 frei hätte?
möchte ich auch noch meinen Senf dazugeben (quasi Har-Pi erklären :?: ):
Wer ist man? Ist es tatsächlich ein Mann, der nach Hause kommt, seiner Frau sagt: "Ich habe jetzt frei", keinen Handschlag mehr macht und sich sofort erholt? Dann beginnt die Erholung beim Eintritt in die Wohnung noch am 12.05.
Ist es ein Mensch, der seine freie Zeit damit verbringt, den Garten auf Vordermann zu bringen, z.B. den Rasen zu mähen. Dann kommt es darauf an, ob er einen Ausitzrasenmäher besitzt und Spaß an der Sache hat, ob ihm die Gartenarbeit allgemein tatsächlich Freude und Entspannung bereitet oder ob es eine notwendige Pflichtübung ist.
Ist es zum Beispiel ein Mensch, der in seiner Freizeit in Urlaub fährt, für die Hinreise, die beispielsweise einen Tag beträgt, den eigenen PKW benutzt und im Stau hängen bleibt, wohlmöglich auch noch bei starker Hitze und Blasendrang, so geht ihm erstens dieser Tag der Erholung flöten, vielleicht sogar noch - wenn er sich im Nachhinein darüber ärgert, mehrere Stunden oder Tage mehr.
Es soll sogar Menschen geben, für die die Arbeit reine Entspannung ist und die freie Zeit als fürchterlichen Stress empfinden. :cool1
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Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Beitrag von garibaldi »

harcon hat geschrieben:dass Urlaub vom 9.8 bis 6.9. genausoviel Tage sind wie...

Damit können wir die Verwirrung noch ein bisschen steigern! Urlaubstage sind nicht Wochentage. Wenn Du berufstätig bist mit einer 5-Tage-Woche, dann waren das vom 9.8. bis 6.9. dieses Jahr 20 Urlaubstage, ich lebe in Bayern, da waren es 19 Urlaubstage, weil der 15. August Feiertag war. Wäre der 15 August auf ein Wochenende gefallen (arbeitgeberfreundlich), dann wären es in Bayern auch 20 Urlaubstage gewesen. Trotzdem darfst Du natürlich in diesem Zeitrahmen 30 Tage Urlaub machen, Du konntest also 20 Tage Urlaub nehmen, um 30 Tage Urlaub zu machen. Ist doch schön, oder? :mrgreen:
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