Was macht Ihr bzgl des neuen Jugendschutzgesetzes
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Was macht Ihr bzgl des neuen Jugendschutzgesetzes
mit Euren Wohnmobilhomepages oder -blogs? Wenn ich das richtig verstanden habe, muss man gar nichts machen. https://www.fsm.de/de/jmstv-2011
(Mal abgesehen davon, dass kaum ein Jugendlicher über Wohnmobile liest und man meistens in seine Reiseberichte keine pikanten Details reinschreibt)
Trotzdem ist mir ein wenig flau im Magen bzgl. der Abmahnanwälte.
(Mal abgesehen davon, dass kaum ein Jugendlicher über Wohnmobile liest und man meistens in seine Reiseberichte keine pikanten Details reinschreibt)
Trotzdem ist mir ein wenig flau im Magen bzgl. der Abmahnanwälte.
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Re: Was macht Ihr bzgl des neuen Jugendschutzgesetzes
Hallo Flora,
zunächst einmal gilt der JMStV (gemäß § 2, Abs.1) für ALLE Telemediendienste, also auch für private HP's, Blocks und Foren.
§ 4 sagt dann, was unzulässige Angebote sind. Hier ist besonders interessant der Abs. 2, Nr. 3, dort ist aufgeführt, dass sogenannte "entwicklungsgefährdende" Inhalte unzulässig sind. Leider ist dieser Begriff nicht genau definiert, da er erst für dieses Gesetzt von unserer Gesetzgebung "erfunden" wurde.
Den meisten "Webmastern" dürfte schlichtweg die nötige pädagogische Fachkompetenz fehlen, um klar festzustellen, was letztendlich entwicklungsgefährdent ist, und was nicht.
§ 5 sagt dann, dass ALLE Angebote, welche "entwicklungsgefährdent" sind, eine Altersklassifizierung benötigen. Da aber so gut wie niemand weiß, was denn nun genau "entwicklungsgefährdent" ist, kommt man kaum um eine Altersklassifizierung herum, wenn man nicht Gefahr laufen will, Post von einem Abmahnanwalt zu erhalten.
zunächst einmal gilt der JMStV (gemäß § 2, Abs.1) für ALLE Telemediendienste, also auch für private HP's, Blocks und Foren.
§ 4 sagt dann, was unzulässige Angebote sind. Hier ist besonders interessant der Abs. 2, Nr. 3, dort ist aufgeführt, dass sogenannte "entwicklungsgefährdende" Inhalte unzulässig sind. Leider ist dieser Begriff nicht genau definiert, da er erst für dieses Gesetzt von unserer Gesetzgebung "erfunden" wurde.
Den meisten "Webmastern" dürfte schlichtweg die nötige pädagogische Fachkompetenz fehlen, um klar festzustellen, was letztendlich entwicklungsgefährdent ist, und was nicht.
§ 5 sagt dann, dass ALLE Angebote, welche "entwicklungsgefährdent" sind, eine Altersklassifizierung benötigen. Da aber so gut wie niemand weiß, was denn nun genau "entwicklungsgefährdent" ist, kommt man kaum um eine Altersklassifizierung herum, wenn man nicht Gefahr laufen will, Post von einem Abmahnanwalt zu erhalten.
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Re: Was macht Ihr bzgl des neuen Jugendschutzgesetzes
Nichts.Flora hat geschrieben:mit Euren Wohnmobilhomepages oder -blogs? ....
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Re: Was macht Ihr bzgl des neuen Jugendschutzgesetzes
Da wir bei unseren Saunbesuchen keine Bilder anfertigen
und die Texte nur hier und da Ironischer Natur sind
, mache ich auch nichts.
Ich habe aber auch kein Gästebuch und die Möglichkeit zur Kommentierung von Beiträgen bei mir von vorneherein völlig abgeschaltet und nie vorgesehen.
Gruß
Mario
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
![lach1 :lach1](./images/smilies/lol28.gif)
Ich habe aber auch kein Gästebuch und die Möglichkeit zur Kommentierung von Beiträgen bei mir von vorneherein völlig abgeschaltet und nie vorgesehen.
Gruß
Mario
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Re: Was macht Ihr bzgl des neuen Jugendschutzgesetzes
Ich denke, dieses (Un)wort "entwicklungsgefährdent" hat deshalb Verwendung gefunden, weil eine klare Beschreibung kaum möglich ist. Das ist natürlich ein Dilemma und verunsichert das gesamte Netz.
Allerdings bin ich der Meinung, dass diese Formulierung und das Gesetz überhaupt fast ausschließlich gegen Onlinespiele gerichtet ist. Nur durch die Art des Spiels und dessen Verlauf ist eine solche Formulierung erforderlich geworden.
Der Gesetzgeber müsste nun eine Kalrstellung bewirken. Auch dies würde dann eher unpräzise sein. Aber es würde etwas helfen wie z.B. "Veröffentlichungen von Themen und Formulierungen in Form des normalen täglichen Gebrauches durch die öffentliche Gesellschaft sind hiervon nicht betroffen".
Klingt auch ziemlich schwammig, man kann dann aber davon ausgehen, dass im Normalfall alles o.k. ist.
Viele Grüße
Bernd
Allerdings bin ich der Meinung, dass diese Formulierung und das Gesetz überhaupt fast ausschließlich gegen Onlinespiele gerichtet ist. Nur durch die Art des Spiels und dessen Verlauf ist eine solche Formulierung erforderlich geworden.
Der Gesetzgeber müsste nun eine Kalrstellung bewirken. Auch dies würde dann eher unpräzise sein. Aber es würde etwas helfen wie z.B. "Veröffentlichungen von Themen und Formulierungen in Form des normalen täglichen Gebrauches durch die öffentliche Gesellschaft sind hiervon nicht betroffen".
Klingt auch ziemlich schwammig, man kann dann aber davon ausgehen, dass im Normalfall alles o.k. ist.
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Re: Was macht Ihr bzgl des neuen Jugendschutzgesetzes
Man muss einfach die ersten Urteile dazu abwarten, dann kann man sehen, was der Gesetzgeber unter diesem Begriff verstehen will.Schatzsucher hat geschrieben:Ich denke, dieses (Un)wort "entwicklungsgefährdent" hat deshalb Verwendung gefunden, weil eine klare Beschreibung kaum möglich ist. Das ist natürlich ein Dilemma und verunsichert das gesamte Netz.
Allerdings bin ich der Meinung, dass diese Formulierung und das Gesetz überhaupt fast ausschließlich gegen Onlinespiele gerichtet ist. Nur durch die Art des Spiels und dessen Verlauf ist eine solche Formulierung erforderlich geworden.
Der Gesetzgeber müsste nun eine Kalrstellung bewirken. Auch dies würde dann eher unpräzise sein. Aber es würde etwas helfen wie z.B. "Veröffentlichungen von Themen und Formulierungen in Form des normalen täglichen Gebrauches durch die öffentliche Gesellschaft sind hiervon nicht betroffen".
Klingt auch ziemlich schwammig, man kann dann aber davon ausgehen, dass im Normalfall alles o.k. ist.
Viele Grüße
Bernd
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Re: Was macht Ihr bzgl des neuen Jugendschutzgesetzes
Es wird Gesetzeskommentare geben, wo ganz kluge Köpfe wieder irgendeinen Gummi-§ bauen. Vorher geht da kein Richter dran. Weil auch die arbeiten zu großen Teilen mit den Kommentaren zu Gesetzen. Die Ordnungsbehörden auch.
Bei einem Forum sehe ich als beste Möglichkeit einen offenen und einen geschlossenen Bereich zu machen. Der geschlossene Bereich ist halt nur für angemeldete User Ü18. Am besten dann noch einen Bereich für Jugendliche, wo die Erwachsenen auch nicht rein kommen. Damit sollte dem Gesetz von privater Seite genüge getan sein. Auch die Richter werden unterscheiden müssen, wo man auch bei dem Gesetz Grenzen ziehen muss. Wenn dadurch ein ganzes Forum geschlossen werden muss, dann ist das sicher unverhältnismäßig.
Arbeit haben dadurch meist nur die Admins/Mods. Die müssen dann einige vor dem Gesetz zweifelhaften Beiträge in den Ü18 Bereich verschieben. Daher sind auch meiner Meinung nach wir User angehalten, entsprechende Beiträge in den Ü18 Bereich zu stellen. Auch wenn man so einen Beitrag in einem laufenden Fred schreiben möchte, sollte man meiner Meinung nach, den Beitrag im U18 Bereich schreiben und die Antwort entsprechend verlinken. Ist zwar etwas aufwändig, sollte aber funktionieren.
Da wir nun alle mehr oder weniger Ü18 sind, müssen alle an einem Strang ziehen und so dem Betreiber nicht mehr Arbeit machen, we notwendig.
Bei einem Forum sehe ich als beste Möglichkeit einen offenen und einen geschlossenen Bereich zu machen. Der geschlossene Bereich ist halt nur für angemeldete User Ü18. Am besten dann noch einen Bereich für Jugendliche, wo die Erwachsenen auch nicht rein kommen. Damit sollte dem Gesetz von privater Seite genüge getan sein. Auch die Richter werden unterscheiden müssen, wo man auch bei dem Gesetz Grenzen ziehen muss. Wenn dadurch ein ganzes Forum geschlossen werden muss, dann ist das sicher unverhältnismäßig.
Arbeit haben dadurch meist nur die Admins/Mods. Die müssen dann einige vor dem Gesetz zweifelhaften Beiträge in den Ü18 Bereich verschieben. Daher sind auch meiner Meinung nach wir User angehalten, entsprechende Beiträge in den Ü18 Bereich zu stellen. Auch wenn man so einen Beitrag in einem laufenden Fred schreiben möchte, sollte man meiner Meinung nach, den Beitrag im U18 Bereich schreiben und die Antwort entsprechend verlinken. Ist zwar etwas aufwändig, sollte aber funktionieren.
Da wir nun alle mehr oder weniger Ü18 sind, müssen alle an einem Strang ziehen und so dem Betreiber nicht mehr Arbeit machen, we notwendig.
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Re: Was macht Ihr bzgl des neuen Jugendschutzgesetzes
Hardo, dass mit dem Forum wurde ja bereits an anderer Stelle diskutiert. Für mich war einfach wichtig, was ich als privater Blogschreiber so machen muss. Und es gibt vieles, an dem man gar nicht denkt. Wie das Gästebuch. Habe auch eins, aber mir nie Gedanken darüber gemacht.
Wenn ich jetzt aufschreiben würde, was ich heute morgen um 10 Uhr bei arte im TV gesehen habe, bekämen wir direkt etwas vom Jugendschutz auf dem Deckel.
Auch werde ich den Mund über ungebetene Intnetwerbung mit freizügigen Angeboten lieber halten. Hauptsache der Jugendschutz ist effektiv.
Mich ärgert dieses Gesetz ein wenig, weil ich viel das INternet nutze. Allerdings nur für "harmlose" Sachen wie Reiseberichte und Co.
Wenn ich jetzt aufschreiben würde, was ich heute morgen um 10 Uhr bei arte im TV gesehen habe, bekämen wir direkt etwas vom Jugendschutz auf dem Deckel.
Auch werde ich den Mund über ungebetene Intnetwerbung mit freizügigen Angeboten lieber halten. Hauptsache der Jugendschutz ist effektiv.
![schaf5 :schaf5:](./images/smilies/schaf5.gif)
Mich ärgert dieses Gesetz ein wenig, weil ich viel das INternet nutze. Allerdings nur für "harmlose" Sachen wie Reiseberichte und Co.
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Re: Was macht Ihr bzgl des neuen Jugendschutzgesetzes
Hallo,
was für ein Jugendschutzgesetz?
http://www.netzpolitik.org/2010/eil-kur ... -wirklich/
Gruß
DeMixx - der aber trotzdem nicht zum CDU-Wähler wird![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
was für ein Jugendschutzgesetz?
http://www.netzpolitik.org/2010/eil-kur ... -wirklich/
Gruß
DeMixx - der aber trotzdem nicht zum CDU-Wähler wird
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- Ludwig_53
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Re: Was macht Ihr bzgl des neuen Jugendschutzgesetzes
Habe den Thread grad mal mit Interesse gelesen.
Ich sehe z.B. Kerlis wunderschöne Homepage als extrem abmahngefährdet auf Grund des neuen Gesetzes an.
Einige Beispiele :
Verleitung zum excessiven Alkoholismus :
http://www.kerlis-womo-touren.de/mediap ... 578573.JPG
http://www.kerlis-womo-touren.de/mediap ... 133648.JPG
Anleitung zum Verstoss gegen das Vermummungsverbot:
http://www.kerlis-womo-touren.de/mediap ... 578553.JPG
Anzügliche Darstellungen:
http://www.kerlis-womo-touren.de/mediap ... 578149.JPG
und vieles mehr.
Denk mal über einen Alterscheck für eure Website nach, Kerli !
Ich sehe z.B. Kerlis wunderschöne Homepage als extrem abmahngefährdet auf Grund des neuen Gesetzes an.
Einige Beispiele :
Verleitung zum excessiven Alkoholismus :
http://www.kerlis-womo-touren.de/mediap ... 578573.JPG
http://www.kerlis-womo-touren.de/mediap ... 133648.JPG
Anleitung zum Verstoss gegen das Vermummungsverbot:
http://www.kerlis-womo-touren.de/mediap ... 578553.JPG
Anzügliche Darstellungen:
http://www.kerlis-womo-touren.de/mediap ... 578149.JPG
und vieles mehr.
Denk mal über einen Alterscheck für eure Website nach, Kerli !