Doch doch, wenn der Sitz quer zur Fahrtrichtung ist und dieser damals noch ohne Gurt als Sitzplatz während der Fahrt eingetragen wurde, dann darf die Armlehne nicht entfernt werden.longo hat geschrieben:Ich glaube nicht, das die Armlehne ein Kriterium für die Zulassung als Sitzplatz ist. Deshalb ist das Absägen unkritisch.
Diese dient als Sicherung bei einem Aufprall. Ob das nun sinnvoll ist oder nicht… Ich habe bei meiner Längsbank einen Beckengurt nachgerüstet.
Bei meinem Hymer ist da übrigens ein Rohrgestell. Das kann ich nach oben rausziehen und dann schön die Beine lang machen.
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