Gastankflaschen

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garibaldi
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Re: Gastankflaschen

Beitrag von garibaldi »

RainerBork hat geschrieben:Bei der gezeigten Halterung handelt es sich um eine Transportsicherung, die seit vielen Jahren für den Transport von Druckgasflaschen vorgeschrieben ist.
(Ich durfte seit dem Erlass dieser Richtlinie noch nicht mal mehr die Atemluftflaschen unserer Feuerwehr im Pkw transportieren)
Die Voraussetzung für das Betanken von Gastankflaschen im Fahrzeug erfüllt sie nicht. Dafür muss nämlich sichergestellt sein, dass die Flasche nicht geneigt werden kann.
Auch wenn es unsinnig erscheint, kann ich die Flasche bei dieser Halterung durch anheben des Ring schräg halten und die feste Montage ist somit nicht gegeben.

Gruß Rainer
Wenn ich das richtig verstehe, kann man damit die Flasche im Gaskasten schräg halten? Dann wäre dieses Ding in der Tat nicht geeignet.

Wobei das eigentlich ziemlich absurd wäre, denn vorgeschrieben ist ja anscheinend auch, dass man die Flasche im Fahrzeug nur mit einer Außenbetankungs-Einrichtung betanken darf. Da müsste man also die Tankpistole an der Außenbetankung anschließen, den Gaskasten öffnen und dann gleichzeitig die Flasche schräg halten und den Knopf der Tanksäule drücken. Interessantes Verfahren ... :lol:

Übrigens kann einem das alles ziemlich wurscht sein, wenn man auch so an jeder Tankstelle tanken kann, keine Sau fragt danach. Und der TÜV bzw. Gasprüfer interessiert sich auch nicht dafür, zumindest bei uns hier ... :mrgreen:
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Kaufunger
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Re: Gastankflaschen

Beitrag von Kaufunger »

Ich habe keinen Außenanschluss, wie auch auf dem Bild irgendwo in diesem Thema zu sehen ist. Bei Progas hat man das allerdings noch nie bemängelt.
Fakt ist jedoch, das diese Halterung nur eine Transportsicherung für z.B. Handwerker ist, und keine feste Montage einer Gastankflasche darstellt.

Gruß Rainer
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Re: Gastankflaschen

Beitrag von Heiko »

Nur mal eben so: Ich hatte das schon verstanden. Ich führte ja gerade das gleichzeitige nennen der stationären und der "einfachen" Gasflasche ins Feld.

Aber das nur so am Rande ;)
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Herr B.
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Re: Gastankflaschen

Beitrag von Herr B. »

Logisch, dass die Halterung f e s t mit dem Fahrzeug verbunden sein muss. Sonst brauche ich keine Halterung!
Aber die Tankflasche muss so mit der Halterung verbunden sein, dass sie nur mit Hilfe von Werkzeug entnommen werden kann,
damit sie (wie RainerBork schon schreibt!) nicht (auf die Schnelle) durch schräg halten überfüllt werden kann.
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Re: Gastankflaschen

Beitrag von garibaldi »

Heiko hat geschrieben:Nur mal eben so: Ich hatte das schon verstanden. Ich führte ja gerade das gleichzeitige nennen der stationären und der "einfachen" Gasflasche ins Feld.

Aber das nur so am Rande ;)
Nein, darum geht es eben gerade nicht, sondern es geht um den Unterschied zwischen stationärer und ortsbeweglicher Gastankflasche! Man muss nämlich die Gastankflasche nicht stationär benutzen, wenn alle mir bekannten Quellen stimmen! Man kann sie auch beweglich benutzen, dann muss man sie halt außerhalb des Fahrzeugs betanken.

Nochmal zum Mitdenken: Es gibt zulassungstechnisch - immer vorausgesetzt, die Informationen stimmen - 3 Arten von Flaschen:
1. die stationäre - also im Fahrzeug befestigte und im Fahrzeug zu betankende - Tankflasche
2. die ortsbewegliche - also außerhalb des Fahrzeugs zu betankende - Tankflasche
3. die konventionelle Flasche, die nur bei Abfüllstationen gefüllt werden kann und üblicherweise als Tauschflasche zum Einsatz kommt.

Der Schreiber des von mir verlinkten Textes hat sich lediglich an einer Stelle nicht richtig ausgedrückt, indem er von einer Gasflasche statt einer Gastankflasche schrieb. Dass dies aber nicht so gemeint ist, wie es da steht, geht aus dem weiteren Text eindeutig hervor.
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Kaufunger
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Re: Gastankflaschen

Beitrag von Kaufunger »

Und was ist jetzt der Unterschied zwischen 2 und 3?
Nummer 2 darf offiziell auch nur an Füllstationen betankt werden.

Gruß Rainer
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Re: Gastankflaschen

Beitrag von garibaldi »

RainerBork hat geschrieben:Und was ist jetzt der Unterschied zwischen 2 und 3?
Nummer 2 darf offiziell auch nur an Füllstationen betankt werden.

Gruß Rainer
Nr. 2 darf auch an LPG-Tanktstellen befüllt werden, allerdings offiziell nur von qualifiziertem Personal. Das bin im Zweifelsfall ich ... :mrgreen:
Außerdem kann Nr. 2 auch an Tankstellen befüllt werden, weil sie die entsprechende Ausrüstung hat: Einfüllvorrichtung passend zur LPG-Tankstelle und 80%-Füllstopp! Das geht mit Nr. 3 ja wohl überhaupt nicht - außer bei den berühmt-berüchtigten Bastlern ... :roll:
Zuletzt geändert von garibaldi am Mi 28. Nov 2012, 12:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gastankflaschen

Beitrag von Kaufunger »

garibaldi hat geschrieben:
RainerBork hat geschrieben:Und was ist jetzt der Unterschied zwischen 2 und 3?
Nummer 2 darf offiziell auch nur an Füllstationen betankt werden.

Gruß Rainer
Nr. 2 darf auch an Tanktstellen befüllt werden, allerdings offiziell nur von qualifiziertem Personal. Das bin im Zweifelsfall ich ... :mrgreen:
Wo finde ich diese Info?

Gruß Rainer
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Re: Gastankflaschen

Beitrag von garibaldi »

RainerBork hat geschrieben:
garibaldi hat geschrieben:
RainerBork hat geschrieben:Und was ist jetzt der Unterschied zwischen 2 und 3?
Nummer 2 darf offiziell auch nur an Füllstationen betankt werden.

Gruß Rainer
Nr. 2 darf auch an Tanktstellen befüllt werden, allerdings offiziell nur von qualifiziertem Personal. Das bin im Zweifelsfall ich ... :mrgreen:
Wo finde ich diese Info?

Gruß Rainer
Gegenfrage: Steht irgendwo, dass es verboten ist?
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Re: Gastankflaschen

Beitrag von Kaufunger »

Ja, das steht irgendwo. Ich hatte mir mal Unterlagen von der Gasfachfrau besorgt, und dort war ganz klar beschrieben, dass diese Flaschen nur an Abfüllstationen gefüllt werden dürfen. Die Gründe sind mittlerweile ja auch klar.
Jetzt hätte ich gerne deine Quelle, die das Gegenteil besagt. Weiterhin hätte ich gerne gewusst, wieviele LPG-Tankstellen du kennst, wo sachkundiges Personal im Umgang mit Flüssiggas beschäftigt ist.


Rainer
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