Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

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Lira
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Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Beitrag von Lira »

Ich weiss es leider immer noch nicht genau, worum es so eigentlich geht - aber - es kann mir ja auch egal sein.
Ein Gerichtsvollzieher kommt auch nicht mal so daher, da muss ja das ganze Mahnverfahren durch sein.
Bei mir ist das allerdings tatsächlich so, dass sich - wie schon beschrieben - die gesetzliche Krankenversicherung zwischen zwei befristeten Beschäftigungsverhältnissen beitragsfrei fortsetzt, sofern nicht mehr als 28 Tage dazwischen liegen.
Von da her wundert mich das Prozedere mit einem Tag Krankenversicherungsbeitrag eh.
Aber - naja.....
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Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Beitrag von nelly »

Mich irritiert diese ganze Geschichte vor allem, wenn ich an die alte Lohnsteuerkarte, bzw. die Jahresgehaltsbescheinigung denke.
Da stand und steht auch immer "Dauer des Dienstverhältnisses vom ... bis ..." und niemand kam auf die Idee etwas anderes als vom 01.01.bis 31.12. hineinzuschreiben - und kein Finanzamt kam auf die Idee, man hätte am 31.12. nicht gearbeitet. :?
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Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Beitrag von buccaneer »

hier gibt es einen Zeitrechner http://www.topster.de/kalender/zeitrech ... ideTime=on
und einen Tagerechner http://www.topster.de/kalender/tagerech ... 2B&dazu=32

leider ist keine wissenschaftliche Ausarbeitung über rechtliche Grundlagen dabei ;)
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Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Beitrag von garibaldi »

Seltsam ist das Ganze schon. Aus der letzten Gehaltsabrechnung müsste doch eindeutig hervorgehen, welcher Tag der letzte Arbeitstag war. Wenn da der 31. drin steht, dann war das der letzte Arbeitstag und sowohl das Arbeitsamt als auch die Krankenkasse haben nicht mehr alle Tassen im Schrank, und wenn der letzte Arbeitstag laut Gehaltsbescheinigung der 30. war, dann verstehe ich die Frage nicht.
harcon
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Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Beitrag von harcon »

Lira hat geschrieben: Ich weiss es leider immer noch nicht genau, worum es so eigentlich geht - aber - es kann mir ja auch egal sein.
Ein Gerichtsvollzieher kommt auch nicht mal so daher, da muss ja das ganze Mahnverfahren durch sein.
Bei mir ist das allerdings tatsächlich so, dass sich - wie schon beschrieben - die gesetzliche Krankenversicherung zwischen zwei befristeten Beschäftigungsverhältnissen beitragsfrei fortsetzt, sofern nicht mehr als 28 Tage dazwischen liegen.
Von da her wundert mich das Prozedere mit einem Tag Krankenversicherungsbeitrag eh.
Aber - naja.....


Hallo Lira,

ich wollte ja nix mehr sagen, geht aber auch nicht.

Wie wäre es wenn Du einfach einmal in Ruhe meine Worte lesen würdest. Vielleicht könntest Du feststellen, dass Deine Annahme, bezüglich der Zeit zwischen zwei Arbeitsverhältnissen hier absolut nicht zu meinem Beispiel passen. Denn es ging ja nach dem Arbeitsverhältnis in die Arbeitslosigkeit. Deine Kenntnisse in dieser Sache in ehren, aber sie treffen bei uns nicht zu.

Außerdem steht auch nirgendwo, dass der Gerichtsvollzieher am nächsten Tag vor der Tür stand. Im Gegenteil und das ist auch logisch, ohne dass man es erwähnt, fand da schon zwischendrin noch anderes statt an Auseinandersetzung.

Ich verstehe auch immer noch nicht, warum es Dir von Anfang an so wichtig war meine äußerst einfache Frage, nämlich:

Wieviel Tage hat der Zeitraum: Vom 3.3.14 bis 4.4.14

unbedingt mit einem realen komplizierten Vorgang zu verknüpfen. Es geht und ging mir immer nur um diese auf ein minimum heruntergebrochene Frage. Wobei ich dummerweise Abrechnungszeitraum schrieb. Dennoch ändert auch das nichts.

Wenn ich jemanden Frage stelle, wieviel ist 5 + 3, dann würde der mir als Antwort eine Zahl geben. Klar kann man auch fragen für was ich das wissen will. Doch zur Klärung der Frage wieviel 5 + 3 ist benötigt man keine weiteren Angaben.

Ganz klar ist, ich habe die Frage nicht gestellt, weil ich nicht bis 100 Zählen kann. Das ist wohl auch offensichtlich. Nein, die Frage habe ich gestellt, weil es mit der Antwort öfters zu kleinen Problemen kommt. Mal, weil es Menschen gibt, die etwas so tun wie sie es gewohnt sind, auch wenn es eigentlich falsch ist. Doch niemand stört sich dran, weil viele den gleichen Fehler machen. Mal, weil es einfach keine konkrete Reglung für eine Sache gibt und jeder macht was er denkt, dass richtig wäre. Zudem fällt in vielen Fällen nicht einmal auf, dass etwas nicht stimmt. Wenn beide Seiten das BIS - Datum mitrechnen, dann machts ja auch nichts. Nur wenns einer anders sieht dann eben schon.

Die Handhabung von zwei Daten bei der Berechnung von Zeiträumen kommt im Grunde eindeutig daher. Es anders zu handhaben als es logisch-mathematisch korrekt wäre, mag weit verbreitet sein, doch nur weil es viele so machen, wird es noch nicht richtig. Vermeidet auch nicht den Ärger den man damit haben kann, wenn eine übergeordnete Stelle es anders sieht, als man selbst. Und dass diese es anders sehen können existiert, kann man daran erkennen, dass es in dieser merkwürdigen Unterhaltung so viel merkwürdige Antworten und unterschiedliche Sichtweisen gibt.

Ich habe den am Anfang eingespielten Link benützt, ich hab im Internet noch andere Seite und Texte gefunden die das Thema, wieviel Tage liegen zwischen zwei Daten bearbeiten, immer und überall würde der BIS Tag nicht mitgerechnet. Ihr dürft es gerne selbst versuchen.

Hier sind sie:
http://www.topster.de/kalender/tagerechner.php
http://www.salesianer.de/util/kal4dnld.html

Wenn es heißt, sie können von hier bis zum Stopschild parken, dann meint das nicht dass die Schilderdicke mitzählt. Und von hier bis zur Mauer meint auch nicht in die Mauer hinein. Doch beim Datum denken viele, dass bis 4.4. der 4. noch drin sein müsste.
(Wenn ich ehrlich bin, ich dachte das auch sehr lange.)
Die obigen Rechner oder eine Exeltabelle sehen das aber anders und damit korrekt und viele Dinge in unserem Leben werden heute schon von solchen Rechenprogrammen bestimmt. Wir tun also gut dran unsere diesbezüglichen persönlchen Vorstellungen und Überzeugungen zu überprüfen.

Zum Schluss will ich noch einmal ganz deutlich sagen, dass es mir nicht darum geht recht haben zu wollen, das geht gar nicht. Ich wollte auf die Problematik hinweisen und hätte mir gewünscht irgendwann zu denen zu gehören die virtuos dieses bizarre Minenfeld knallfrei überqueren können. Doch leider scheint dies auf absehbare Zeit nicht zu gelingen.
harcon
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Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Beitrag von harcon »

garibaldi hat geschrieben:Seltsam ist das Ganze schon. Aus der letzten Gehaltsabrechnung müsste doch eindeutig hervorgehen, welcher Tag der letzte Arbeitstag war. Wenn da der 31. drin steht, dann war das der letzte Arbeitstag und sowohl das Arbeitsamt als auch die Krankenkasse haben nicht mehr alle Tassen im Schrank, und wenn der letzte Arbeitstag laut Gehaltsbescheinigung der 30. war, dann verstehe ich die Frage nicht.

Ja, wenn da steht letzter Arbeitstag 31. oder das Arbeitsverhältnis endet am 31. dann ist der noch drin.

Doch da würde auch stehen bei uns beschäftigt vom..... bis 31. und das wäre dann falsch wenn er noch bis zum 31. gearbeitet hat. Auch wenn wir alle sang und klanglos davon ausgehen dass es drin sein müsste.

Wie gesagt bis zu Mauer und nicht hinein.
Lira
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Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Beitrag von Lira »

Es ist schon gut Harcon.
Wollte Dir nicht zu nahe treten.
Aber wenn man in epischer Breite ein Problem ausbreitet ohne es definitiv zu benennen, muss man auch mit ebensolchen Reaktionen rechnen. Finde ich.
Wie gesagt, es ist schon gut.
Danke.
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Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Beitrag von Har-Pi »

Nach einem Mittagsschläfchen bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass es sehr schwierig sein wird, Einigkeit zu erzielen.

Hartmut hat Recht mit seinem Einwand, den er mit dem Stoppschildbeispiel illustriert. Damit hat sein Zeitraum 32 Kalendertage und der 4.4. ist nicht enthalten, denn es fehlt das Wort "einschliesslich".

Wenn man eine Zahl zwischen 1 und 10 nennen soll, ist die 9 noch drin, aber die 10 nicht, oder?!

Aber: Wenn jemand sagt "ich muss von Montag bis Freitag arbeiten", dann nimmt man doch normalerweise an, dass diese Person am Samstag und Sonntag frei hat.

Somit bin ich wieder bei meinem Einwand, dass es sich um ein semantisches und nicht mathematisches Problem handelt.

Und das kann man in Hartmuts Beiträgen auch herauslesen, er fragt ja immer nach dem (allgemeinen) Verständnis und nicht nach einer mathematischen Lösung.

Da sieht man mal, wie lange man debattieren muss, um an "des Pudels Kern" zu gelangen.

Was lerne(n) wir/ich aus dieser Problemstellung: Zeiträume immer genau definieren, hier wäre das Wort "einschliesslich" sehr hilfreich gewesen.
garibaldi
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Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Beitrag von garibaldi »

harcon hat geschrieben:
garibaldi hat geschrieben:Seltsam ist das Ganze schon. Aus der letzten Gehaltsabrechnung müsste doch eindeutig hervorgehen, welcher Tag der letzte Arbeitstag war. Wenn da der 31. drin steht, dann war das der letzte Arbeitstag und sowohl das Arbeitsamt als auch die Krankenkasse haben nicht mehr alle Tassen im Schrank, und wenn der letzte Arbeitstag laut Gehaltsbescheinigung der 30. war, dann verstehe ich die Frage nicht.

Ja, wenn da steht letzter Arbeitstag 31. oder das Arbeitsverhältnis endet am 31. dann ist der noch drin.

Doch da würde auch stehen bei uns beschäftigt vom..... bis 31. und das wäre dann falsch wenn er noch bis zum 31. gearbeitet hat. Auch wenn wir alle sang und klanglos davon ausgehen dass es drin sein müsste.

Wie gesagt bis zu Mauer und nicht hinein.


Mmm ... ist schon klar, das Problem an sich hab' ich schon verstanden. Wobei, wenn ich es recht überlege: In der Praxis ist es doch so, dass man (zum Beispiel) bis zum einschließlich letzten Tag eines Monats, Jahres etc. arbeitet, wenn man es denn tut. Wenn dann in der Gehaltsabrechnung "bis" steht, wird man ja, sofern man nach Stunden oder Tagen bezahlt wird, um den Lohn für den letzten Tag geprellt, es sei denn, man arbeitet an diesem tatsächlich nicht mehr. Aber den Vorgesetzten möcht' ich sehen, der einem diesen freien Tag zugestehen würde ... :lol:

Noch ein Denkansatz: Wenn es irgendwo heißt: Bis zum soundsovielten Lebensjahr, ist da dann das erste Jahr drin oder nicht? Wenn wir das logisch denken, dann ja! Denn wenn ich meinen ersten Geburtstag feiere, habe ich schon 1 Jahr hinter mir. Wenn ich also meinen 60. Geburtstag feiere, habe ich also auch schon 60 Jahre hinter mir, wenn es heißt, bis zum 60. Lebensjahr, dann ist damit gemeint bis zum 60. Geburtstag, obwohl ja das 60. Lebensjahr eigentlich mit dem 59. Geburtstag beginnt. Da wird sogar jedes Amt zustimmen. Sonst müsste man die Rente auch 1 Jahr früher kriegen. :cool1 Wieso wird es dann bei Tagen anders gesehen? Wobei in amtlichen Formulierungen da normalerweise immer steht: "Bis zur Vollendung des ... Lebensjahres" oder so. Der Sprachgebrauch im Alltag ist diesbezüglich teilweise natürlich tatsächlich ganz unlogisch.

Im Endeffekt geht es wirklich nur mit dem Zusatz "einschließlich".
Har-Pi
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Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Beitrag von Har-Pi »

garibaldi hat geschrieben:"Bis zur Vollendung des ... Lebensjahres" oder so.
Im Endeffekt geht es wirklich nur mit dem Zusatz "einschließlich".

Meine Rede...

"Vollendung des" meint ja letztendlich "einschließlich".
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