Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem
Verfasst: So 21. Sep 2014, 22:53
Versteh ich trotzdem nicht, Harcon.
"Beschäftigungsverhältnis endet am 31.3." heisst doch, der 31.3. ist der letzte Arbeitstag.
Beschäftigt von zB 1.1. bis 31.3. heisst doch auch nichts anderes, also dass der 1.1. der erste (auch wenns Feiertag ist) und der 31.3. der letzte Tag des Beschäftigungsverhältnisses ist. Sollte der Arbeitgeber am 1.1. "arbeitsfrei" ausrufen, ist es entweder ein bezahlter freier Tag, oder eben, weil es ein Feiertag ist, sowieso vom AG bezahlbar. Viele Beschäftigungsverhältnisse beginnen somit auch gerne erst am 2.1. (dann erspart sich der AG die Bezahlung des Feiertages am Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, geschickt eingefädelt .....
)
Arbeitslosgengeldbezugsfähig bist Du nach meinem Wissen, wenn verschiedene Faktoren (wie 180 Beschäftigungstage während des letzten Jahres, sprich 365 Tagen) zusammenkommen, frühestens ab Tag der ANTRAGSTELLUNG. Wenn die Antragstellung erst am 1.4. ist, beginnt der Bezug des Alg auch frühestens erst am 1.4. Was auch in Ordnung ist, wenn das Beschäftigungsverhältnis bis 31.3. dauerte, weil dann geht das ja "nahtlos" ineinander über, sofern die Bundesagentur für Arbeit auch am 1.4. aufgesucht und die Arbeitslosigkeit erklärt wurde. Nachdem die Arbeitslosigkeit normalerweise aber nicht wie ein Blitz aus heiterem Himmel kommt, außer, man hat sich was zuschulden kommen lassen (denn es sind ja normal immer Fristen einzuhalten, egal ob von Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer), empfiehlt es sich deswegen immer, sofort nachdem man erfahren hat, dass man ab da und da arbeitslos werden wird, gleich bei der BA vorzusprechen.
Heieiei. Ich arbeite doch gar nicht (mehr) in diesem Metier. Aber das ist doch wohl alles klar, oder?
Und - Gerichtsvollzieher sind auch nur Menschen. Ich hatte auch schon mehrmals welche da, halb so schlimm.....
Wir haben sogar mal neben einem gewohnt - und waren fröhlichst mit ihm befreundet.....
"Beschäftigungsverhältnis endet am 31.3." heisst doch, der 31.3. ist der letzte Arbeitstag.
Beschäftigt von zB 1.1. bis 31.3. heisst doch auch nichts anderes, also dass der 1.1. der erste (auch wenns Feiertag ist) und der 31.3. der letzte Tag des Beschäftigungsverhältnisses ist. Sollte der Arbeitgeber am 1.1. "arbeitsfrei" ausrufen, ist es entweder ein bezahlter freier Tag, oder eben, weil es ein Feiertag ist, sowieso vom AG bezahlbar. Viele Beschäftigungsverhältnisse beginnen somit auch gerne erst am 2.1. (dann erspart sich der AG die Bezahlung des Feiertages am Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, geschickt eingefädelt .....
Arbeitslosgengeldbezugsfähig bist Du nach meinem Wissen, wenn verschiedene Faktoren (wie 180 Beschäftigungstage während des letzten Jahres, sprich 365 Tagen) zusammenkommen, frühestens ab Tag der ANTRAGSTELLUNG. Wenn die Antragstellung erst am 1.4. ist, beginnt der Bezug des Alg auch frühestens erst am 1.4. Was auch in Ordnung ist, wenn das Beschäftigungsverhältnis bis 31.3. dauerte, weil dann geht das ja "nahtlos" ineinander über, sofern die Bundesagentur für Arbeit auch am 1.4. aufgesucht und die Arbeitslosigkeit erklärt wurde. Nachdem die Arbeitslosigkeit normalerweise aber nicht wie ein Blitz aus heiterem Himmel kommt, außer, man hat sich was zuschulden kommen lassen (denn es sind ja normal immer Fristen einzuhalten, egal ob von Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer), empfiehlt es sich deswegen immer, sofort nachdem man erfahren hat, dass man ab da und da arbeitslos werden wird, gleich bei der BA vorzusprechen.
Heieiei. Ich arbeite doch gar nicht (mehr) in diesem Metier. Aber das ist doch wohl alles klar, oder?
Und - Gerichtsvollzieher sind auch nur Menschen. Ich hatte auch schon mehrmals welche da, halb so schlimm.....
Wir haben sogar mal neben einem gewohnt - und waren fröhlichst mit ihm befreundet.....