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Mobile Freiheit • Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem - Seite 3
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Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Verfasst: So 21. Sep 2014, 22:53
von Lira
Versteh ich trotzdem nicht, Harcon.
"Beschäftigungsverhältnis endet am 31.3." heisst doch, der 31.3. ist der letzte Arbeitstag.
Beschäftigt von zB 1.1. bis 31.3. heisst doch auch nichts anderes, also dass der 1.1. der erste (auch wenns Feiertag ist) und der 31.3. der letzte Tag des Beschäftigungsverhältnisses ist. Sollte der Arbeitgeber am 1.1. "arbeitsfrei" ausrufen, ist es entweder ein bezahlter freier Tag, oder eben, weil es ein Feiertag ist, sowieso vom AG bezahlbar. Viele Beschäftigungsverhältnisse beginnen somit auch gerne erst am 2.1. (dann erspart sich der AG die Bezahlung des Feiertages am Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, geschickt eingefädelt ..... 8-) )
Arbeitslosgengeldbezugsfähig bist Du nach meinem Wissen, wenn verschiedene Faktoren (wie 180 Beschäftigungstage während des letzten Jahres, sprich 365 Tagen) zusammenkommen, frühestens ab Tag der ANTRAGSTELLUNG. Wenn die Antragstellung erst am 1.4. ist, beginnt der Bezug des Alg auch frühestens erst am 1.4. Was auch in Ordnung ist, wenn das Beschäftigungsverhältnis bis 31.3. dauerte, weil dann geht das ja "nahtlos" ineinander über, sofern die Bundesagentur für Arbeit auch am 1.4. aufgesucht und die Arbeitslosigkeit erklärt wurde. Nachdem die Arbeitslosigkeit normalerweise aber nicht wie ein Blitz aus heiterem Himmel kommt, außer, man hat sich was zuschulden kommen lassen (denn es sind ja normal immer Fristen einzuhalten, egal ob von Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer), empfiehlt es sich deswegen immer, sofort nachdem man erfahren hat, dass man ab da und da arbeitslos werden wird, gleich bei der BA vorzusprechen.
Heieiei. Ich arbeite doch gar nicht (mehr) in diesem Metier. Aber das ist doch wohl alles klar, oder?
Und - Gerichtsvollzieher sind auch nur Menschen. Ich hatte auch schon mehrmals welche da, halb so schlimm..... :D
Wir haben sogar mal neben einem gewohnt - und waren fröhlichst mit ihm befreundet.....

Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Verfasst: So 21. Sep 2014, 23:28
von harcon
Lira hat geschrieben:Versteh ich trotzdem nicht, Harcon.
"Beschäftigungsverhältnis endet am 31.3." heisst doch, der 31.3. ist der letzte Arbeitstag.

Beschäftigt von zB 1.1. bis 31.3. heisst doch auch nichts anderes, also dass der 1.1. der erste (auch wenns Feiertag ist) und der 31.3. der letzte Tag des Beschäftigungsverhältnisses ist.
.

Nein, Irrtum, die beiden Aussagen sind im Resultat nicht identisch. Sie haben nicht die gleiche Aussage.

Lira hat geschrieben: Arbeitslosgengeldbezugsfähig bist Du ... frühestens ab Tag der ANTRAGSTELLUNG. Wenn die Antragstellung erst am 1.4. ist, beginnt der Bezug des Alg auch frühestens erst am 1.4. Was auch in Ordnung ist, wenn das Beschäftigungsverhältnis bis 31.3. dauerte, weil dann geht das ja "nahtlos" ineinander über, sofern die Bundesagentur für Arbeit auch am 1.4. aufgesucht und die Arbeitslosigkeit erklärt wurde.

Das sagte ich ja auch so.

Endet am, bedeutet dass es an diesem Tag endet. Du musst also am 31. noch arbeiten. Das schrieb ich ja. Und das ist nicht das Gleiche, als wenn es heißt: vom soundsovielten BIS 31.1. In diesem Fall wäre Dein letzter Arbeitstag der 30.1.

Und wird in der Regel falsch interpretiert. Nämlich so wie Du es auch machst.

Davon abgesehen:

Wie schaffe ich es, dass das Problem um das es mir geht, auch als solches wahrgenommen wird. Mein Problem ist noch immer:

Wieviel Tage hat korrekterweise der Zeitraum: Vom 3.3.14 bis 4.4.14

Dabei spielt es doch absolut überhaupt keine Rolle was der Gesetzgeber, ein Arbeitgeber, die Gewerkschaft oder sonst wer im Falle von Arbeitslosigkeit, Urlaubsansprüche oder Freizeitansprüche denkt oder fühlt.

Ich verstehe, dass es nicht einfach ist beim Urproblem zu bleiben. Doch wenn ich wissen will ... siehe oben, dann nützt es mir absolut nichts wenn man mich über das Sozial- oder Arbeitsrecht aufklären will.

Also biiiiiiiitteeeee:

Gibt es oder kennt jemand ein Werk, in dem klipp und klar dargelegt, festgelegt oder aus dem sonstwie festgestellt werden kann wie sich diese Frage... siehe oben, korrekt und allgemeinverbindlich ableiten, herauslesen und meinetwegen auch herausarbeiten lässt?

Falls es das nicht geben sollte, was ich glaube, dann bitteschön, nach welchem allgemein anerkannten Regelwerk sind welche Situationen zu handhaben, damit es keine Irrtümer beziehungsweise Probleme gibt. Denn, dass es die gibt, ist ja offensichtlich.

Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Verfasst: So 21. Sep 2014, 23:33
von Lira
Arbeitsverhältnis von... bis.... heisst immer, dass der Bis-Tag der letzte Arbeitstag ist. Punkt.
Wenn Du anderer Meinung bist, musst Du das rausraufen.
Dafür solltest Du dann einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, der Deine Interessen wahrnimmt.

Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Verfasst: So 21. Sep 2014, 23:42
von harcon
Lira hat geschrieben:Arbeitsverhältnis von... bis.... heisst immer, dass der Bis-Tag der letzte Arbeitstag ist. Punkt.
Wenn Du anderer Meinung bist, musst Du das rausraufen.
Dafür solltest Du dann einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, der Deine Interessen wahrnimmt.

Lira,
wir, das heißt Conni, war Deiner Meinung. Das Arbeitsamt und die Krankenkasse aber nicht.

Zudem, ist das nur ein Beispielfall aus der Realität. Es gibt sicher noch jede Menge anderer Beispiele, wie etwa die Frage wie lange kann ein Internetstick benützt werden. In den meisten Fällen werden es Fälle sein die ganz klein und unbedeutend sind. Doch knapp vorbei ist eben auch nicht getroffen.

Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Verfasst: So 21. Sep 2014, 23:48
von Lira
Harcon,
das ist nicht "meine Meinung" - sondern Tatsache. Erlebe ich gerade auch wieder. Also......
Das mit dem Internetstick weiss ich nicht, keinerlei Erfahrung diesbezüglich. War auch nicht Thema dieses Strangs.

Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Verfasst: Mo 22. Sep 2014, 01:28
von diga
Sehr schöner und unterhaltsamer Thread, kann leider bei der Fragestellung nicht hilfreich sein. ;)

Gruß Dieter

Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Verfasst: Mo 22. Sep 2014, 08:08
von Achim_53
Oder ist das hier ein Sommerloch?

Gruß Achim

Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Verfasst: Mo 22. Sep 2014, 08:35
von harcon
Lira hat geschrieben:Harcon,
das ist nicht "meine Meinung" - sondern Tatsache. Erlebe ich gerade auch wieder. Also......
Das mit dem Internetstick weiss ich nicht, keinerlei Erfahrung diesbezüglich. War auch nicht Thema dieses Strangs.


Und schon wieder irritiert.

Wie bitte schön müsste ich es ausdrücken, wenn ich, respektive Conni sich genauso verhalten hat wie Du beschieben hast und es dennoch falsch war?

Und ne, Löcher graben möchte ich nicht und Euch langweilen auch nicht.

Von daher endet mein schaufeln ganz einfach hier.

Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Verfasst: Mo 22. Sep 2014, 09:06
von Fibi
Hi,
3.3.2014 bis zum 4.4.2014 sind 29 Tage im März und 3 Tage im April = 32 Tage.

3.3.2014 bis EINSCHLIEßLICH 4.4.2014 sind 29 Tage im März und 4 Tage im April = 33 Tage.

Ansonsten würde ich Liras Rat befolgen und sofort einen Anwalt einschalten, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.

LG Fibi

Re: Guden Tach, ich hätt da gern mol e Problem

Verfasst: Mo 22. Sep 2014, 11:14
von Har-Pi
Ich sehe das Problem, welches Hartmut hat, und habe abschliessend zwei Anmerkungen:

1.: Als Thema zum semantischen und mathematischen Debattieren ist es sicher geeignet, obwohl die Mathematik hier von der Semantik konditioniert wird. Die Präpositionen "von" und "bis" sind mathematisch nicht eindeutig, und genau hier liegt das Problem. Sie werden nur durch definierende Zusätze genau, und nur so lässt sich das Problem in den Griff bekommen.
Um in dem beschriebenen Fall juristische Sicherheit zu erlangen, müsste man nachsehen, ob in der Jurisprudenz Definitionen hierfür vorliegen. Sollte das nicht der Fall sein, wird das jeder Richter nach seiner Ansicht entscheiden.

2.: Ich kann Hartmut verstehen, aber wegen eines Tagesbeitrages KV würde ich nicht die Expertise eines Sozialfachanwaltes anfordern, denn diese ist sicher viel teurer als der Tagesbeitrag. Da stellt sich die Frage: Cui bono? Wenn es Dir das Geld wert ist, um Sicherheit zu haben, dann solltest Du genau dies tun.