Gasprüfung

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rgk
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Re: Gasprüfung

Beitrag von rgk »

Die Prüfung nach G 607 gilt bis zum Ende des 2. Jahres auf die sie erfolgt ist. Es steht auch eindeutig auf
der Prüfplakette (nächste Prüfung im Jahr....) Im Arbeitsblatt stehen 2 Jahre und nicht 24 Monate, ist halt
manchmal doch ein kleiner Unterschied im rechtlichen Sinne.
Dies kann man sogar vom TüV bestätigt bekommen, es gilt Abnahmejahr plus 2 Kalenderjahre.

Nachstehend Tipps und Hinweise von der Fa. Truma zur Info:

http://dealer.truma.com/truma05/de/tipp ... _1247.html
Wolle

Re: Gasprüfung

Beitrag von Wolle »

rgk hat geschrieben:Die Prüfung nach G 607 gilt bis zum Ende des 2. Jahres auf die sie erfolgt ist. Es steht auch eindeutig auf
der Prüfplakette (nächste Prüfung im Jahr....) Im Arbeitsblatt stehen 2 Jahre und nicht 24 Monate, ist halt
manchmal doch ein kleiner Unterschied im rechtlichen Sinne.
Dies kann man sogar vom TüV bestätigt bekommen, es gilt Abnahmejahr plus 2 Kalenderjahre.
Ich bin mir nicht sicher, dass diese Auslegung stimmt.

In der gelben Prüfbescheinigung steht:
Nächste Wiederholungsprüfung nach Ablauf von 2 Jahren.
Darunter das Datum der Prüfung.

Das Prüfdatum ist der Beginn des nächsten 2 Jahreszeitraumes.

Gruß
wolle
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Re: Gasprüfung

Beitrag von Tourist »

Hallo zusammen,

zur Erläuterung noch mal mein Senf zum Thema:

Das hat was mit "gültigen Stellen", auch "signifikanten Stellen" [clicklink=]http://de.wikipedia.org/wiki/Signifikante_Stellen[/clicklink] zu tun:
730 Tage (also 2 x 365 Tage) dauern vom ersten Tages bis zum 730ten Tag.
24 Monate reichen vom ersten(oder letzten) bis zum letzten (oder ersten) Tag des 24ten Monats (also rund 700 - 760 Tage).

Und "zwei Jahre"? Von 2012 - 2014 (z.B.). Ist eigentlich klar.
Also z.B. vom 1. 1. 2012 bis zum 31.12. 2014 (also 1095 Tage) aber auch vom 31. 12. 2012 bis zum 1. 1. 2014 (also 366 Tage).
Derjenige, der die Bestimmung erlassen hat (war es eigentlich der "Gesetzgeber" oder nur irgendein Lobbyist?) hat das so "ungenau" formuliert und daran halte ich mich auch (nur manchmal finde ich an Silvester eben keinen Gasprüfer, der Zeit hat und warte dann halt - auf eigenes Risiko - (48 Stunden, zwei Tage, ein Jahr) bis zum 2. Januar ;) ).

Mir ist bewusst, dass das mancher anders sieht und nach Ablauf von 730 Tagen (oder 17.500 Stunden) nicht mehr ruhig schlafen kann - dafür gibt es ja dann genügend Prüfer. Viele von denen nehmen es (leider) nur mit der schnellen Ausstellung der Rechung über rd. 40,-€ (für max. 10 Minuten Arbeit!) recht genau und bestätigen z.B. die einwandfreie Funktion der Anlage, ohne das Womo überhaupt zu betreten (ohne Prüfung der Zündsicherungen und Funktionsprüfung der Gasgeräte!). Andere raten z.B. nach der Revision eines Kühlschrankbrenners unbedingt zur erneuten Gasprüfung (wieder 40,-€), offenbar ohne zu wissen (oder etwa doch???), dass der drucklose Bereich (nach Absperrhahn bzw. Zündsicherung) mit der Druckabfallprüfung gar nicht geprüft werden kann.

Es ist ein recht deutsches Phänomen, dass ein Prüfstempel, eine Plakette, ein Gütezeichen oft höher bewertet wird, als die eigentliche Qualität des Prüfobjektes (hier ein Beispiel aus meiner Nachbarschaft: [clicklink=]http://www.sueddeutsche.de/muenchen/fre ... -1.1280216[/clicklink] ).

Das heisst nicht, das ich zu Leichtsinn neige, ganz im Gegenteil, in technischen Dingen bin ich sehr genau: Ich halte meine Gasanlage ganzjährig in Schuss, behebe Mängel sofort (weil ich sie erkennen kann) und kenne Sie viel besser, als ein Prüfer, der sich nur 10 Minuten Zeit nimmt (und zwischendurch andere Kunden bedient). Ebenso vertraue ich bei meinen Fahrzeugen nicht auf einen (TÜV-, Dekra-, KÜS-) Prüfer, der auch nur max. 20 Minuten prüft sondern vielmehr auf meine Werkstatt (die sich schon viele Stunden damit beschäftigt hat - leider :( ) und mich selbst, der noch viel mehr Zeit auf die Sicherstellung der einwandfreien Funktion verwendet hat.

Geprüfte Grüße
Tourist
Wolle

Re: Gasprüfung

Beitrag von Wolle »

Tourist hat geschrieben: zur Erläuterung noch mal mein Senf zum Thema:

Das hat was mit "gültigen Stellen", auch "signifikanten Stellen" [clicklink=]http://de.wikipedia.org/wiki/Signifikante_Stellen[/clicklink] zu tun:
730 Tage (also 2 x 365 Tage) dauern vom ersten Tages bis zum 730ten Tag.
24 Monate reichen vom ersten(oder letzten) bis zum letzten (oder ersten) Tag des 24ten Monats (also rund 700 - 760 Tage).
Du hast ja recht viel geschrieben.
Was wolltest Du damit sagen?
Was hat denn der Verweis auf Wikipedia damit tun?
Wenn Du diesen Punkt
Signifikante Stellen einer ganzen Zahl
gelesen hättest, hättest Du dir Teile deines Beitrages sparen können.

Gruß
wolle
rgk
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Re: Gasprüfung

Beitrag von rgk »

Hallo Tourist,
jetzt hast es aber überausführlich und richtig beschrieben, was ich eigentlich vor 2 Tagen bereits gepostet habe.
Ich habe seit vielen Jahren mit Flüssiggasgeräten zu tun und kann meine Prüfung selbst durchführen, auch bin ich
der Ansicht, daß der Aufkleber keine Vorschrift ist, sondern nur der Eintrag im gelben Prüfblatt gilt.
Für alle diejenigen, die anderer Meinung sind, sollen die Prüfung exakt nach 24 Monaten (oder 730 Tage ohne Schaltjahr)
durchführen, die Gebühr für eine 1/4 Stunde kommt ja "armen Menschen" zugute.
schienbein
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Re: Gasprüfung

Beitrag von schienbein »

:shock: ... ist ja alles `ne typfrage und jeder so wie er mag :!: ... ich bin wohl der meinung, daß es hier komplizierter gemacht wird als nötig ! ... :mrgreen:
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Herr B.
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Re: Gasprüfung

Beitrag von Herr B. »

ich bin mir sicher, wenn die Gasprüfung genau nach nach 24 Monaten abgelaufen wäre, dann gäbe es eine Plakette ähnlich der auf dem KFZ Kennzeichen wo Monat und Jahr angegeben sind! So gilt: heute geprüft gültig bis 31.12.2014
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