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Mobile Freiheit • Gasprüfung - Seite 2
Seite 2 von 4

Re: Gasprüfung

Verfasst: Do 30. Okt 2008, 07:07
von Gimli
Hallo,

ich bin da ganz Willy's und Andy's Meinung !

Abgesehen davon, dass mir keiner erzählen kann, er habe die gleiche Ausbildung wie ein entsprechend geprüfter Mitarbeiter, der einen Sachkundelehrgang zur G 607 (Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen - Wohnwagen, Wohnmobilen etc.) abgelegt hat und man hier von man gerade so um die 30.00 € redet, dürfte die versicherungsrechtliche Frage im Fall der Fälle sicherlich höchst interessant sein.

Die Gasanlagen in Straßenfahrzeugen die zu Wohn- und Aufenthaltszwecken dienen, dürfen nur von anerkannten Sachkundigen nach G 607 oder DIN EN 1949 geprüft werden.

Schäden die durch Gasunfälle entstehen, dürften von den Versicherungen nur dann im vollen Umfang reguliert werden, wenn der Halter eine gültige Prüfbescheinigung nachweisen kann.

--

- Verpflichtung zur Gasprüfung nach EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG, DVGW Arbeitsblatt G607 und DIN EN 1949 für Gasanlagen in Fahrzeugen

- Geltungsbereich: Flüssiggasanlagen in Wohnwagen / Wohnmobilen, Falt und Klappanhängern

- Installation (DIN EN1949)
- Änderungen(DIN EN 1949 und G607)
- Betrieb, Instandhaltung (G607)
- Prüfung (G607)


- § 19 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) - Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
- § 20 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) - Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen
- § 22a StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) - Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
- § 29 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) - Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
- § 30 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) - Beschaffenheit der Fahrzeuge
- § 41a StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) - Druckgasanlagen und Druckbehälter

Aus diesem Konglumerat von Vorschriften ergibt sich Verpflichtung der regelmäßigen Nachprüfung der Gasanlagen.
kmfrank hat geschrieben: ...Der TÜV, welcher die Gasprüfung bei der HU verlangt, konnte mir bisher keine gesetzliche Grundlage zeigen, nachdem die Gasprüfung durchzuführen ist....
Weshalb der TÜV-Mitarbeiter nicht wissen will, woher sich diese Rechtsverpflichtung herleitet, ist mir schleierhaft ....

Re: Gasprüfung

Verfasst: Do 30. Okt 2008, 07:15
von camperfan
Aha, diese Ausführungen beruhigen mich dann doch etwas ;)

Re: Gasprüfung

Verfasst: Do 30. Okt 2008, 11:51
von Condor
[quote="verrazzano"]natürlich kann man die Gasprüfung selber machen. Man kann auch die Beleuchtung, die Lenkung, die Bremsen usw. selber prüfen und bräuchte den TÜV gar nicht. Wenn es die StVZO, den §29 und die Anlage 8, 8a usw. nicht gäbe.


Bei meinem Fahrzeug wurde gerade die Gasprüfung für 20 Euro durchgeführt. Ich war dabei. Es wurden alle Gasgeräte auf Funktion der Zündsicherung und die Dichtigkeit der Leitung geprüft.
Den Preis fand ich für den Aufwand incl. der Dokumentation ok.

Gruß vom Condor

Re: Gasprüfung

Verfasst: Do 30. Okt 2008, 12:05
von FCC
20 € bei mir vor der Haustür.

Inkl. netter Unterhaltung mit dem älteren Herrn der damit etwas seine Rente aufbessert.

:!: Darfür kann ich das nicht selber machen :mrgreen:

Re: Gasprüfung

Verfasst: Do 30. Okt 2008, 18:24
von dm
Hi,
über eine wilde Kette von Rechtsverordnungen und am Ende Gesetzen kann der Technische Überwachungs Verein am Ende die Gasprüfung verlangen.
Sinnigerweise nur bei Kraftfahrzeugen = Wohnmobile.

Nichtsdestowenigertrotz muss ich bei Wohnwagen (= Fahrzeuge) auch eine Gasprüfung haben. Nur hier darf der TüV nicht nach dem Zettel verlangen.


Es gibt übrigens viele derartige Rechtskonstrukte. Bei kaum einer Sache steht direkt und unmittelbar in einem Gesetz, was verboten ist und wie die Strafe aussieht.

Prominentestes Beispiel dafür ist die Straßenverkehrsordnung = kein Gesetz !!!

--dm--

Re: Gasprüfung

Verfasst: Fr 31. Okt 2008, 07:44
von frigo
Hallo,

ich lasse die Gasprüfung auch ganz regulär durchführen. Die Gasanlage behalte ich ohnehin immer selbst im Auge und so bekommt man halt eine Bestätigung der eigenen Arbeit. Ach ja, das macht bei uns 25 €, bittesehr... :roll:

Re: Gasprüfung

Verfasst: Fr 31. Okt 2008, 17:58
von Schlauchi
Also Uwe's Ausführung sagen ja alles :good: und die Pflicht kommt aus verschiedenen Verordnungen und am Ende kommt bei Kraftfahrzeugen das muß raus.

Ich gehöre zu den Menschen, die sogar mit Lecksuchspray nach Flaschenwechsel das ganze checken. Für den einen ist es übertrieben, für mich ist es Sicherheit. In diesem Jahr hat ein Bootskumpel ( Prüfer nach G607 und Installateurmeister) die Prüfung bei mir erledigt. War sehr günstig. :good: Ansonsten haben wir bislang zwischen 20 und 35 Euro gezahlt.

Gruß Hans

Re: Gasprüfung

Verfasst: Fr 31. Okt 2008, 18:09
von TECTOM
Wo steht denn bitteschön, daß WW mit Gasanlage nicht zur Gas-Prüfung müssen? Zumindest hier in NRW müssen alle Fahrzeuge mit einer Gasanlage zur TÜV-Prüfung den gültigen Prüfausweis vorlegen. Und ich kann mir nicht vorstellen, daß das nicht BRD-einheitlich geregelt ist.
TecTom

Re: Gasprüfung

Verfasst: Fr 31. Okt 2008, 18:16
von Gimli
TECTOM hat geschrieben:Wo steht denn bitteschön, daß WW mit Gasanlage nicht zur Gas-Prüfung müssen? Zumindest hier in NRW müssen alle Fahrzeuge mit einer Gasanlage zur TÜV-Prüfung den gültigen Prüfausweis vorlegen. Und ich kann mir nicht vorstellen, daß das nicht BRD-einheitlich geregelt ist.
TecTom
Wohnwagen müssen genauso zur Gasprüfung, wie weiter oben bereits gepostet:
Gimli hat geschrieben:...
Verpflichtung zur Gasprüfung nach EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG, DVGW Arbeitsblatt G607 und DIN EN 1949 für Gasanlagen in Fahrzeugen

- Geltungsbereich: Flüssiggasanlagen in Wohnwagen / Wohnmobilen, Falt und Klappanhängern...

Re: Gasprüfung

Verfasst: Fr 31. Okt 2008, 18:22
von TECTOM
Sag ich ja. Und warum sollte hier in NRW die gültige, aktuelle Gasprüfungsbescheinigung (was für ein deutsches Unwort!!) verlangt werden und zB. in Sonstwo nicht. Das glaube ich einfach nicht.
TecTom