"Bin mal schnell weg"- wie macht ihr das?

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Har-Pi
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Re: "Bin mal schnell weg"- wie macht ihr das?

Beitrag von Har-Pi »

Das Beispiel mit dem Parkplatz in der Stadt ist rechtlich gesehen sicher korrekt. Aber bei einem, insbesonders gut besuchten Platz, kann halt das Problem entstehen, dass ich bezahlt habe, aber bei meiner Rückkehr ist der Stellplatz komplett belegt. Dann habe ich für etwas bezahlt, was ich nicht (mehr) nutzen kann.

Wünschenwert wäre es, bei solchen Plätzen mit einer Reservierungsregelung rechenen zu können, damit es hinterher keine Probleme gibt.

Glücklicherweise waren wir bisher noch nicht in einer solchen misslichen Lage.
toli269
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Re: "Bin mal schnell weg"- wie macht ihr das?

Beitrag von toli269 »

attila hat geschrieben:Wenn ich für mehrere Tage gebucht habe und zwischendurch den Platz verlasse, habe ich doch sehr wohl ein Recht, ihn zu blockieren - oder?


Nein liebe Gila, genau dieses Recht hast Du nicht. Das ist nämlich genau der Punkt. Auf einem normalen Stellplatz buchst Du eben nicht Deine spezielle Parkbucht. Insofern handelst Du unrechtmäßig, wenn Du den Parkplatz blockierst. Im Falle eines öffentlichen Parkplatzes könnte ich nun das Ordnungsamt rufen, die den Parkplatz räumen und Du bekommst ein Bußgeld von 10€.
Anders ist das übrigens auf einem Campingplatz. Dort buchst und bezahlst Du "Deine" Parzelle.
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Re: "Bin mal schnell weg"- wie macht ihr das?

Beitrag von janoschpaul »

Ist jetzt vielleicht nicht sonderlich populär, aber es ist ein Stellplatz und kein CP.

Wir fahren einkaufen, bevor wir einen Stellplatz anfahren, die Gegend erkunden wir dann zu Fuß oder mit dem Rad.
Solange, dass wir V/E müssen bleiben wir eh nicht auf einen Platz, im Höchstfall drei Tage, da kann ich sehrwohl die Kasettentoilette zu Fuß entsorgen oder mit ner Gießkanne Wasser nachfüllen.
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Re: "Bin mal schnell weg"- wie macht ihr das?

Beitrag von Tourist »

Servus zusammen,

ich sehe das ganz einfach:
- Steht ein Womo auf einem Stellplatz, ist dieser besetzt.
- Steht keines drauf, ist er frei.
Wie soll man denn unterscheiden, ob jemand "nur mal schnell weg " ist, wie festlegen, wo die Grenzen liegen (5 min., 1 Std., ein Tag), und ob nicht doch jemand nur einen Platz für nachkommende Reisende "freihält"? Ist es nicht einfach unhöflich, einen Platz zu belegen, obwohl man abreist - egal für wie lange? Ich würde mal die jeweiligen Stellplatzordnungen genau lesen - oft kann man da genaue Richtlinien zum Thema finden.
Ich sehe keinen Grund, einen Platz zu beanspruchen, obwohl man gar nicht da ist. Wenn man schon bezahlt hat - dann hat man eben zu früh bezahlt.
Wozu sollte man einen Platz mit dem Womo auch "vorübergehend" verlassen? Entsorgen kann man bei An- und Abreise, Einkäufe kann man auch vorher erledigen - und sollte man nun doch etwas vergessen haben, gibt es ja auch noch Fahrräder (manchmal sogar mit Antrieb ;) ) - und wenn es ganz schlimm kommt die eigenen Beine.
Da ich aber weiß, dass auf Stellplätzen genau diese Reservierungspraxis in der beschriebenen Weise von vielen gehandhabt wird, mag ich keine Stellplätze.
Das wird die Benutzter der selbigen aber auch nicht weiter stören...

Allzeit freie Plätze wünscht
Tourist
P.S.: Ich muss gestehen, dass ich mich bei vorzeitiger Abreise auch manchmal unkorrekt verhalte: Ich stecke den noch gültigen Parkschein zurück in den Ausgabeschlitz des Automaten, sodass ein nachfolgender Neuankömmling ihn noch nutzen kann...
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Re: "Bin mal schnell weg"- wie macht ihr das?

Beitrag von toli269 »

Tourist hat geschrieben:P.S.: Ich muss gestehen, dass ich mich bei vorzeitiger Abreise auch manchmal unkorrekt verhalte: Ich stecke den noch gültigen Parkschein zurück in den Ausgabeschlitz des Automaten, sodass ein nachfolgender Neuankömmling ihn noch nutzen kann...

Das mache ich sogar auf Parkplätzen in der Stadt so, dass ich wenn grade ein Auto angefahren kommt und ich noch Parkzeit übrig habe, den PArkschein weitergeben. Da haben sich schon viele gefreut.
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Re: "Bin mal schnell weg"- wie macht ihr das?

Beitrag von Mobi-Driver »

toli269 hat geschrieben: Auf einem normalen Stellplatz buchst Du eben nicht Deine spezielle Parkbucht. Insofern handelst Du unrechtmäßig, wenn Du den Parkplatz blockierst.

Was verstehst Du unter "normalen Stellplatz" ?
Meinst Du Wohnmobilstellplätze die sich in öffentlicher Hand befinden ?
Dann hast Du recht .
Es gibt aber sehr viele Stellplätze die sich in privater Hand befinden .
Und dann handelt man nicht unrechtmäßig . ;)
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Re: "Bin mal schnell weg"- wie macht ihr das?

Beitrag von rgk »

Mobi-Driver hat geschrieben: Was verstehst Du unter "normalen Stellplatz" ?
Meinst Du Wohnmobilstellplätze die sich in öffentlicher Hand befinden ?
Dann hast Du recht .
Es gibt aber sehr viele Stellplätze die sich in privater Hand befinden .
Und dann handelt man nicht unrechtmäßig . ;)

Kenne einige Plätze in "öffentlicher Hand", wo dies ganz eindeutig erlaubt ist. Solange der SP bezahlt
ist, ist dies wurscht, der Platz ist ja für diesen Tag bezahlt. Beispiel Mainstockheim, da kriegste vom
Platzwart während der Einkaufstour sogar ein Parkverbotsschild zum Aufstellen, wo ist das Problem.
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Re: "Bin mal schnell weg"- wie macht ihr das?

Beitrag von toli269 »

Hallo nochmal,

ich ging tatsächlich erstmal von einem öffentlichen Platz aus. Aber auch bei einem privaten Betreiber ist das nicht automatisch erlaubt. Jeder Betreiber hat eine "Platzordnung". Wenn das nur ein Hinweis auf die STVO ist. Dann wäre es wieder verboten.
Natürlich ist es klar, dass es Ausnahmstellplätze gibt wie vielleicht den genannten, wo der Platzwart sogar Schilder aushändigt. Das habe ich ganz am Anfang damit gemeint, als ich von richtig betreuten Plätzen schrieb

VG
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Re: "Bin mal schnell weg"- wie macht ihr das?

Beitrag von Helle »

Ich sehe das etwas differenziert und glaube, man sollte es nicht pauschalisieren.
Vielleicht, weil ich mal so erzogen wurde, dass meine Freiheit spätestens dort aufhört, wo die Freiheit eines Anderen durch mich eingeschränkt wird.
Ich bin manchmal sehr erstaunt, welche Ansprüche auch "Gleichgesinnte" haben, wenn es mal nicht genug von Irgendwas gibt.
Viele vergessen dabei vielleicht, dass sie ein Gast auf dem Stellplatz sind. Ein Zahlender zwar, aber immer noch ein Gast.
Und genau so sollte man sich benehmen: Wie man es von SEINEN Gästen zu Hause auch erwarten würde, wenn man mehrere Gäste eingeladen hat..........

Meine Meinung: Weder das Eine noch das Andere ist in Ordnung!

1. Wenn ich auf einen Stellplatz ankomme und keinen Platz mehr finde, habe ich Pech gehabt.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Stellplatz.
Das ist für Einige evtl. eine neue Sicht der Dinge........... :D

2. Wenn ich auf einem Stellplatz für 24 Stunden bezahle, DARF ich dort 24 Stunden stehen bleiben, muss aber nicht. Ich habe das Recht dazu erworben, aber nicht den Platz gekauft. Wenn ich auf dieses Recht verzichte, in dem ich den Platz vorzeitig verlasse, darf sich natürlich der Nächste das Recht erkaufen.
Wenn ich dann zurückkomme und "mein Platz" ist inzwischen besetzt, nehme ich einen anderen freien Platz. Gibt es keinen freien Platz : Siehe Punkt 1.

Wenn der Platzwart eine Möglichkeit der Reservierung anbietet, dann kann ich diese Möglichkeit natürlich nutzen.
Aber NIEMALS würde ich (wie manche am Pool mit Handtüchern) einfach meinen Kram auf einen Platz stellen, den ich nicht nutze und Andere damit vom Stellplatz aussperren. Wenn genügend Platz ist, kann Vieles toleriert werden, aber wenn es eng wird, ist das undenkbar. zumindest für mich.
Ich habe keine Probleme damit, wenn Jemand eine zusätzliche Stellplatzgebühr bezahlt und diesen Platz für nachreisende Freunde reservieren lässt. Aber nur wenn genügend freie Plätze übrig bleiben und mit Zustimmung des Platzwartes. Wenn es den nicht gibt, geht das eben nicht. Meine Gäste zu Hause dürfen auch nicht bestimmen, welche Zimmer ich für weitere Gäste freizuhalten habe.........
Und ohne für diesen Stellplatz zu bezahlen geht schon gar nicht. Das wäre ja Erschleichen einer Dienstleistung und strafbar.
Ich würde den Platzeigentümer um seine Einnahmen betrügen. NO GO!

3. Wenn ich auf einem Stellplatz ankomme und nur noch ein Platz frei ist, der aber SICHTBAR belegt ist (Stühle, Fahrräder etc.) dann werde ICH den Teufel tun und Hand an das Eigentum anderer Menschen legen. Entweder ich kann beim Platzwart (und nur der hat das Hausrecht) eine Klärung herbeiführen oder ich fahre weiter. Ob mir das gefällt oder nicht: ich habe nicht das Recht, ohne erlaubnis einfach anderer Leute Eigentum von einem Platz zu einem anderen zu bewegen - weil der Stellplatz nicht mir gehört.........Mich würde interessieren, WO sowas als legal niedergeschrieben steht.
Das hat doch mit gegenseitiger Rücksichtnahme genausowenig zu tun wie das unrechtmäßige Blockieren eines Platzes. Aus der Tatsache, dass ein Anderer etwas Unrechtes, Falsches oder mich ärgerndes tut sollte ich noch lange nicht das Recht ableiten, genauso zu handeln...........Anderer Menschen Eigentum ist für mich tabu. Jede Art von unerlaubtem Entfernen ist für mich ganz einfach erstmal ein Diebstahlversuch...........
Wer haftet, wenn der Roller/das Fahrrad beim Wegschieben hinfällt oder der Tisch plötzlich Kratzer hat? NO GO ! Nicht ohne Erlaubnis. Niemals.

Ich würde also Beides nicht tun - weder Blockieren noch eine Blockade wegräumen.
Bei mir zu Hause - JA! Aber als Gast auf einem fremdem Grundstück ?? NEVER !

Ein ähnliches Thema gab es ja schonmal mit dem rausziehen von Stromanschlüssen, wenn die Zeit abgelaufen ist.............Wo bleibt der Respekt vor dem Recht des Anderen??? "Selbstjustiz" scheint Spaß zu machen...... :D :D :D
Zora
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Re: "Bin mal schnell weg"- wie macht ihr das?

Beitrag von Zora »

Ingrid, ganz meine Meinung. Für mich ist das wie "Handtuch auf Liege".
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