Auflasten
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Joanne
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Re: Auflasten
Hallo Volker,
vielleicht helfen Dir ja unsere Erfahrungen etwas weiter. Wir hatten ziemlich ähnliche Probleme und haben uns letztendlich zur Auflastung bei Goldschmitt entschieden.
Schau mal hier: unsere Homepage
Wir würden es jederzeit wieder tun!Klar wird der Urlaub wegen Maut etwas teurer, aber es hat auch seine Vorteile z.B. mit der Go-Box in Österreich einfach durchrauschen zu können, wenn andere an Maut-Stationen stehen.
Toi toi toi
Nancy und Ralph
vielleicht helfen Dir ja unsere Erfahrungen etwas weiter. Wir hatten ziemlich ähnliche Probleme und haben uns letztendlich zur Auflastung bei Goldschmitt entschieden.
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Wir würden es jederzeit wieder tun!Klar wird der Urlaub wegen Maut etwas teurer, aber es hat auch seine Vorteile z.B. mit der Go-Box in Österreich einfach durchrauschen zu können, wenn andere an Maut-Stationen stehen.
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Nancy und Ralph
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Schorschi
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Re: Auflasten
Bitte nicht steinigen hinterher:
ich habe mal gelesen das 5% Überladung in den meisten Fällen toleriert werden, sogar ohne Verwarnungsgeld.
Macht nach Adam -Riese 175 kg drüber.
Wie im Schadenfall die Versicherung entscheidet bliebe zu klären.

ich habe mal gelesen das 5% Überladung in den meisten Fällen toleriert werden, sogar ohne Verwarnungsgeld.
Macht nach Adam -Riese 175 kg drüber.
Wie im Schadenfall die Versicherung entscheidet bliebe zu klären.
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arno
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Re: Auflasten
Die 5% Überladung sind aber neuerdings in Österreich nicht
mehr erlaubt.Zählst du die 175kg dazu hast du 3675kg,wenn Sie dich dann
ohne GO-Box erwischen zählst Du als Mautpreller und das wird teuer,sehr teuer
mehr erlaubt.Zählst du die 175kg dazu hast du 3675kg,wenn Sie dich dann
ohne GO-Box erwischen zählst Du als Mautpreller und das wird teuer,sehr teuer
Zuletzt geändert von arno am Fr 4. Feb 2011, 21:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Gitte
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Hallo Bobby,
ich kann mit das nicht vorstellen. Normalerweise bekommst du einen neuen KFZ Schein und die Steuer erhöht sich auch, du mußt ab dem 6. Jahr jählich zum Tüv und bist z.B. auch an das LKW Überholverbot gebunden und 100 kmh.
Wenn du mal in eine Kontrolle kommst kannst du ja gar nicht nachweisen das du 3,85t hast wenn dein Schein auf 3,5t ausgestellt ist.
Ok, deinem Womo sieht man das vielleicht nicht an, aber wenn mal eine bestimmt Situation kommt, was passiert dann?
ich kann mit das nicht vorstellen. Normalerweise bekommst du einen neuen KFZ Schein und die Steuer erhöht sich auch, du mußt ab dem 6. Jahr jählich zum Tüv und bist z.B. auch an das LKW Überholverbot gebunden und 100 kmh.
Wenn du mal in eine Kontrolle kommst kannst du ja gar nicht nachweisen das du 3,85t hast wenn dein Schein auf 3,5t ausgestellt ist.
Ok, deinem Womo sieht man das vielleicht nicht an, aber wenn mal eine bestimmt Situation kommt, was passiert dann?
Zuletzt geändert von Gitte am Mo 31. Jan 2011, 14:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Anuk1
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Wir haben eine Zusatzluftderung von Goldschmitt einbauen lassen. Der Eintrag erfolgt im Kfz Schein. Bzw. bekommt man einen neuen Schein wo dann das Gewicht mit 3,85 to. notiert ist. Die ersten 3 Jahre bleibt es beim Tüv. Dann alle 2 Jahre und wenn das Fahrzeug über 7 Jahre alt wird, wird der Tüv jedes Jahr fällig.WoMoOma hat geschrieben:ja Bobby, das interessiert uns auchcruiser1941 hat geschrieben:Beim Neukauf unseres WOMO ist die Auflastung auf 3,85 to. erfolgt. Am Mittwoch habe ich einen Termin bei der Dekra, damit die Papiere in Ordnung kommen.
Die Dekra schaut nach, ob die Zusatzfeder von Goldschmitt ordentlich verbaut ist und die Reifen die höhere Last verkraften.
Ein Eintrag in die Kfz-Papiere erfolgt nicht???
d.h. weiterhin im Kfz.Schein 3,5 to.???
alle 2 Jahre TÜV???
Überholverbot für die Polizei nicht kontrollierbar???
Alle diese Fragen kann ich am Mittwoch wahrscheinlich beantworten.
danke schon mal![]()
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Heidepirat
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Re:
Jährlich TÜV erst ab dem 7. Zulassungsjahr. Bis dahin alle 2 Jahre.thomasd hat geschrieben:Moin,
100km/h max., jährlich Tüv, Maut.
Eventuell ist der nächste Reifensatz teurer, weil eine höhere Traglast erforderlich ist.
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arno
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Re:
Hallo,DeMixx hat geschrieben:Hallo,
wo wir gerade so schön beim Thema sind: Darf ein WoMo über 3,5 to. im öffentlichen Verkehrsraum parken, ggf. auch über mehrere Wochen unbewegt?
Gruß
DeMixx
mit Unterlegkeil und Warntafel ja
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megamechanics
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Re: Auflasten
Hallo!
Am Besten vor Ort die Gemeinde fragen, habe ich hier auch so gehandhabt und das OK vom Bürgermeister bekommen! Ich stehe hier auf einem Kiesparkplatz für Anwohner und deshalb hatte ich schon Stress mit unserem "Dorfpolizisten"... Hat sich dann als Neidgerangel herausgestellt und es gab schon "Sachbeschädigungen".
Alles nicht so einfach!
Grüße
Hmm, ich bin auf dem Stand, dass es sehr wohl von Gemeinde zu Gemeinde (Stadt/Landkreis...) sehr unterschiedlich gehandhabt wird, es gibt spez. Verordnungen, z.B. "muss alle 2 Wochen bewegt werden,um einem reinen Abstellen (Überwintern...) entgegenzuwirken.mit Unterlegkeil und Warntafel ja
Am Besten vor Ort die Gemeinde fragen, habe ich hier auch so gehandhabt und das OK vom Bürgermeister bekommen! Ich stehe hier auf einem Kiesparkplatz für Anwohner und deshalb hatte ich schon Stress mit unserem "Dorfpolizisten"... Hat sich dann als Neidgerangel herausgestellt und es gab schon "Sachbeschädigungen".
Alles nicht so einfach!
Grüße