garibaldi hat geschrieben: Eigentlich sollten sich die Verleiher mal überlegen, ob sie nicht jedem Kunden ein Merkblatt mit Verhaltensregeln mitgeben - und intensiv auf die Einhaltung der Regeln insistieren. Da man ja wohl beim Ausleihen auch eine Versicherung abschließen muss, könnte man das Übernachten auf BAB-Rastplätzen in Haftungsausschluss nehmen - das wäre natürlich die Holzhammer-Methode ...
viele verleiher erklären noch nicht mal das mobil. originaltext (nachgeschrieben): da vorne liegt ne anweisung über das womo, da kann man alles nachlesen, falls was passsiert.
das ist dann meine lektüre beim ersten stopp, damit ich weiss, wo welcher hebel ist, wo die sicherungen zu finden sind etc.
und kein vermieter erzählt von überfällen, die wollen sich doch nicht die kunden vergraulen.
