angeblich haben ca. 6 Prozent der kontrollierten Autofahrer haben keine gültige Vignette an ihrem Fahrzeug,
zu denen auch Anhänger, wie etwa Wohnwagen, gehören
das heißt, dass auto und wohnwagen "beklebt" werden müssen???
http://www.vol.at/news/vorarlberg/artik ... 5-11005923
gruss
lele
CH Vignette für WOWA
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topolino666
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Re: CH Vignette für WOWA
Hallo lele!lele hat geschrieben:... das heißt, dass auto und wohnwagen "beklebt" werden müssen???
Ist das eine Frage, oder eine Info von Dir??
Wenns ´ne Frage ist, dann ist das richtig, sowohl das Zugfahrzeug (<3,5 to) als auch der Anhänger müssen eine eigene Vignette kleben haben.
Dies gilt sowohl für die CH als auch für A!
Die Vignette muss auch wirklich am Anhänger kleben, einfach zwei Plaketten nebeneinander ins Auto ist (eigentlich) nicht erlaubt, wird aber wohl bei Kontrollen schon mal toleriert.
Ich selbst bin ein Freund der Vignette und hebe auch meine Hand wenn es darum geht in D eine einzuführen.
Wer schon mal eine Totalkontrolle (d.h. ALLE Fahrzeuge über den Rasthof und JEDES Fahrzeug kontrolliert) mitgemacht hat (z.B. CH an der Südrampe des Berhardino am Rasthof vor Belinzona) weiss wie viele Fahrzeuge doch ohne Vignette unterwegs sind.
Gruss
topolino
Matthias
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sonalb
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Re: CH Vignette für WOWA
Das wird sicher nicht erlaubt.topolino666 hat geschrieben:Die Vignette muss auch wirklich am Anhänger kleben, einfach zwei Plaketten nebeneinander ins Auto ist (eigentlich) nicht erlaubt, wird aber wohl bei Kontrollen schon mal toleriert.lele hat geschrieben:... das heißt, dass auto und wohnwagen "beklebt" werden müssen???
Auszug vom der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV)
Anbringen der Vignette
Die Vignette ist am Fahrzeug wie folgt direkt aufzukleben:
bei Motorwagen auf der Innenseite der Frontscheibe (am linken Rand oder hinter dem Innenrückspiegel)
bei Anhängern und Motorrädern an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil
Beim Anbringen der Vignette ist zu beachten, dass sie direkt auf der Windschutzscheibe aufgeklebt werden muss; lediglich mit Klebstreifen, Folien oder anderen Hilfsmitteln angebrachte Vignetten werden nicht toleriert und gemäss den gesetzlichen Bestimmungen geahndet.
Übertragen der Vignette
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen kann die Vignette nur zusammen mit dem Fahrzeug übertragen werden, d.h. das Ablösen und Übertragen auf andere Fahrzeuge ist nicht gestattet. Abgelöste Vignetten verlieren ihre Gültigkeit.
us Ämmebrogg
Albert
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diga
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Re: CH Vignette für WOWA
Aus meiner Sicht braucht man für Österreich keine eigene Vignette für den Wohnwagen.
http://www.asfinag.at/index.php?idtopic=59
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Gitte
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Re: CH Vignette für WOWA
Das ist Richtig, in Ö braucht man nur ein Pickerl fürs Auto.diga hat geschrieben:Aus meiner Sicht braucht man für Österreich keine eigene Vignette für den Wohnwagen.
http://www.asfinag.at/index.php?idtopic=59
Wir sind Jahrelang mit 2 Vignetten an der PKW Scheibe (für Wowa und PKW) in die Schweiz gefahren, wollte nie jemand was von uns. Und ich habe den Eindruck, dass die Grenzer mehr aufpassen als die Polizei.
Re: CH Vignette für WOWA
salve topolino666,
das war eine frage, denn mir war das fremd, dass auch ein anhänger a pickerl braucht.
aber man lernt ja nie aus.
ciao
lele
das war eine frage, denn mir war das fremd, dass auch ein anhänger a pickerl braucht.
aber man lernt ja nie aus.
ciao
lele
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bauhenkel
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Re: CH Vignette für WOWA
Für CH braucht man auch am Anhänger eine Vignette. Die Hängervignette mit an der Frontscheibe des Zugfahrzeugs wird wohl immer mal toleriert, aber wenn man einen Kontrolleur erwischt, der es sehr genau nimmt, dann kostet´s halt.
Ich bin selbst lange Zeit beruflich mit Hänger in die Schweiz gefahren (Kleintransporte), da hab ich von der Zentrale immer einen bekommen, der die Vignette schon dran hatte.
Klaus
Ich bin selbst lange Zeit beruflich mit Hänger in die Schweiz gefahren (Kleintransporte), da hab ich von der Zentrale immer einen bekommen, der die Vignette schon dran hatte.
Klaus