Cruiser hat geschrieben:GO207 hat geschrieben:Hallo Maxima,
guggst Du Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen, VHB § 3.1.4 (Entschädigungsgrenzen)
GO 207

Sorry, aber die Hausratversicherung greift hier leider nicht, da der Hausrat nur innerhalb eines Gebäudes versichert ist und das Womo nun mal kein Gebäude ist.
Auch sorry, leider (oder zum Glück?) ist das so nicht korrekt. Die Hausratversicherung kann sehr wohl für den im Wohnmobil mitgeführten persönlichen Bedarf zuständig sein und auch Ersatz leisten. Der Ausschluß für "gilt nur in Gebäuden" greift nur für die Risiken Sturm und Hagel sowie i.d.R. Einbruchdiebstahl - bei Feuer kommt das sehr wohl in Frage.
Das Zauberwort heißt "Außenversicherung" und ist in vielen modernen Hausratversicherungen bis zu einer festgelegten Obergrenze mitversichert. Es geht dabei um Dinge, die nicht ständig im Reisemobil sind, also insbesondere persönliche Bekleidung. Die sind versichert, nicht jedoch Dinge, die dauerhaft im Reisemobil sind - wobei die Abgrenzung hier schwierig ist.
Und ein Gutachter kann dank moderner Methoden recht genau feststellen, was dort verbrannt ist: Auch hier sollte man mit Versicherungsbetrug sehr vorsichtig sein...
Grüße
Patrick