https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/in ... 2018435072
Viele Grenzstellen sind nicht mehr oder nur Zeitweise besetzt. An solchen Grenzstellen ist die Einreise ohne gültigen Nachweis der bezahltenPSVA verboten und wird strafrechtlich verfolgt
Ich denke , dass diese App der Zollverwaltung die ganze Sache damit vereinfacht hat und somit auch die Einreise mit dem Wohnmobil erleichtert.
Pauschale Schwerverkehrsabgabe PSVAFür die nachstehenden Fahrzeugarten wird die Abgabe in Form einer Pauschale erhoben:
- schwere Personenwagen
- schwere Wohnmotorwagen (Wohnmobile/Camper) und Wohnanhänger (Caravans)
- Fahrzeuge für den Personentransport (Gesellschaftswagen, Car)
- Traktoren und Motorkarren
- Motorfahrzeuge von Schaustellern und Zirkussen
- Andere Motorfahrzeuge für den Sachentransport und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h