Überholverbot Womo >3,5t Schweiz
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Überholverbot Womo >3,5t Schweiz
Über einen HP Blog bin ich an eine Neuerung der Gesetzgebung in der Schweiz betreffend Womos >3,5t gestoßen:
https://www.womoblog.ch/Blog/Alle_Eintr ... olen/1454/
Bislang war ich der Meinung das Womos >3,5t in der Schweiz auch unter das Überholverbot für LKW fallen. Dem scheint nicht mehr so zu sein wobei der Autor des Blogeintrags wohl noch Schwierigkeiten hat eine offizielle Bestätigung zu bekommen.
Wir haben doch hier Eidgenossen im Forum. Vielleicht können die Klarheit in die Angelegenheit bringen.
Am besten im Laufe der Woche weil dann muss ich mit meinem 4,2tonner durch die Schweiz.
https://www.womoblog.ch/Blog/Alle_Eintr ... olen/1454/
Bislang war ich der Meinung das Womos >3,5t in der Schweiz auch unter das Überholverbot für LKW fallen. Dem scheint nicht mehr so zu sein wobei der Autor des Blogeintrags wohl noch Schwierigkeiten hat eine offizielle Bestätigung zu bekommen.
Wir haben doch hier Eidgenossen im Forum. Vielleicht können die Klarheit in die Angelegenheit bringen.
Am besten im Laufe der Woche weil dann muss ich mit meinem 4,2tonner durch die Schweiz.
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Re: Überholverbot Womo >3,5t Schweiz
Danke, Martin, für diese Info.
Es ist zwar schon ein paar Jahre her - aber als ich beim Zollamt bei der Einreise in die Schweiz meine Schwerlastabgabe bezahlt habe, habe ich auch gefragt, ob ich mit meinem Wohnmobil (4,9t zul. GG) vor dem Gotthardtunnel auf die LKW-"Wartespur" muss oder an den dort in der Schlange stehenden LKW auf der PKW-Spur vorbeifahren darf. - Keiner der anwesenen Mitarbeiter konnte mir meine Frage beantworten ... ich habe mich dann für die PKW-Spur entschieden - ohne "finanzielle" Folgen.
Die unterschiedlichen Definitionen und Bestimmungen bzgl. "Wohnmobilen" in den unterschiedlichen Ländern ist schon verwirrend. Ich wünsche mir da Regelungen, die in ganz Europa gelten - aber nach wie vor kocht jedes Land sein eigenes Süppchen - und wenn man das "Rezept" nicht kennt, kann es unter Umständen sehr teuer werden...
Erhard (Tuppes)
Es ist zwar schon ein paar Jahre her - aber als ich beim Zollamt bei der Einreise in die Schweiz meine Schwerlastabgabe bezahlt habe, habe ich auch gefragt, ob ich mit meinem Wohnmobil (4,9t zul. GG) vor dem Gotthardtunnel auf die LKW-"Wartespur" muss oder an den dort in der Schlange stehenden LKW auf der PKW-Spur vorbeifahren darf. - Keiner der anwesenen Mitarbeiter konnte mir meine Frage beantworten ... ich habe mich dann für die PKW-Spur entschieden - ohne "finanzielle" Folgen.
Die unterschiedlichen Definitionen und Bestimmungen bzgl. "Wohnmobilen" in den unterschiedlichen Ländern ist schon verwirrend. Ich wünsche mir da Regelungen, die in ganz Europa gelten - aber nach wie vor kocht jedes Land sein eigenes Süppchen - und wenn man das "Rezept" nicht kennt, kann es unter Umständen sehr teuer werden...
Erhard (Tuppes)
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Re: Überholverbot Womo >3,5t Schweiz
Hallo,
Bislang bin ich in der Schweiz, Österreich, Frankreich und Italien immer davon ausgegangen, dass ich mit meinem 6to nicht unter das Lkw überholverbot falle.
Irrtum und Glück oder Gesetz????
Einheitliche europäische Gesetze wird es wohl nie geben; die gelten nur für gerade Gurken.
Gruss
Horst
Bislang bin ich in der Schweiz, Österreich, Frankreich und Italien immer davon ausgegangen, dass ich mit meinem 6to nicht unter das Lkw überholverbot falle.
Irrtum und Glück oder Gesetz????
Einheitliche europäische Gesetze wird es wohl nie geben; die gelten nur für gerade Gurken.
Gruss
Horst
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Re: Überholverbot Womo >3,5t Schweiz
Uns wurde mal gesagt das in der Schweiz Womo über 3,5 t wie Omnibusse behandelt werden, also nicht vom LKW Überholverbot betroffen.
- Roland M.
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Re: Überholverbot Womo >3,5t Schweiz
Hallo!
Wenn ihr in Österreich ein Verkehrszeichen mit dem LKW-Symbol seht, bedeutet das wirklich Lastkraftwagen. also Güterverkehr. Für Wohnmobile daher nicht relevant.
Das ist eindeutig aus den Begriffsbestimmungen des Kraftfahrgesetzes (§2 KFG) abzuleiten, nachdem dort z.B. in Punkt 8 Lastkraftwagen definiert sind ("ein Kraftwagen, der nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern oder zum Ziehen von Anhängern [...] bestimmt ist"), sowie Wohnmobile im Punkt 28a ("ein Fahrzeug der Klasse M1 mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:[...]").
Wenn dann in der Straßenverkehrsordnung beispielsweise das "Überholverbot für Lastkraftfahrzeuge" - eben das Verkehrszeichen mit dem LKW-Symbol - definiert wird, bedeutet das auch unweigerlich, dass es eben nur auf diese Fahrzeuggattung anzuwenden ist.
Roland
Wenn ihr in Österreich ein Verkehrszeichen mit dem LKW-Symbol seht, bedeutet das wirklich Lastkraftwagen. also Güterverkehr. Für Wohnmobile daher nicht relevant.
Das ist eindeutig aus den Begriffsbestimmungen des Kraftfahrgesetzes (§2 KFG) abzuleiten, nachdem dort z.B. in Punkt 8 Lastkraftwagen definiert sind ("ein Kraftwagen, der nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern oder zum Ziehen von Anhängern [...] bestimmt ist"), sowie Wohnmobile im Punkt 28a ("ein Fahrzeug der Klasse M1 mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:[...]").
Wenn dann in der Straßenverkehrsordnung beispielsweise das "Überholverbot für Lastkraftfahrzeuge" - eben das Verkehrszeichen mit dem LKW-Symbol - definiert wird, bedeutet das auch unweigerlich, dass es eben nur auf diese Fahrzeuggattung anzuwenden ist.
Roland
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Re: Überholverbot Womo >3,5t Schweiz
Hallo Roland !
Habe mich informiert deine Aussage ist richtig . Nur die Maut müssen wir bezahlen wie der LKW mit 3 Tonnen Tomaten, der kann sie absetzen, wir bleiben darauf sitzen. Zur Entlastung sei gesagt, ihr habt tolle Bundestrassen.
LG nach Österreich Rainer
Habe mich informiert deine Aussage ist richtig . Nur die Maut müssen wir bezahlen wie der LKW mit 3 Tonnen Tomaten, der kann sie absetzen, wir bleiben darauf sitzen. Zur Entlastung sei gesagt, ihr habt tolle Bundestrassen.
LG nach Österreich Rainer
- Havoerred
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Re: Überholverbot Womo >3,5t Schweiz
Das soll jetzt mal ein Europäer verstehen.
Nicht einmal eine einheitliche Regel im Bezug auf den Straßenverkehr, die Ver.- und Gebotsschilder in den einzelnen Ländern, soweit sie zur Gemeinschaft gehören, bekommen unsere hochbezahlten Abgeordneten In Europa hin.
Da wird es einem ja Angst und Bange, wenn schwerere Probleme zu lösen sind.
Nicht einmal eine einheitliche Regel im Bezug auf den Straßenverkehr, die Ver.- und Gebotsschilder in den einzelnen Ländern, soweit sie zur Gemeinschaft gehören, bekommen unsere hochbezahlten Abgeordneten In Europa hin.
Da wird es einem ja Angst und Bange, wenn schwerere Probleme zu lösen sind.
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Re: Überholverbot Womo >3,5t Schweiz
Havoerred hat geschrieben: ↑Mi 30. Sep 2020, 18:39 Das soll jetzt mal ein Europäer verstehen.
Nicht einmal eine einheitliche Regel im Bezug auf den Straßenverkehr, die Ver.- und Gebotsschilder in den einzelnen Ländern, soweit sie zur Gemeinschaft gehören, bekommen unsere hochbezahlten Abgeordneten In Europa hin.
Da wird es einem ja Angst und Bange, wenn schwerere Probleme zu lösen sind.
Die Schweiz ist "Gott sei Dank" kein EU- Mitglied und so manche Bestimmung verstehen wir EU' ler nicht. Deshalb fahre ich einfach seit vielen Jahren nicht mehr in die Schweiz, um nicht abgezockt zu werden. Damit meine ich nicht die Schweizer selbst, die ja ganz nett sein können sondern deren System, was sich nicht jeder leisten kann; Ich kann und will es mir nicht leisten.
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Re: Überholverbot Womo >3,5t Schweiz
Moin,
in die Schweiz zieht es mich auch nicht, bin halt kein Bergtyp.
Aber ich fahre sehr gerne hindurch, schöne Straßen und die Schwerlastabgabe empfinde ich als günstig.
Gruß
Rolf
in die Schweiz zieht es mich auch nicht, bin halt kein Bergtyp.
Aber ich fahre sehr gerne hindurch, schöne Straßen und die Schwerlastabgabe empfinde ich als günstig.
Gruß
Rolf
Re: Überholverbot Womo >3,5t Schweiz
Du solltest nicht immer die gleiche Leier von der Abzocke bringen.... In der Schweiz wird niemand Abgezockt , wenn Er sich an die Gesetze hält....ereus hat geschrieben: ↑Di 18. Mai 2021, 22:26Havoerred hat geschrieben: ↑Mi 30. Sep 2020, 18:39 Das soll jetzt mal ein Europäer verstehen.
Nicht einmal eine einheitliche Regel im Bezug auf den Straßenverkehr, die Ver.- und Gebotsschilder in den einzelnen Ländern, soweit sie zur Gemeinschaft gehören, bekommen unsere hochbezahlten Abgeordneten In Europa hin.
Da wird es einem ja Angst und Bange, wenn schwerere Probleme zu lösen sind.
Die Schweiz ist "Gott sei Dank" kein EU- Mitglied und so manche Bestimmung verstehen wir EU' ler nicht. Deshalb fahre ich einfach seit vielen Jahren nicht mehr in die Schweiz, um nicht abgezockt zu werden. Damit meine ich nicht die Schweizer selbst, die ja ganz nett sein können sondern deren System, was sich nicht jeder leisten kann; Ich kann und will es mir nicht leisten.
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