obwohl ich schon seit über 30 Jahren "Wohnmobilist" bin, rolle ich demnächst
zum erstenmal mit einer "Hütte" über 3,5 Tonnen durchs Ländle.
Natürlich sind mir die "Spielregeln" im Strassenverkehr für Wohnmobile über 3,5 Tonnen
bekannt.........für mich auch alles völlig okay.....
Was mich allerdings wirklich stören und auch ärgern wird, das Wohnmobile bis 7,49 Tonnen
beim Überholverbot für LKW ebenfalls nicht überholen dürfen......aber Busse, oft größer und
schwerer, davon ausgenommen sind !
Klar, dieses Thema ist mir schon ewig bekannt, aber jetzt wo ich in wenigen Tagen selbst
davon betroffen bin, macht man(n) sich schon mehr Gedanken dazu.
Ich bin ja seit über 25 Jahren im Aussendienst tätig und somit tagtäglich auch auf unseren
Autobahnen unterwegs.
Oft sehe ich auf Strecke das "Leid" der Womos über 3,5 Tonnen, die "eingequetscht" zwischen den Brummis mit Tempo 80
oder 90 km/h zig Kilometer dahin schleichen......
Es gibt Autobahn-Abschnitte wo leider sehr häufig Überholverbot angesagt ist wie z.B. auf der A1 zwischen Bremen und
Münster / Dortmund......auf der A7 zwischen Neumünster und Hamburg und zwischen Soltau und Dreieck Walsrode.......
.....auf der A 61 Kreuz Meckenheim und Bingen / Alzey.......usw.
Sollte ich hier und da im Überholverbot doch die Geduld verlieren und trotz Verbot überholen, habe ich mit dem 7,39 m langen
Frankia 3-Achser natürlich rein optisch die "schlechteren Karten" falls ich dabei von den Gesetzeshüter "beobachtet" werde.......
Da gibt es Wohnmobile über 3,5 Tonnen, die überhaupt nicht so "fett" aussehen......wie z.B. der Eura-Alkoven von Womo-Freund
Frank ( frank-mg ) oder der Hymer-Tramp von Womo-Freund Peter "Ekki" ( Wollersheimer )
Wenn diese Kumpels im Überholverbot überholen, siehts rein optisch zumindest nicht "verboten" aus
Sagt mal Leute, habt ihr mit euren "schweren" Hütten bisher wirklich immer alle Überholverbote beachtet......?
Wenn nein, wurdet ihr denn schon einmal dabei erwischt.....?
Küstengrüße vom Jadebusen
Kerli und Lia





