Beleuchtung nach hinten, so erlaubt?
- B&T Camper
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Re: Beleuchtung nach hinten, so erlaubt?
Wenn Du diese Markiesenbeleuchtung wärend der Fahrt an hast, ist das keineswegs zulässig. Und bei den LKWs mit den Zusatzscheinwerfern müssen alle mit einer Abdekung versehen sein, bis auf zwei Zusatzfernscheinwerfern und zwei Nebelscheinwerfern. Alle anderen müssen abgedekt sein.
Wenn man sich heut zu Tage eine Zusatzbremsleuchte ohne Prüfzeichen für die Strassenverkehrszulassung anschraubt ist das nicht erlaubt, aber wo kein Kläger da kein Richter.
Wenn man sich heut zu Tage eine Zusatzbremsleuchte ohne Prüfzeichen für die Strassenverkehrszulassung anschraubt ist das nicht erlaubt, aber wo kein Kläger da kein Richter.
Zuletzt geändert von B&T Camper am So 10. Jan 2016, 16:38, insgesamt 1-mal geändert.
- Kerli
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Re: Beleuchtung nach hinten, so erlaubt?
Hallo Birgit und Tommy,
so wie ihr hier in Zitate eigene Zeilen einbaut, könnte der Leser denken,
der komplette Text stammt vom Verfasser ( in diesem Fall von hape )
Das geht evtl. besser bzw. übersichtlicher......
Gutgemeinte Küstengrüße vom Jadebusen
Kerli und Lia

so wie ihr hier in Zitate eigene Zeilen einbaut, könnte der Leser denken,
der komplette Text stammt vom Verfasser ( in diesem Fall von hape )

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- B&T Camper
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Re: Beleuchtung nach hinten, so erlaubt?
Hallo,
Ich würde auch ein LED Band an der Stoßstange hinten während der Fahrt auf öffentlichen Strassen nicht einschalten. Aber auf Stellplätzen oder wo es eben dunkel und schlecht beleuchtet ist und man keinen gefährdet, hätte man damit eine Superausleuchtung des hinteren Bereichs.
freundliche Grüße aus dem Sauerland
Peter
die habe ich natürlich nicht während der Fahrt an.B&T Camper hat geschrieben:Wenn Du diese Markiesenbeleuchtung wärend der Fahrt an hast, ist das keineswegs zulässig. ...
Ich würde auch ein LED Band an der Stoßstange hinten während der Fahrt auf öffentlichen Strassen nicht einschalten. Aber auf Stellplätzen oder wo es eben dunkel und schlecht beleuchtet ist und man keinen gefährdet, hätte man damit eine Superausleuchtung des hinteren Bereichs.
freundliche Grüße aus dem Sauerland
Peter
Re: Beleuchtung nach hinten, so erlaubt?
Mit Beleuchtung ist alles gesetzlich geregelt, auch den früher als Rückfahrscheinwerfer genutzten Nebelscheinwerfer ist nicht mehr zulässig. Was noch nicht geregelt ist ist die Sache mit den Rückfahrpiepser, sogar den ich angebaut habe mit 120db ist nicht verboten
- B&T Camper
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Re: Beleuchtung nach hinten, so erlaubt?
Hi Peter
Ich denke das Du das Womo rings rum mit LED Strips für den Zweck einer Aussenbeleuchtung bestücken kannst. Nur die Fahrlichter wie Blinker und Bremsleuchten zusätzlich mit LED-Geschichten zu erweitern lässt der Tüv nicht durch gehen. Was auch gut aussieht ist eine Unterfluhrbeleuchtung in oranger Farbe, schaut aus wie ein Sonnenuntergang hinterm Womo.
Ich denke das Du das Womo rings rum mit LED Strips für den Zweck einer Aussenbeleuchtung bestücken kannst. Nur die Fahrlichter wie Blinker und Bremsleuchten zusätzlich mit LED-Geschichten zu erweitern lässt der Tüv nicht durch gehen. Was auch gut aussieht ist eine Unterfluhrbeleuchtung in oranger Farbe, schaut aus wie ein Sonnenuntergang hinterm Womo.
- KlaKliWa
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Re: Beleuchtung nach hinten, so erlaubt?
Schön, das es hier so viele Anregungen und Hinweise gibt. Danke nochmals dafür.
@willy, Du hast recht, ich wollte an meinem Wohnmobil jeweils am hinteren Rahmen einen Arbeitsscheinwerfer anbringen. Diese sollten das Umfeld nach Hinten und besonders nach rechts und links besser ausleuchten als der Serienmäßige Rückfahrscheinwerfer (der ist ein Witz).
Die Arbeitsscheinwerfer haben LED und bringen jeder ca. 1600 Lumen. Nur sagt hier der TüV, Arbeitsscheinfer erlaubt aber nur an stehenden Fahrzeug, also nicht als Ersatz zum Rückfahrscheinwerfer.
Wegen der Blendgefahr des Rückwärtigen Verkehr´s.
Was ich mich Frage? Wie machen es die Lkw´s, die haben doch alle solche Scheinwerfer hinten an den Aufliegern oder sogar an den Seiten
. Man möchte doch hier nur mehr Sicherheit haben nicht etwas zu Übersehen oder kaputt zu fahren. Es sollte doch die Sicherheit vorgehen, jedes erkannte Hindernis im Seitenraum ist doch besser als wenn es erst zu einem Unfall gekommen wäre. Aber so sind nun mal unsere Gestzte 
@willy, Du hast recht, ich wollte an meinem Wohnmobil jeweils am hinteren Rahmen einen Arbeitsscheinwerfer anbringen. Diese sollten das Umfeld nach Hinten und besonders nach rechts und links besser ausleuchten als der Serienmäßige Rückfahrscheinwerfer (der ist ein Witz).
Die Arbeitsscheinwerfer haben LED und bringen jeder ca. 1600 Lumen. Nur sagt hier der TüV, Arbeitsscheinfer erlaubt aber nur an stehenden Fahrzeug, also nicht als Ersatz zum Rückfahrscheinwerfer.

Wegen der Blendgefahr des Rückwärtigen Verkehr´s.
Was ich mich Frage? Wie machen es die Lkw´s, die haben doch alle solche Scheinwerfer hinten an den Aufliegern oder sogar an den Seiten


Re: Beleuchtung nach hinten, so erlaubt?
Die ist nicht richtig, lese Dir mal die Hinweise des TÜV bezüglich Beleuchtung durch, dort sieht es anders ausB&T Camper hat geschrieben:Hi Peter
Ich denke das Du das Womo rings rum mit LED Strips für den Zweck einer Aussenbeleuchtung bestücken kannst. Nur die Fahrlichter wie Blinker und Bremsleuchten zusätzlich mit LED-Geschichten zu erweitern lässt der Tüv nicht durch gehen. Was auch gut aussieht ist eine Unterfluhrbeleuchtung in oranger Farbe, schaut aus wie ein Sonnenuntergang hinterm Womo.
http://www.tuev-nord.de/de/tuning-anbau ... n-2765.htm
- hape
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Re: Beleuchtung nach hinten, so erlaubt?
Hallo Willy13,
vielen Dank für den Link.
Ich denke aber, dies gilt für den fahrenden Verkehr. Alle lichttechnischen Einrichtungen, die zum Fahren notwendig und erlaubt sind, sind dort geregelt und müssen funktionieren.
Ich glaube aber auch, das Leuchten, die nicht beim Fahren benutzt werden, erlaubt sind. Sonst würden ja von dem TÜV und deren Kollegen eine LED Markisenbeleuchtung, eine Aussenstufenbeleuchtung etc. nicht geduldet.
Hat bei mir noch niemand bemängelt.
Auch haben schon Fahrzeuge mit Unterbodenbeleuchtung neben mir gestanden. Die hatten auch nie Probleme mit dem TÜV.
Es sind eben keine fahrtechnischen Lichtanlagen.
Kann aber auch sein, das es verboten ist und keinen interessiert es.
Ich weiß es auch nicht.
freundliche Grüße aus dem Sauerland
Peter
vielen Dank für den Link.
Ich denke aber, dies gilt für den fahrenden Verkehr. Alle lichttechnischen Einrichtungen, die zum Fahren notwendig und erlaubt sind, sind dort geregelt und müssen funktionieren.
Ich glaube aber auch, das Leuchten, die nicht beim Fahren benutzt werden, erlaubt sind. Sonst würden ja von dem TÜV und deren Kollegen eine LED Markisenbeleuchtung, eine Aussenstufenbeleuchtung etc. nicht geduldet.
Hat bei mir noch niemand bemängelt.
Auch haben schon Fahrzeuge mit Unterbodenbeleuchtung neben mir gestanden. Die hatten auch nie Probleme mit dem TÜV.
Es sind eben keine fahrtechnischen Lichtanlagen.
Kann aber auch sein, das es verboten ist und keinen interessiert es.
Ich weiß es auch nicht.
freundliche Grüße aus dem Sauerland
Peter
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Re: Beleuchtung nach hinten, so erlaubt?
Hallo,
die Außenbeleuchtung am Womo darf bei laufendem Motor nicht leuchten. Probiere es mal bei der original verbauten Außenleuchte aus.
Ich habe aber auch noch nie erlebt, dass dies bei einer HU kontrolliert wird.
Gruß Rainer
die Außenbeleuchtung am Womo darf bei laufendem Motor nicht leuchten. Probiere es mal bei der original verbauten Außenleuchte aus.
Ich habe aber auch noch nie erlebt, dass dies bei einer HU kontrolliert wird.
Gruß Rainer