Die neue Fernseh und Rundfunkgebühr

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Urban
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Die neue Fernseh und Rundfunkgebühr

Beitrag von Urban »

Scheint laut einem Gutachten Verfassungswidrig zu sein meint focus online
http://m.focus.de/kultur/kino_tv/protes ... 06007.html
ontheroad
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Re: Die neue Fernseh und Rundfunkgebühr

Beitrag von ontheroad »

Als ich Gestern beim GEZ (oder wie sie jetzt heißen) angerufen habe um wegen meine abgebuchten Beitrag zu bemängeln, haben Sie gesagt das es um meine Geschäftlichen benutzen Auto handelt.

Als ich gefragt habe "oh es ist für meine Auto Radio?" bekam ich die Antwort:- "Nein es ist für das Auto. Ob Sie ein Radio da drin haben oder nicht ist unwichtig"

Hilfe wo bin ich??????
Urban
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Re: Die neue Fernseh und Rundfunkgebühr

Beitrag von Urban »

und selbst wenn das Auto nicht über das Geschäft läuft muß man die Abgabe entrichten.
Deshalb sage ich bei Nachfrage das ich kein Auto habe und nur mit dem Roller fahre
Andy
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Re: Die neue Fernseh und Rundfunkgebühr

Beitrag von Andy »

Urban hat geschrieben:und selbst wenn das Auto nicht über das Geschäft läuft muß man die Abgabe entrichten.
Deshalb sage ich bei Nachfrage das ich kein Auto habe und nur mit dem Roller fahre

Hallo Urban,

hier mal ein Zitat:
Ab 1. Januar 2013 deckt der GEZ-Rundfunkbeitrag damit auch die private Nutzung des Kfz ab. Auch ein Zweitwagen oder das Auto des in der Wohnung der Eltern lebenden Kindes ist ohne weiteren Beitrag in der Abgabe enthalten

Dein privates Auto ist mit der Rundfunkgebühr abgedeckt, nur das Geschäftliche nicht.
Heiko
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Re: Die neue Fernseh und Rundfunkgebühr

Beitrag von Heiko »

Soweit ich weiß sind Wohnmobile auch nicht extra zu bezahlen.

Wohnwagen die an einem festen Standort stehen sollen aber als Ferienhütte gelten und somit muss dafür extra bezahlt werden.
Urban
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Re: Die neue Fernseh und Rundfunkgebühr

Beitrag von Urban »

Ja Andy ds habe ich auch gedacht, aber jeder Selbständige muß das zahlen auch wenn das Fahrzeug nicht übers Geschäft läuft........leider
Andy
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Re: Die neue Fernseh und Rundfunkgebühr

Beitrag von Andy »

Urban hat geschrieben:Ja Andy ds habe ich auch gedacht, aber jeder Selbständige muß das zahlen auch wenn das Fahrzeug nicht übers Geschäft läuft........leider
Hallo urban,

Im Staatsvertrag wird da wohl unterschieden zwischen selbständigen zu Hause und im Betrieb.

Selbstständige oder Freiberufler, die ihren Arbeitsplatz – ihre Betriebsstätte – in der privaten Wohnung eingerichtet haben, profitieren von Entlastungen:

Wird für die Wohnung bereits der Rundfunkbeitrag geleistet, fällt für die Betriebsstätte kein gesonderter Beitrag an.
Es ist nur der Beitrag für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge zu leisten: Pro Fahrzeug ein Drittel des Rundfunkbeitrags – monatlich 5,99 Euro.

Lesen Sie mehr über die allgemeinen Regelungen für Unternehmen und Institutionen.


Wenn Du jetzt natürlich einen Betrieb hatt, dann sieht es anders aus, wobei dein privates Auto, Wohnmobil, etc. mit in den Gebühren Deines privaten Hauses abgedeckt ist.
rgk
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Re: Die neue Fernseh und Rundfunkgebühr

Beitrag von rgk »

Hallo Urban,
da ich auch betroffen bin, muss ich dir sagen, Andy hat mit dem nicht geschäftlichen PKW natürlich
recht. Wenn du aber deine Betriebsstätte ausserhalb deiner Wohnung betreibst, musst du für den
selbstständigen Betrieb als solchen extra bezahlen, wobei dann wieder ein Geschäfts-PKW mit drin wäre.
willy13
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Re: Die neue Fernseh und Rundfunkgebühr

Beitrag von willy13 »

Ich bin mal gespannt ob die ein Motorrad welches auf ein Gewerbe läuft auch erfassen, verwundern würde mich das nicht
Heiko
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Re: Die neue Fernseh und Rundfunkgebühr

Beitrag von Heiko »

willy13 hat geschrieben:Ich bin mal gespannt ob die ein Motorrad welches auf ein Gewerbe läuft auch erfassen, verwundern würde mich das nicht

Warum auch nicht, Motorrad mit Radio ist doch nichts besonderes.
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