Heiko hat geschrieben:AsPe hat geschrieben:Was nützt das beste Smartphone, wenn der Blitzer gut getarnt ist !?
Das ist ne echte Frechheit. Lt StVO darf so gar nicht gehalten oder geparkt werden.
Ob das nun ein Grund ist dagegen anzugehen glaube ich kaum, aber da kocht mir die Galle!
Genau das habe ich auch gedacht. Aber man kann sich ja rausreden "Zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben" nennt sich das dann.
Gruß Rainer
