Änderung der Kfz-Steuer

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Aramis
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Änderung der Kfz-Steuer

Beitrag von Aramis »

Hallo Zusammen,

heute habe ich in der Zeitung von den neuen Kfz-Steuerplänen für unsere Kfz gelesen. :1sauer
Die neue Steuer soll ab 1.7.09 gültig sein.
Für jedes Gramm C0 2 das über dem Ausstoss von 120 Gramm C0 2/Kilometer hinausgeht wird künftig 2,- EURO kassiert.
Daneben werden für Dieselfahrzeuge pro 100 ccm Hubraum nochmal EUR 9,50 berechnet. Bei Benzinern EUR 2,- pro 100 ccm.

Wir zahlen jetzt für unseren Ford Transit mit 130 PS und 2,2 l Hubraum 320EUR Steuern, weil wir zwar EURO 4 Norm haben aber nur Schadstoffklasse 3. Ich habe jetzt mal inunseren Unterlagennachgesehen welchen C0 2 Ausstoss unser Fahrzeug hat. Dort steht C0 2 Emission kombiniert in g/km 197 - 274.
Wenn ich für unser Auto jetzt nur die 197 rechnen würde kommt ein Steuerbetrag von EUR 363.- raus,
also wieder mehr. Ich weiss allerdings auch nicht welchen C0 2 Wert das Finanzamt rechnet.
Habt Ihr schonmal gerechnet?

Viele Grüsse Gabi
Gantu
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Re: Änderung der Kfz-Steuer

Beitrag von Gantu »

Gilt das nicht nur für PKWs die ab dem 01.07.2009 zugelassen werden??

Wo sind die Experten?
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Re: Änderung der Kfz-Steuer

Beitrag von Gantu »

Gantu hat geschrieben:Gilt das nicht nur für PKWs die ab dem 01.07.2009 zugelassen werden??

Wo sind die Experten?


habe ich gerade in der FAZ gefunden

Zitat:
Im ersten Jahr drei Millionen Autofahrer betroffen

An ein Scheitern mag im Augenblick noch niemand denken. Die neue Steuer betrifft im ersten Jahr rund drei Millionen Autofahrer, die üblicherweise im Jahr Neuwagen anmelden. Bleibt es dabei, kommen in den Folgejahren jährlich drei Millionen hinzu. Damit wird die Mehrheit der heute gut 40 Millionen Fahrzeughalter zunächst noch nach dem alten System - ausschließlich nach Autogröße (Hubraum) - zur Kasse gebeten.


hier ist der Link dazu:
http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479 ... ntent.html

M. E. nach gilt das nur für Neuanmeldungen
Aramis
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Re: Änderung der Kfz-Steuer

Beitrag von Aramis »

Hallo Klaus,

das kann natürlich gut sein. In unserem Bericht in der Zeitung ist das nicht klar zu erkennen.
Mal sehen was die Medien noch so bringen. Aber auf jeden Fall sind die Hersteller der Basisfahrzeuge jetzt auch gefordert.

Gruss Gabi
Tschuringa
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Re: Änderung der Kfz-Steuer

Beitrag von Tschuringa »

Hallo,

das gilt erst mal nur für Neuanmeldungen.
Die Altfahrzeuge ziehen erst zum 1.1.2013 nach.
skylape
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Re: Änderung der Kfz-Steuer

Beitrag von skylape »

Kimbi hat geschrieben:Hallo,

das gilt erst mal nur für Neuanmeldungen.
Die Altfahrzeuge ziehen erst zum 1.1.2013 nach.
Und wie ist es mit den Wohnmobilen ?
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Re: Änderung der Kfz-Steuer

Beitrag von Tschuringa »

Tja, das ist noch nicht weiter bekannt.
Wollen wir hoffen, dass sie nach dem Chaos vom letzen Mal, alles so lassen wie es jetzt ist. :roll:
Aber den Herrschaften dort oben wird sicher was einfallen, damit die Verwirrung noch größer wird.
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Re: Änderung der Kfz-Steuer

Beitrag von 64ersnoopy »

Nach den ursprünglichen Plänen war die Kfz-Steuer auf CO2 Basis nur für PKW vorgesehen. Gerade durch die erfolgte Einführung des eigenen Steuersatzes für Wohnmobile ist die Abgrenzung im Kfz-Steuergesetz einfach.
Die zu den jetzt aktuellen Plänen vorliegenden Informationen aus der Presse sind bisher nicht geeignet zu sagen, ob es bei der ursprünglichen Planung bleibt oder nicht. Das liegt daran das wieder mal alle Begriffe durcheinander geworfen werden (ist wie bei der Abwrackprämie "Wer ein neues Fahrzeug ..." - Motorräder sind ja schließlich auch Fahrzeuge !). Also gilt es den Regierungsentwurf für die Änderung des Kfz-Steuergesetzes abzuwarten und dann sehen wir mal weiter ...
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Re: Änderung der Kfz-Steuer

Beitrag von Dauerläufer »

Kimbi hat geschrieben:das gilt erst mal nur für Neuanmeldungen.

und erst ab 2010 bzw. sogar 2011. Neufahrzeuge mit EURO4-Norm sind für ein Jahr, mit EURO5-Norm sogar zwei Jahre von der KFZ-Steuer befreit.
Und wer weiß, was sich in den nächsten zwei Jahren wieder ändern wird. Da sind noch viele Wahlen bis dahin.
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Re: Änderung der Kfz-Steuer

Beitrag von Tschuringa »

Dauerläufer hat geschrieben: und erst ab 2010 bzw. sogar 2011. Neufahrzeuge mit EURO4-Norm sind für ein Jahr, mit EURO5-Norm sogar zwei Jahre von der KFZ-Steuer befreit.
Und wer weiß, was sich in den nächsten zwei Jahren wieder ändern wird. Da sind noch viele Wahlen bis dahin.

Das ist nicht richtig.

Die Steuerbefreiung gilt nicht für 2 Jahre, sondernlängstens bis zum 31.12.2010.
Wer als erst Mitte 2009 ein Neufahrzeug anmeldet, erhält nur 1,5 Jahre Steuerbefreiung.
Wer erst im Oktober 2010 eins anmeldet erhält nur noch gut 2 Monate Steuerbefreiung.
Siehe auch hier.


Aramis hat geschrieben:
Wir zahlen jetzt für unseren Ford Transit mit 130 PS und 2,2 l Hubraum 320EUR Steuern,

Hallo Gabi,

ich denke, dass es sich bei euerm Fahrzeug doch um ein Womo handelt oder nicht.
Die neue Steuer gilt erstmal nur für Fahrezeug, die ab dem 1.7.09 zugelassen werden.
Außerdem gilt sie nur für PKW. Womo werden weiterhin nach der Womosteuer berechnet.

Hier mal was Offizielles

Kurzdarstellung „CO2-orientierte KraftSt“;
Beschluss des Bundeskabinetts vom 27.1.2009

Bestandteile der CO2-orientierten Kfz-Steuer für erstmals zugelassene Pkw ab 1.7.2009:

1. Sockelbetrag abhängig von Antriebsart und Hubraumgröße:
· Fremdzünder (Otto/Wankel): 2,00 Euro je angefangene 100 cm3,
· Selbstzünder (Diesel/Elsbett): 9,50 Euro je angefangene 100 cm3;

2. „CO2-Freibetrag“ (nicht besteuerter CO2-Ausstoß) bei Erstzulassung:
· bis zum 31.12.2011: 120 g/km,
· ab dem 1.1.2012: 110 g/km (keine Erhöhung für bis dahin zugelassene),
· ab dem 1.1.2014: 95 g/km (keine Erhöhung für bis dahin zugelassene);

3. CO2-Steuersatz je g/km über dem „CO2-Freibetrag“: 2,00 Euro;

4. befristete Steuerbefreiung im Wert von 150 Euro für besonders schadstoffarme
Diesel-Pkw mit Erstzulassung vom 1.7.2009 bis zum 31.12.2013, die vorzeitig die
Euro-6-Abgasvorschrift einhalten, aber frühestens ab 1.1.2011 für den dann aktuellen
Halter und längstens bis zum 31.12.2013 (Kappung);

5. Günstigerrechnung (von Amts wegen) für Pkw mit Erstzulassung vom 5.11.2008 bis
zum 30.6.2009 im Anschluss an die Nichterhebung der Steuer nach § 10a Abs. 1 und 2
KraftStG und unter Berücksichtigung von § 9a KraftStG;

Bestandsfahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 30.6.2009, deren KraftSt zunächst weiter nach
dem bisher geltenden Recht bemessen wird, sollen ab dem 1.1.2013 in die Systematik der
Neuregelung überführt werden.
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