Sorry, nicht dass hier ein falscher Eindruck aufkommt, sowas ist absoluter Blödsinn. Eben weil das Verfahren (vereinfacht gesagt) komplett automatisiert zwischen dem Versicherungszentralcomputer und dem des Kraftfahrbundesamtes abläuft. Punkt.chausson hat geschrieben: Nur mal ein Beispiel (jetzt wirklcih nur mal so ein Gedankenspiel)
Ich bin nebenberuflich vlt. so ein Versicherungsverkäufer (machen ja viele.....).
Jetzt nervt mich mein Nachbar oder ein Kollege oder wer auch immer.
Da geh ich doch jetzt einfach mal her, meld bei dessen Zulassungsstelle (die ich dann ja kenne), dass der/die jetzt bei uns versichert ist.....geb also so eine EBV ab.
Und nach zwei WOchen meld ich mich bei der Zulassung und sag "ooch nöööööööööö, wir machen das jetzt doch nicht und widerrufen den Versicherungsschutz"..............
Und dann lach ich mir ins Fäustchen, weil ich dem jetzt so richtig Ärger gemacht hab.............![]()
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und vorallem der jett erstmal schön Kohle abdrücken kann, und dann rumrennt damit er seine Kohle wiederbekommt...........
Und eigentlich ist doch eine Lösung in greifbarer Nähe: Wenn man eine Kündigungsbestätigung hat und alle vereinbarungsgemäß handeln, gibts doch kein Problem. Und wenn einer etwas falsch macht (wer auch immer), muß der das auch wieder in Ordnung bringen (und die Kosten tragen - darum gehts ja wohl). In den mir bekannten Fällen hat das auch so geklappt.
Beste Wünsche, dass sich das Ganze schnell klärt.
Grüße
Patrick