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Blaulicht
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womonauten
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frieda
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Re: Blaulicht
aber wieso denn nicht? hasde noch nie den fernsehbericht über das umgebaute polizeiwohnmobil gesehen, da haben sie die lkw-fahrer mit im visier und filmen von einem erhöhten sitz auf der rechten seite die fahrer was die so alles während der fahrt veranstalten ....
gemacht haben wir das auch schon mal im stau, nachts. wir hatten solch ein blaulicht dabei
aber wir dachten uns dann: wenn jetzt die "richtige" polizei kommt ... , hätte ich da mal schon gewusst, dass das soo billig wird ....
gemacht haben wir das auch schon mal im stau, nachts. wir hatten solch ein blaulicht dabei
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Kerli
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Re: Blaulicht
Hey Leute,

unsere Firma ( Großhändler für Auto-, Fahrrad- und Freizeit-Zubehör ) hat solche
"Rundumleuchten" im Programm ( siehe Foto )

Gibt es mit oranger oder blauer "Kappe".
http://www.abload.de/img/lightttvuux.jpg
Bei Interesse könnte ich für ein Womo-Treffen ja mal mein Womo damit "beladen"........

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"Rundumleuchten" im Programm ( siehe Foto )
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womonauten
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Re: Blaulicht
gelöscht, wieder mal doppelt...server effekt
Zuletzt geändert von womonauten am Do 25. Dez 2008, 18:47, insgesamt 1-mal geändert.
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womonauten
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Re: Blaulicht
frieda hat geschrieben:aber wieso denn nicht? hasde noch nie den fernsehbericht über das umgebaute polizeiwohnmobil gesehen, da haben sie die lkw-fahrer mit im visier und filmen von einem erhöhten sitz auf der rechten seite die fahrer was die so alles während der fahrt veranstalten ....
Stimmt....ich erinnere mich an ein Fernsehbericht darüber, und leider ist diese Kontrolle auch notwendig
....aber das eine missbräuchliche Anwendung von Blaulicht da im Vergleich kaum bestraft werden kann, ist für mich immernoch unfassbar......so wie mit dem Handy während der Fahrt telefonieren.....unglaublich.....
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Schlauchi
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Re: Blaulicht
Hallöchen,
zwar stimmt es, dass eigentlich nur die lächerlichen Euro zum Tragen kommen, allerdings schreibt die Durchführungsbestimmung zu § 38 StVO ein striktes Durchgreifen beim Missbrauch von blauem Blinklicht vor. Gegebenenfalls kann es auch von der Behörde aus zu einer Prüfung kommen, inwieweit das betreffende Fahrzeug überhaupt mit Sondersignal hätte ausgestattet sein dürfte. Ob z.B. eine Ausnahmegenehmigung vorlag oder die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 3 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) nicht mehr vorliegen. Da würde dann Fahren ohne Zulassung ggf. dazu kommen.
Es gibt tatsächlich zivile Fahfrzeug die so etwas in den Papieren stehen haben, aber meistens unter sehr starken Auflagen.
Nachträge:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php
http://www.flensburg-online.de/blog/200 ... stigt.html
http://www.szon.de/lokales/laupheim/sta ... ?_from=rss
hier wurde das Thema auch diskutiert: (private Polizeiseite-"Blaulicht"Forum)
http://www.copzone.de/modules.php?name= ... ic&t=29871
Gruß Hans
zwar stimmt es, dass eigentlich nur die lächerlichen Euro zum Tragen kommen, allerdings schreibt die Durchführungsbestimmung zu § 38 StVO ein striktes Durchgreifen beim Missbrauch von blauem Blinklicht vor. Gegebenenfalls kann es auch von der Behörde aus zu einer Prüfung kommen, inwieweit das betreffende Fahrzeug überhaupt mit Sondersignal hätte ausgestattet sein dürfte. Ob z.B. eine Ausnahmegenehmigung vorlag oder die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 3 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) nicht mehr vorliegen. Da würde dann Fahren ohne Zulassung ggf. dazu kommen.
Es gibt tatsächlich zivile Fahfrzeug die so etwas in den Papieren stehen haben, aber meistens unter sehr starken Auflagen.
Nachträge:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php
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http://www.szon.de/lokales/laupheim/sta ... ?_from=rss
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http://www.copzone.de/modules.php?name= ... ic&t=29871
Gruß Hans
Zuletzt geändert von Schlauchi am Do 25. Dez 2008, 19:22, insgesamt 3-mal geändert.
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womonauten
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Re: Blaulicht
Ich habe folgendes noch ergänzend entdeckt:
Also, das Risiko kann deutlich über die 20€ hinausgehen.....auch wenn die Regeln weniger deutlich sind...
Wer Sondersignale missbräuchlich verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 3 Nr. 3 StVO in Verbindung mit § 24 StVG, die nach § 24 Abs. 2 StVG in Verbindung mit dem Verwarnungsgeldkatalog (Tatbestands-nummer 84) im Regelfall mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20,- € geahndet wird. Wichtiger jedoch ist, dass in diesem Fall natürlich auch keine Sonderrechte bestanden, so dass alle Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vorfahrtsfehler etc. pp. ebenfalls geahndet werden können! Zwar wird es sich dabei meistens um einen Fall der Tateinheit handeln, das heißt, es wird nur der insgesamt höchste Regelsatz aus dem Verwarnungs-oder Bußgeldkatalog zur Anwendung kommen, aber einerseits kann dieser ggf. erhöht werden, zum anderen können sich bereits daraus u. a. für Geschwindigkeitsübertretungen und Rotlichtverstoße erhebliche Bußgelder, Punkte und Fahrverbote ergeben. Sollte es darüber hinaus zu einem Unfall gekommen sein, ist die Tatsache, dass dem Fahrer in Wahrheit keine Sonderrechte zustanden, auch für die Schuldfrage entscheidend.
Die Verwaltungsvorschrift zu § 38 StVO schreibt striktes Durchgreifen beim Missbrauch von blauem oder gelbem Blinklicht vor. Gegebenenfalls kann es auch von der Verwaltungsbehörde aus zu einer Prüfung kommen, inwieweit das betreffende Fahrzeug überhaupt mit Sondersignal hätte ausgestattet werden dürfen; insbesondere, wenn die Ausstattung aufgrund einer Ausnahme-genehmigung erfolgt ist oder die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 3 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) nicht (mehr) vorliegen.
Also, das Risiko kann deutlich über die 20€ hinausgehen.....auch wenn die Regeln weniger deutlich sind...