Neue Höchstgeschwindigkeit in Spanien

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Neue Höchstgeschwindigkeit in Spanien

Beitrag von Har-Pi »

Seit dem 7. März 2011 gilt für zunächst vier Monate eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h auf spanischen Autobahnen (mit A und AP gekennzeichnet).

Bitte beachten, dass die Toleranzgrenze von 10 km/h in Katalonien nicht gilt und dass laut heutigem Zeitungsbericht in der "Información" auch im restlichen Spanien schon bei Überschreitung von EINEM km/h eine Geldbusse von 100 Euro droht. :poli1

Seid lieber vorsichtig. Spanien braucht unbedingt Geld und auch Kleinvieh macht Mist. :vampire:
Mary

Beitrag von Mary »

Danke für die Hinweise, sollte man wissen, jaja die Spanier brauchen Geld
aber wir fahren eh nicht schneller als 80-90mkm/h, wir lassen uns Zeit
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kmfrank
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Re: Neue Höchstgeschwindigkeit in Spanien

Beitrag von kmfrank »

Hallo Oricos,

wie schnell darf man denn normalerweise mit einem 7,5 to fahren?
Landstraße / Autobahn
Nigel
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Re: Neue Höchstgeschwindigkeit in Spanien

Beitrag von Nigel »

Oricos hat geschrieben:Seid lieber vorsichtig. Spanien braucht unbedingt Geld und auch Kleinvieh macht Mist. :vampire:
Das ist allegmein bekannt! ;)
Har-Pi
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Beitrag von Har-Pi »

Wenn Dein Fahrzeug als LKW zugelassen ist, dann auf der Landstrasse eigentlich nur 70 km/h, aber dann bringt Dich irgendwann ein LKW-Fahrer um. Wenn Du Dich an der Geschwindigkeit der LKW mit spanischem Kennzeichen orientierst, bist Du normalerweise auf der sicheren Seite.

Auf der Autobahn als LKW 90 km/h und auf autobahnähnlichen Strassen 80 km/h.

Wenn es nicht als LKW zugelassen ist, also "von einem Auto abstammt" (dazu zählen auch Ducato und Co. solange unter 3,5 to), dann 100 km/h auf der Autobahn, 90 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf den restlichen Strassen.

Auf der Autobahn darf ein PKW / WoMo unter 3,5 to mit einem Anhänger bis zu 750 kg im Gegensatz zu Deutschland 90 km/h fahren.

Das Gute ist, dass die stationären Radaranlagen in Spanien per Gesetz angekündigt werden müssen. Diese sind aber für Deutsche eh ohne Bedeutung, solange man nicht angehalten wird, da in Spanien von hinten geblitzt wird, also eine Halterhaftung bzw. die Verpflichtung des Halters zur Nennung des Fahrers besteht und bei Weigerung zu sehr harten Strafen führt. Die Halterhaftung ist aber in Deutschland ungesetzlich, also kann auch ein europäischer Strafbescheid nicht durchgesetzt werden.

Ich habe lange auch ein Motorrad mit deutschem Kennzeichen gefahren und mir einen Spass gemacht, die Radaranlagen zu triggern. Es ist nie was gekommen, denn die "Tráfico" (Verkehrsbehörde) schmeisst diese Fotos gleich wieder weg.

Es gibt auch "Volumenradar", das sind solche, die aufgrund der Grösse des Fahrzeuges unterscheidet, ob es sich um einen PKW oder einen LKW handelt und es löst dann dementsprechend aus. Da sind schon viele WoMos geblitzt worden und haben zu Unrecht ein Knöllchen erhalten. Da muss man sofort Beschwerde einlegen, wenn man mit spanischen Kennzeichen fährt, wohlgemerkt.
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Re:

Beitrag von ontheroad »

Oricos hat geschrieben:Wenn Dein Fahrzeug als LKW zugelassen ist, dann auf der Landstrasse eigentlich nur 70 km/h, aber dann bringt Dich irgendwann ein LKW-Fahrer um. Wenn Du Dich an der Geschwindigkeit der LKW mit spanischem Kennzeichen orientierst, bist Du normalerweise auf der sicheren Seite.

Auf der Autobahn als LKW 90 km/h und auf autobahnähnlichen Strassen 80 km/h.

Wenn es nicht als LKW zugelassen ist, also "von einem Auto abstammt" (dazu zählen auch Ducato und Co. solange unter 3,5 to), dann 100 km/h auf der Autobahn, 90 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf den restlichen Strassen.

Auf der Autobahn darf ein PKW / WoMo unter 3,5 to mit einem Anhänger bis zu 750 kg im Gegensatz zu Deutschland 90 km/h fahren.

Das Gute ist, dass die stationären Radaranlagen in Spanien per Gesetz angekündigt werden müssen. Diese sind aber für Deutsche eh ohne Bedeutung, solange man nicht angehalten wird, da in Spanien von hinten geblitzt wird, also eine Halterhaftung bzw. die Verpflichtung des Halters zur Nennung des Fahrers besteht und bei Weigerung zu sehr harten Strafen führt. Die Halterhaftung ist aber in Deutschland ungesetzlich, also kann auch ein europäischer Strafbescheid nicht durchgesetzt werden.

Ich habe lange auch ein Motorrad mit deutschem Kennzeichen gefahren und mir einen Spass gemacht, die Radaranlagen zu triggern. Es ist nie was gekommen, denn die "Tráfico" (Verkehrsbehörde) schmeisst diese Fotos gleich wieder weg.

Es gibt auch "Volumenradar", das sind solche, die aufgrund der Grösse des Fahrzeuges unterscheidet, ob es sich um einen PKW oder einen LKW handelt und es löst dann dementsprechend aus. Da sind schon viele WoMos geblitzt worden und haben zu Unrecht ein Knöllchen erhalten. Da muss man sofort Beschwerde einlegen, wenn man mit spanischen Kennzeichen fährt, wohlgemerkt.
und wie ist es mit Sonder kfz (WoMO) über 3,5 und unter 7,5 ton?
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Re: Re:

Beitrag von womisigi »

und wie ist es mit Sonder kfz (WoMO) über 3,5 und unter 7,5 ton?
das interessiert mich auch, und dazu vielleicht noch mit Hänger?
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Re: Neue Höchstgeschwindigkeit in Spanien

Beitrag von novice »

Fallen nicht alle WoMo über 3,5 t zGG unter die LKW-Bestimmungen (im Sinne von Einschränkungen) ?
schimi

Re: Neue Höchstgeschwindigkeit in Spanien

Beitrag von schimi »

novice hat geschrieben:Fallen nicht alle WoMo über 3,5 t zGG unter die LKW-Bestimmungen (im Sinne von Einschränkungen) ?
Nicht ganz, denn in Deutschland darf man z.B. 100 km/h fahren
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Beitrag von Har-Pi »

In Spanien ist ein WoMo über 3,5 to ein LKW.

Ich darf auch in viele Orte (eigentlich) nicht rein, da wir 4 to zulässiges GG haben.

Ich kann Euch nur die Empfehlung geben, Euch auf den Landstrassen an die LKW zu halten, in der Regel ist die spanische Polizei, Mossos d'Escuadra in Katalonien (blau-rot) und die Guardia Civil de Tráfico (dunkelgrün-weiss) im restlichen Spanien nicht so hinterhältig wie die Deutsche.

Auf den Autobahnen wie gesagt, peinlich genau an die 110 km/h halten, denn dann fahrt Ihr normalerweise nicht schneller als reelle 100. Für Fahrzeuge, die erkenntlich mehr als 3,5 to wiegen (Liner, Charisma, Phoenix etc) ist anzuraten, den LKW zu folgen.

Beachtet bitte, dass die Hinweispflicht nicht für mobile Radarmessungen gilt, nur für stationäre Anlagen.

Hier eine Datei mit den neuen Radarmessungen bei 110 km/h für Google Earth: http://www.todo-poi.es/descargas/GOOGLE ... 110306.zip

Ich stelle Euch auch gern Dateien für andere Systeme zur Verfügung, der Gebrauch in Spanien ist LEGAL, denn die Daten kommen ja vom Innenministerium.

Nur dran denken, wenn Ihr nach D zurückfahrt, die Radarwarnung wieder abstellen, sonst wird der freundliche Mann in Grün oder Blau sehr böse...
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