Gebührenpreller werden veröffentlicht

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TomS
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Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht

Beitrag von TomS »

Nun steht dort:

Wir haben jetzt eine unspektakuläre, aber für den Betroffenen teure Methode gegen Gebührenpreller gefunden.


Eine Möglichkeit war, diese beiden Kampfhunde gegen die Gebührenpreller einzusetzen. Doch dann haben wir uns für die nachfolgende Methode entschieden.

Halteranfrage beim KBA. Kosten 10,20 €
RA-Gebühren 46,00 €
Stellplatzgebühr 6,00 €
Das macht summa summarum 62,20 €.
Da könnte man doch, wie es sich gehört, die Stellplatzgebühr bezahlen und für den Rest seine Anvertraute zum Essen einladen.


Finde ich gut !

Gruß
Tom


garibaldi
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Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht

Beitrag von garibaldi »

TomS hat geschrieben:Nun steht dort:

Wir haben jetzt eine unspektakuläre, aber für den Betroffenen teure Methode gegen Gebührenpreller gefunden.


Eine Möglichkeit war, diese beiden Kampfhunde gegen die Gebührenpreller einzusetzen. Doch dann haben wir uns für die nachfolgende Methode entschieden.

Halteranfrage beim KBA. Kosten 10,20 €
RA-Gebühren 46,00 €
Stellplatzgebühr 6,00 €
Das macht summa summarum 62,20 €.
Da könnte man doch, wie es sich gehört, die Stellplatzgebühr bezahlen und für den Rest seine Anvertraute zum Essen einladen.


Finde ich gut !

Gruß
Tom
Finde ich auch gut, zumal es mit viel Humor gemacht ist. Zum besseren Verständnis sollte man sich die beiden "Kampfhunde" mal anschauen ... :lol:


willy13

Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht

Beitrag von willy13 »

Robinson hat geschrieben:
willy13 hat geschrieben:Bevor jemand fragt: Da ich mein Fahrzeug auch gewerblich nutze, setze ich wenn dies der Fall ist, auch Stellplatzgebühren ab.
Dann solltest Du darauf achten, dass es vom Eigentümer des Stellplatzes genehmigt ist, dort Deinem Gewerbe nachzugehen....

LG Peter
Lesen können wäre von Vorteil! ich habe niemals geschrieben das ich auf einem Stellplatz einem Gewerbe nachgehe, und ich bitte Dich diese Anzüglichkeiten zu unterlassen.



Zu Thema.
Personen die nicht zum öffentlichen Leben gehören, wie eigendlich jeder normal Bürger haben Rechte am Bild welches die eigene Person zeigt, sollte es gleich auffallen das Er bzw. Sie abgelichtet wird kann die Person sogar die Löschung des Bildes verlangen. Das unerlaubte Veröffendlichen von solchen nicht genemigten Bilder, kann sobald die Person darauf erkennbar ist zu Problemen führen.


willy13

Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht

Beitrag von willy13 »

präses hat geschrieben:Wer sich in öffentlichem Raum bewegt, kann jeder Zeit ohne Rechte an seiner Person fotografiert werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Wenn man sich den Text mal ganz durchliest, besonders das was für die BRD dort aufgeführt ist, wird man sehen das sehr wohl jede Person ein Recht an seinem eigenen Bild hat, und sich dessen verwehren kann, auch im öffentlichem Raum.


Robinson
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Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht

Beitrag von Robinson »

willy13 hat geschrieben:
Robinson hat geschrieben:
willy13 hat geschrieben:Bevor jemand fragt: Da ich mein Fahrzeug auch gewerblich nutze, setze ich wenn dies der Fall ist, auch Stellplatzgebühren ab.
Dann solltest Du darauf achten, dass es vom Eigentümer des Stellplatzes genehmigt ist, dort Deinem Gewerbe nachzugehen....

LG Peter
Lesen können wäre von Vorteil! ich habe niemals geschrieben das ich auf einem Stellplatz einem Gewerbe nachgehe, und ich bitte Dich diese Anzüglichkeiten zu unterlassen.
Muss ich das jetzt verstehen? Du gehst also auf dem Stellplatz keinem Gewerbe nach, aber setzt die Stellplatzgebühren ab. Ich kenne es eigentlich so, dass ich per Fahrtenbuch private und dienstliche Fahrten trenne und bei den privaten Fahrten natürlich keine Park- oder Stellplatzgebühren absetze. Alles andere wäre Steuerhinterziehung...

LG Peter


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Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht

Beitrag von diga »

Robinson hat geschrieben:Muss ich das jetzt verstehen? Du gehst also auf dem Stellplatz keinem Gewerbe nach, aber setzt die Stellplatzgebühren ab. Ich kenne es eigentlich so, dass ich per Fahrtenbuch private und dienstliche Fahrten trenne und bei den privaten Fahrten natürlich keine Park- oder Stellplatzgebühren absetze. Alles andere wäre Steuerhinterziehung...

LG Peter
Nehmen wir an er würde in ein Hotel gehen, dann muß er dort auch keinem Gewerbe nachgehen. :lach1

... und dürfte trotzdem das Zimmer absetzen. ;)

Gruß Dieter


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Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht

Beitrag von Robinson »

diga hat geschrieben:
Robinson hat geschrieben:Muss ich das jetzt verstehen? Du gehst also auf dem Stellplatz keinem Gewerbe nach, aber setzt die Stellplatzgebühren ab. Ich kenne es eigentlich so, dass ich per Fahrtenbuch private und dienstliche Fahrten trenne und bei den privaten Fahrten natürlich keine Park- oder Stellplatzgebühren absetze. Alles andere wäre Steuerhinterziehung...

LG Peter
Nehmen wir an er würde in ein Hotel gehen, dann muß er dort auch keinem Gewerbe nachgehen. :lach1

... und dürfte trotzdem das Zimmer absetzen. ;)

Gruß Dieter
Soll ich jetzt auch den blöden Spruch vom "lesen können" machen? Ich schrieb von der Trennung der privaten und dienstlichen Fahrten... ein privater Hotelaufenthalt sollte auch nicht von der Steuer abgesetzt werden, oder?

LG Peter


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Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht

Beitrag von diga »

Robinson hat geschrieben:
diga hat geschrieben:
Robinson hat geschrieben:Muss ich das jetzt verstehen? Du gehst also auf dem Stellplatz keinem Gewerbe nach, aber setzt die Stellplatzgebühren ab. Ich kenne es eigentlich so, dass ich per Fahrtenbuch private und dienstliche Fahrten trenne und bei den privaten Fahrten natürlich keine Park- oder Stellplatzgebühren absetze. Alles andere wäre Steuerhinterziehung...

LG Peter
Nehmen wir an er würde in ein Hotel gehen, dann muß er dort auch keinem Gewerbe nachgehen. :lach1

... und dürfte trotzdem das Zimmer absetzen. ;)

Gruß Dieter
Soll ich jetzt auch den blöden Spruch vom "lesen können" machen? Ich schrieb von der Trennung der privaten und dienstlichen Fahrten... ein privater Hotelaufenthalt sollte auch nicht von der Steuer abgesetzt werden, oder?

LG Peter
Deiner Argumentationskette zu folgen ist echt eine Herausforderung. :mrgreen: :mrgreen:

Du hast selbst geschrieben : " Du gehst also auf dem Stellplatz keinem Gewerbe nach, aber setzt die Stellplatzgebühren ab."

Das habe ich mit meinem Kommentar persifliert. ;)

Ob du dienstlich und private Fahrten trennst war nichs das Thema. :shock: :shock:


thermalcamping
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Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht

Beitrag von thermalcamping »

Hallo he76xe
Bei 12,00Euro u.bei einem solchen Dusch u. Entsorgungsverhalten legen wir drauf.
Viele dieser Naturcamper sind ja lange Zeit unterwegs. Alles was an Einrichtung ausgetauscht wird , z.B. Teppich für den Außenbereich , Stühle, Liegen , Kochgeschirr wird dann bei uns entsorgt. ( Mir ist das natürlich lieber als wenn er es in der Natur entsorgt)
Hallo Cornelius
Das mit der Datenbank läuft bereits. Wir haben schon unsere eigene Datenbank u. halten die großen u.kleinen Ärgernisse fest. Kommt der Gast wieder zu uns u. es ist etwas schlecht gelaufen , meldet uns der Computer bei der Eingabe der Kundendaten:Vorsicht u. nennt uns den Grund warum Vorsicht geboten ist. Kleinigkeiten nehmen wir nicht auf.
Ist das warum der Gast aufgefallen ist, ein noch mittleres Vergehen ,machen wir ihn darauf aufmerksam, dass er im Wiederholungsfall den Platz verlassen muß.Manche machen dann ganz schöne Gesichter denn jeder nimmt ja an , dass wir das schon lange vergessen haben. War es ein größeres Vergehen, teilen wir bei Anmeldung mit , dass wir ihn nicht empfangen werden. Hier ist das Gesicht dann noch ungläubiger.
Wir haben bis jetzt in 8 Jahren 12 Gäste die wir nicht mehr empfangen werden, dies ist eine geringe Anzahl. Die Anzahl der Gäste mit Verwarnung liegt bei Ca 50. Auch dies ist gemessen an der Gesamt-Gästezahl sehr wenig.
Leider ist es aber so, dass die Camper die wirkliche Camper sind u. sich wie in den eigenen vier Wänden benehmen unter den wenigen die sich daneben benehmen leiden.
Gruß Gerhard


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Re: Gebührenpreller werden veröffentlicht

Beitrag von Cruiser »

willy13 hat geschrieben:
präses hat geschrieben:Wer sich in öffentlichem Raum bewegt, kann jeder Zeit ohne Rechte an seiner Person fotografiert werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Wenn man sich den Text mal ganz durchliest, besonders das was für die BRD dort aufgeführt ist, wird man sehen das sehr wohl jede Person ein Recht an seinem eigenen Bild hat, und sich dessen verwehren kann, auch im öffentlichem Raum.
Also, der obige Satz stimmt so, wie er dort steht. Fotografieren darf ich, im öffentlichen Raum (mit wenigen Ausnahmen), jeden. Das Gesetz verbietet lediglich die Veröffentlichung dieser Bilder.


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