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Solidaritätszuschlag ist verfassungswidrig
Verfasst: Mi 25. Nov 2009, 14:06
von BlueSkyFL
25.11.09
Hannover (dpa) - Erstmals in Deutschland hat ein Gericht den Solidaritätszuschlag für die ostdeutschen Bundesländer für verfassungswidrig erklärt. Das niedersächsische Finanzgericht verwies die Klage eines leitenden Angestellten gegen den Soli deswegen zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Re: Solidaritätszuschlag ist verfassungswidrig
Verfasst: Mi 25. Nov 2009, 14:13
von präses
Re: Solidaritätszuschlag ist verfassungswidrig
Verfasst: Mi 25. Nov 2009, 14:19
von BlueSkyFL
präses hat geschrieben:Fein, bekommen wir dann möglicherweise alle unseren Soli zurück

Vermutlich muss zuerst das Bundesverfassungsgericht das Urteil des Finanzgerichtes bestätigen. Dann ist es auch noch fraglich, inwieweit rückwirkend geleistete Zahlungen eingefordert werden können. Was ich mir jedoch vorstellen könnte, dass der Soli evtl. zukünftig nicht mehr berechnet wird. Dafür kommt bestimmt eine andere "nette" Ersatzsteuer, mit der die Steuerzahler "zur Kasse" gebeten werden. Immerhin haben wir Steuerzahler uns in all den Jahren so schön daran gewöhnt, wenig Geld im Geldbeutel zu haben!

Re: Solidaritätszuschlag ist verfassungswidrig
Verfasst: Mi 25. Nov 2009, 14:24
von Gimli
Sofern Du bei jedem Steuerbescheid Einspruch eingelegt hattest bzw. das FA bereits die Vorläufigkeit der Festsetzung expressis verbis im Steuerbescheid vermerkt hatte, könnte das sogar klappen .... wenn das BVerfG tatsächlich die Verfassungswidrigkeit bejahen sollte.
Letztendlich kann nur das BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden; die Finanzgerichte können lediglich an der Verfassungsmäßigkeit zweifen (was das Nds. FG) hier gaten hat) und eine verfassungsrechtliche Bewertung beim BVerfG einleiten.
Somit ist die Behauptung, dass der Soli verfassungswidrig sei, so nicht ganz richtig, da noch keine Entscheidung des zuständigen Gerichtes dazu getroffen worden ist.
Re: Solidaritätszuschlag ist verfassungswidrig
Verfasst: Mi 25. Nov 2009, 14:32
von Gimli
Der Bund der Steuerzahler (NRW) hat hierzu einen Musterbrief für den Einspruch als Download bereitgestellt:
[clicklink=]
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/91 ... hlag_1.pdf[/clicklink]
Re: Solidaritätszuschlag ist verfassungswidrig
Verfasst: Mi 25. Nov 2009, 16:10
von rgk
Wie bereits gesagt, muss nun das BVG zuerst dieses Urteil bestätigen. Geld zurück wird's kaum geben, im besten
Fall hat sich der Soli zukünftig erledigt, was ja auch eine feine Sache wäre. Aber ich würde unsere Politiker falsch
einschätzen, wenn denen nicht ein Ersatz einfallen würde. Die passen schon auf, dass der Bürger nicht zuviel in der
Tasche und auf dumme Gedanken kommt.
Gruss
Rolf
Re: Solidaritätszuschlag ist verfassungswidrig
Verfasst: Mi 25. Nov 2009, 16:59
von Mobi-Driver
Moin moin ,
ich kann mich an damals und die Aussage von Hr.Kohl , unserem Altbundeskanzler , noch gut erinnern :
"Der Solidaritätsbeitrag wird maximal 10 Jahre lang erhoben !"
Die dicke Socke hatte mal wieder kräftig gelogen !
Naja, wer Saumagen ißt muß, einen an der Klarinette haben .
(Das gilt natürlich nicht für unsere "saumagenessenden Forumsmitglieder")

Re: Solidaritätszuschlag ist verfassungswidrig
Verfasst: Mi 25. Nov 2009, 19:26
von dieterrudi
Re: Solidaritätszuschlag ist verfassungswidrig
Verfasst: Mi 25. Nov 2009, 20:04
von Mobi-Driver
Moin moin dieterrudi ,
jaja, Du hast ja recht :
Eingeführt vom dicke Kohl und übernommen vom geschwärzten Schröderlein .
Meine ehrliche Meinung dazu :
Diese melkende Hand werden wir nicht mehr los .
Wenn doch, dann bekommt die (unsere) Zitze einen anderen Namen .

Re: Solidaritätszuschlag ist verfassungswidrig
Verfasst: Do 26. Nov 2009, 00:16
von Urban
http://www.youtube.com/watch?v=OTN8Xo9HQ7A
ich fand das der Soli nötig war.....aber mittlerweile finde ich auch das irgendwann mal Schluß sein muß