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Mobile Freiheit • CH Vignette für WOWA
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CH Vignette für WOWA

Verfasst: Mi 16. Sep 2009, 09:07
von lele
angeblich haben ca. 6 Prozent der kontrollierten Autofahrer haben keine gültige Vignette an ihrem Fahrzeug,
zu denen auch Anhänger, wie etwa Wohnwagen, gehören

das heißt, dass auto und wohnwagen "beklebt" werden müssen???

http://www.vol.at/news/vorarlberg/artik ... 5-11005923

gruss
lele

Re: CH Vignette für WOWA

Verfasst: Mi 16. Sep 2009, 09:43
von topolino666
lele hat geschrieben:... das heißt, dass auto und wohnwagen "beklebt" werden müssen???
Hallo lele!

Ist das eine Frage, oder eine Info von Dir?? :oops:

Wenns ´ne Frage ist, dann ist das richtig, sowohl das Zugfahrzeug (<3,5 to) als auch der Anhänger müssen eine eigene Vignette kleben haben.

Dies gilt sowohl für die CH als auch für A!

Die Vignette muss auch wirklich am Anhänger kleben, einfach zwei Plaketten nebeneinander ins Auto ist (eigentlich) nicht erlaubt, wird aber wohl bei Kontrollen schon mal toleriert.

Ich selbst bin ein Freund der Vignette und hebe auch meine Hand wenn es darum geht in D eine einzuführen.

Wer schon mal eine Totalkontrolle (d.h. ALLE Fahrzeuge über den Rasthof und JEDES Fahrzeug kontrolliert) mitgemacht hat (z.B. CH an der Südrampe des Berhardino am Rasthof vor Belinzona) weiss wie viele Fahrzeuge doch ohne Vignette unterwegs sind. :evil:

Gruss

topolino
Matthias

Re: CH Vignette für WOWA

Verfasst: Mi 16. Sep 2009, 10:02
von sonalb
topolino666 hat geschrieben:
lele hat geschrieben:... das heißt, dass auto und wohnwagen "beklebt" werden müssen???
Die Vignette muss auch wirklich am Anhänger kleben, einfach zwei Plaketten nebeneinander ins Auto ist (eigentlich) nicht erlaubt, wird aber wohl bei Kontrollen schon mal toleriert.
Das wird sicher nicht erlaubt.

Auszug vom der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV)

Anbringen der Vignette
Die Vignette ist am Fahrzeug wie folgt direkt aufzukleben:
bei Motorwagen auf der Innenseite der Frontscheibe (am linken Rand oder hinter dem Innenrückspiegel)

bei Anhängern und Motorrädern an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil

Beim Anbringen der Vignette ist zu beachten, dass sie direkt auf der Windschutzscheibe aufgeklebt werden muss; lediglich mit Klebstreifen, Folien oder anderen Hilfsmitteln angebrachte Vignetten werden nicht toleriert und gemäss den gesetzlichen Bestimmungen geahndet.

Übertragen der Vignette
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen kann die Vignette nur zusammen mit dem Fahrzeug übertragen werden, d.h. das Ablösen und Übertragen auf andere Fahrzeuge ist nicht gestattet. Abgelöste Vignetten verlieren ihre Gültigkeit.

us Ämmebrogg

Albert

Re: CH Vignette für WOWA

Verfasst: Mi 16. Sep 2009, 15:27
von diga
Aus meiner Sicht braucht man für Österreich keine eigene Vignette für den Wohnwagen.

http://www.asfinag.at/index.php?idtopic=59

Re: CH Vignette für WOWA

Verfasst: Mi 16. Sep 2009, 15:46
von Gitte
diga hat geschrieben:Aus meiner Sicht braucht man für Österreich keine eigene Vignette für den Wohnwagen.

http://www.asfinag.at/index.php?idtopic=59
Das ist Richtig, in Ö braucht man nur ein Pickerl fürs Auto.

Wir sind Jahrelang mit 2 Vignetten an der PKW Scheibe (für Wowa und PKW) in die Schweiz gefahren, wollte nie jemand was von uns. Und ich habe den Eindruck, dass die Grenzer mehr aufpassen als die Polizei.

Re: CH Vignette für WOWA

Verfasst: Mi 16. Sep 2009, 19:11
von lele
salve topolino666,
das war eine frage, denn mir war das fremd, dass auch ein anhänger a pickerl braucht.
aber man lernt ja nie aus.
ciao
lele

Re: CH Vignette für WOWA

Verfasst: So 20. Sep 2009, 15:58
von bauhenkel
Für CH braucht man auch am Anhänger eine Vignette. Die Hängervignette mit an der Frontscheibe des Zugfahrzeugs wird wohl immer mal toleriert, aber wenn man einen Kontrolleur erwischt, der es sehr genau nimmt, dann kostet´s halt.
Ich bin selbst lange Zeit beruflich mit Hänger in die Schweiz gefahren (Kleintransporte), da hab ich von der Zentrale immer einen bekommen, der die Vignette schon dran hatte.

Klaus