NEU: Kennzeichnungspflicht für Seniorenwohnmobile
Verfasst: Fr 31. Mär 2023, 23:00
Hallo liebe Mobile-Freiheit Mobilisten,
entschuldigt bitte, wenn heute die visuelle Darstellung meiner Meldung nicht so ist, wie sie sein könnte. Ich bin aber zur Zeit mit dem Wohnmobil unterwegs und habe daher nur beschränkte Möglichkeiten, meine Meldung möglichst anschaulich weiterzugeben.
Wie wir alle wissen, nimmt das Durchschnittsalter der WohnmobilfahrerInnen ständig zu. Mit dieser Zunahme geht auch leider eine zunehmende Unfallgefahr einher, der nunmehr von der Bundesregierung und dem entsprechenden Verkehrsministerium entgegengewirkt werden soll. Eine europäische Geltung ist in Vorbereitung.
In Anlehnung an die in Frankreich übliche "Angles Morts"-Beschilderung für KFZ über 3,5t zul. GG sind Wohnmobile, die von FahrerInnen über 70 Jahre (in Frankreich über 75 Jahre) gelenkt werden, ab dem 01.04.2023 mit Schildern in entsprechender Größe und Position zu kennzeichnen:
https://abload.de/img/2qflinc.jpg
Díe auf den ersten Blick recht kurzfristig herausgegebene Information ist darauf zurückzuführen, dass hierdurch keine Zeit für Einwände, Proteste etc. verbleibt.
Grundlage dieser Verordnung ist beim Europäischen Verkehrsgerichtshof unter der Nummer Senior/01-04-2023 nachzulesen.
FahrzeugführerInnen, die dieser Verordnung nicht nachkommen, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 3 Monatsrenten/-pensionen.
Ich bitte um Beachtung.
Euer
Erhard (Tuppes)
entschuldigt bitte, wenn heute die visuelle Darstellung meiner Meldung nicht so ist, wie sie sein könnte. Ich bin aber zur Zeit mit dem Wohnmobil unterwegs und habe daher nur beschränkte Möglichkeiten, meine Meldung möglichst anschaulich weiterzugeben.
Wie wir alle wissen, nimmt das Durchschnittsalter der WohnmobilfahrerInnen ständig zu. Mit dieser Zunahme geht auch leider eine zunehmende Unfallgefahr einher, der nunmehr von der Bundesregierung und dem entsprechenden Verkehrsministerium entgegengewirkt werden soll. Eine europäische Geltung ist in Vorbereitung.
In Anlehnung an die in Frankreich übliche "Angles Morts"-Beschilderung für KFZ über 3,5t zul. GG sind Wohnmobile, die von FahrerInnen über 70 Jahre (in Frankreich über 75 Jahre) gelenkt werden, ab dem 01.04.2023 mit Schildern in entsprechender Größe und Position zu kennzeichnen:
https://abload.de/img/2qflinc.jpg
Díe auf den ersten Blick recht kurzfristig herausgegebene Information ist darauf zurückzuführen, dass hierdurch keine Zeit für Einwände, Proteste etc. verbleibt.
Grundlage dieser Verordnung ist beim Europäischen Verkehrsgerichtshof unter der Nummer Senior/01-04-2023 nachzulesen.
FahrzeugführerInnen, die dieser Verordnung nicht nachkommen, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 3 Monatsrenten/-pensionen.
Ich bitte um Beachtung.
Euer
Erhard (Tuppes)