Bargeldanzeige im Wohnmobil

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Tuppes
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Re: Bargeldanzeige im Wohnmobil

Beitrag von Tuppes »

Karl0097 hat geschrieben: Fr 1. Apr 2022, 18:44 ...die Einlagerung von Münzen oder Scheinen in einem Frischwassertank unterliegt dem Geldwäschegesetz! Deswegen ist es nicht in D nicht anwendbar. Steht das Wohnmobil im Ausland gibt es keine Probleme.


Stimmt nur bedingt! - Kein Problem bei Beträgen bis 10.000€ (vgl.: https://www.steuererklaerung-polizei.de ... -000-euro/ ). - Ich denke, das gilt pro Person - mit z.B. Ehefrau wären das schon 20.000, nimmt man die Oma mit: 30.000€ usw. :idea: :!: ;)
Erhard (Tuppes)
 


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