Ich danke Dir Horst für Deine Erläuterung. In der Tat kann man "eigentlich" nur zum Jahresende drei Monate im voraus kündigen. Aber was hier passiert ist meiner Meinung nach unfair:
Der ACE legt eine neue Tarifstruktur fest, deren Einzelheiten immer noch nicht in schriftlicher Form vorliegen. Wären diese z.B. im Sommer 2021 bekannt gegeben worden, hätte jedes Mitglied die Möglichkeit gehabt, rechtzeitig und fristgerecht zu kündigen. In meinem Fall, wünsche ich den bisherigen Versicherungsumfang, müsste ich ab dem 1.1.2022 zum leicht erhöhten Basistarif ein zusätzliches Camper Paket dazunehmen - zusammengenommen wäre das für mich eine Preiserhöhung von ca. 100%!!! - Und jetzt wird der ACE sagen: der Basistarif hat sich ja nur unwesentlich geändert - dieser ist für mich (nach den neuen Statuten) jetzt unbrauchbar - nur durch die Hinzunahme des o.a. Camper-Pakets hätte ich den Versicherungsumfang, den ich vorher hatte.
Interessant finde ich übrigens, dass sich folgendes im Impressum des ACE finden lässt:
" ... Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. ..."
Honi soit qui mal y pense!
Beim ACE werden, anders als beim ADAC, keine Fahrzeugkennzeichen eingetragen. Daher wohl auch die Sichtweise des Mitarbeites am Telefon, ich könne meine Mitgliedschaft doch mit dem PKW nutzen ... - aber ich benötige den Schutz zu 99% für mein Wohnmobil. Der PKW wird eigentlich nur noch zu Fahrten "rund um den Kirchturm" genutzt - und dafür benötige ich keinen Automobilclub.
Mal eine evtl. vergleichbare Situation: Man stelle sich vor, man hat seine Familie krankenversichert. Jetzt erfährt man, dass ab dem 1.1.2022 nur noch z.B. der Beitragszahler versichert ist. Sollen z.B. die Kinder und Ehefrau (wieder) mitversichert werden, sind pro Person nochmals die selben Beiträge fällig, die man für den (dann) Hauptversicherten zahlen muss. Eine Kündigung des alten Tarifs ist nicht mehr möglich, da die Bekanntgabe der Änderung nach dem 1.10.2021 erfolgte... - Das kann doch nicht sein!!! (???).
Ich werde keinesfalls das Camper-Paket hinzubuchen. Sollte meine Kündigung nicht zum 1.1.2022 anerkannt werden, werde ich wohl zähneknirschend einen weiteren Jahresbeitrag zahlen (müssen). Das Wohnmobil werde ich dann über einen Schutzbrief meiner Versicherung (kostet 15,-Euro) absichern. - Schau´n wir ´mal.
Noch schlimmer fände ich es, wenn z.B. ein Forist (ACE-Mitglied) der Mobilen Freiheit z.B. im Ausland eine Panne mit seinem Wohnmobil hätte und erst dann erfährt, dass sein Wohnmobil nicht (mehr) Schutzbrief-versichert ist, weil es über 3,5t hat. Ich nehme an, dass viele Wohnmobilisten die Änderung der Tarifstruktur nicht mitbekommen haben. - Ich mag mich irren - aber vielleicht hilft mein Beitrag hier, dem entgegen zu wirken.
Erhard (Tuppes)