Neue Tarifstruktur beim ACE ab 2022

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Re: Neue Tarifstruktur beim ACE ab 2022

Beitrag von Tuppes »

GO207 hat geschrieben: Fr 19. Nov 2021, 13:43 Hallo Tuppes,

...
Das Sonderkündigungsrecht greift in deinem Fall nur, wenn sich die Prämien erhöhen würden.
Ansonsten gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist.
...

Gruß
Horst
Ich danke Dir Horst für Deine Erläuterung. In der Tat kann man "eigentlich" nur zum Jahresende drei Monate im voraus kündigen. Aber was hier passiert ist meiner Meinung nach unfair:
Der ACE legt eine neue Tarifstruktur fest, deren Einzelheiten immer noch nicht in schriftlicher Form vorliegen. Wären diese z.B. im Sommer 2021 bekannt gegeben worden, hätte jedes Mitglied die Möglichkeit gehabt, rechtzeitig und fristgerecht zu kündigen. In meinem Fall, wünsche ich den bisherigen Versicherungsumfang, müsste ich ab dem 1.1.2022 zum leicht erhöhten Basistarif ein zusätzliches Camper Paket dazunehmen - zusammengenommen wäre das für mich eine Preiserhöhung von ca. 100%!!! - Und jetzt wird der ACE sagen: der Basistarif hat sich ja nur unwesentlich geändert - dieser ist für mich (nach den neuen Statuten) jetzt unbrauchbar - nur durch die Hinzunahme des o.a. Camper-Pakets hätte ich den Versicherungsumfang, den ich vorher hatte.
Interessant finde ich übrigens, dass sich folgendes im Impressum des ACE finden lässt:
" ... Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. ..."

Honi soit qui mal y pense!

Beim ACE werden, anders als beim ADAC, keine Fahrzeugkennzeichen eingetragen. Daher wohl auch die Sichtweise des Mitarbeites am Telefon, ich könne meine Mitgliedschaft doch mit dem PKW nutzen ... - aber ich benötige den Schutz zu 99% für mein Wohnmobil. Der PKW wird eigentlich nur noch zu Fahrten "rund um den Kirchturm" genutzt - und dafür benötige ich keinen Automobilclub.

Mal eine evtl. vergleichbare Situation: Man stelle sich vor, man hat seine Familie krankenversichert. Jetzt erfährt man, dass ab dem 1.1.2022 nur noch z.B. der Beitragszahler versichert ist. Sollen z.B. die Kinder und Ehefrau (wieder) mitversichert werden, sind pro Person nochmals die selben Beiträge fällig, die man für den (dann) Hauptversicherten zahlen muss. Eine Kündigung des alten Tarifs ist nicht mehr möglich, da die Bekanntgabe der Änderung nach dem 1.10.2021 erfolgte... - Das kann doch nicht sein!!! (???).

Ich werde keinesfalls das Camper-Paket hinzubuchen. Sollte meine Kündigung nicht zum 1.1.2022 anerkannt werden, werde ich wohl zähneknirschend einen weiteren Jahresbeitrag zahlen (müssen). Das Wohnmobil werde ich dann über einen Schutzbrief meiner Versicherung (kostet 15,-Euro) absichern. - Schau´n wir ´mal.

Noch schlimmer fände ich es, wenn z.B. ein Forist (ACE-Mitglied) der Mobilen Freiheit z.B. im Ausland eine Panne mit seinem Wohnmobil hätte und erst dann erfährt, dass sein Wohnmobil nicht (mehr) Schutzbrief-versichert ist, weil es über 3,5t hat. Ich nehme an, dass viele Wohnmobilisten die Änderung der Tarifstruktur nicht mitbekommen haben. - Ich mag mich irren - aber vielleicht hilft mein Beitrag hier, dem entgegen zu wirken.

Erhard (Tuppes)
 


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Re: Neue Tarifstruktur beim ACE ab 2022

Beitrag von GO207 »

Hallo Erhard,
auch ich hoffe, daß möglichst viele Foris deinen informativen Beitrag lesen
und nicht irgendwann ins berglose fallen.
Dem ADAC habe ich allerdings noch nie die Kennzeichen meiner Fahrzeuge
angeben müssen.

Sorry, aber der Vergleich zur KV hingt; eben wie alle Vergleiche.
Der Krankenversicherung sind die Daten der gesamten versicherten Familie
bekannt. Zusosagen: Kennzeichnungspflicht.

Glückauf
Horst
 


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Re: Neue Tarifstruktur beim ACE ab 2022

Beitrag von Tuppes »

GO207 hat geschrieben: Fr 19. Nov 2021, 16:51 Hallo Erhard,
...
Dem ADAC habe ich allerdings noch nie die Kennzeichen meiner Fahrzeuge
angeben müssen.
...
Horst


Sorry, dann hatte ich dich falsch verstanden. - Beim ACE waren bisher alle Fahrzeuge (bis 7,5t etc.), die ich fahre, mitversichert - die Versicherungsleistung war/ist also personengebunden. Wenn ich z.B. mit Deinem Wohnmobil (unter 3,5t) unterwegs wäre, hätte ich Versicherungsschutz. Das wäre, wenn ich es richtig sehe, beim ADAC anders.
Der "Kasus Knacktus" ist und bleibt die Sichtweise. Ist eine neu zu buchende Zusatzleistung, die im alten Vertrag enthalten war, als "Preiserhöhung" zu werten oder nicht? - Nach meinem Verständnis ist die Beschränkung auf 3,5t eine WESENTLICHE Vertragsänderung. Möchte man diese nicht mitmachen, müsste man nach meinem Rechtverständnis ein Sonderkündigungsrecht haben. - Schauen wir ´mal, was daraus wird, bevor wir uns im Kreis drehen.
Erhard (Tuppes)


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Re: Neue Tarifstruktur beim ACE ab 2022

Beitrag von schienbein »

Hallo @tuppes und @GO207

Ich finde eure jeweilige Recherche und euren
(Nicht ;) )-Erfahrungsaustausch ,
auch wenn's mich nicht wirklich trifft, hoch interessant !

Ja tuppes , ich kann sehr gut verstehen , daß du sauer bist und dich über den Tisch gezogen fühlst .
Bin gespannt, wie es ausgeht ... werde fleißig mitlesen ... wünsche dir einen annehmbaren Erfolg .

:merci ... Gut für die MF , betrifft es doch irgendwie alle, die über 3,5 t fahren .


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Re: Neue Tarifstruktur beim ACE ab 2022

Beitrag von Peloponnes »

tuppes hat geschrieben: Fr 19. Nov 2021, 12:41 Auch der Hinweis, dass sich die "neuen" Bedingungen immer noch im Druck befinden und noch nicht an die Mitglieder gesandt wurden (habe ich schriftlich bestätigt bekommen), lies man nicht gelten. - Sie seien ein Club - und da gäbe es kein Sonderkündigungsrecht.
Das ist herrlich, schon lange nicht so gelacht! :lol: (Bitte verzeih mir, Tuppes!) Die Rechtsform des ACE ist e.V. = eingetragener Verein und nicht Club (Diese Rechtsform gibt es nicht.) Und offensichtlich ein e.V., der Versicherungen vermittelt. (War das früher beim ADAC nicht genauso? Und hat der dann nicht seine Versicherungsaktivitäten in GmbHs und AGs ausgegliedert, weil mit dem e.V. Status nicht vereinbar? Da war doch einmal etwas? D.h. man schließt heute seine Versicherung mit einer GmbH oder AG ab, aber nicht mit dem e.V..  Das wird beim ACE nicht anders sein? Das kannst Du doch mit einem schnellen Blick in Deine Versicherungsunterlagen verifizieren.)

Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn so einschneidende Veränderungen der Vertragsbedingungen stattfinden, dass ganze Fahrzeuggruppen aus dem Versicherungsumfang herausfallen, ist das eine Änderung der Geschäftsgrundlage. Da steht Dir mit Sicherheit ein Kündigungsrecht zu, insbesondere da ja Dein Fahrzeug aus dem Vertrag herausgenommen wird. Das Thema würde ich ganz unbeschwert, aber doch aufgeregt durchfechten.

Wir hatten ein ähnliches Erlebnis beim ADAC. (Trotz aller guten Erfahrungen mit dem ADAC, die hier schon von anderen mitgeteilt wurden und die wir selber gemacht haben (Totalschaden in Frankreich 1996 mit dem Womo)) Der ADAC hatte irgendwann (so 2014,2015) beworben, dass man seinen Ehepartner gegen einen kleinen Aufpreis in einer Partner Plus Mitgliedschaft genauso wie sich selbst versichern könnte. Fand ich gut, habe ich auch gemacht. 2018 habe ich dann meine Mitgliedschaft gekündigt, da wir - genauso wie Ihr mit dem PKW nur um den Kirchturm kreisen - und das Womo (zu hoch, zu breit) nicht geschützt war. Prompt kam im neuen Jahr die Rechnung für eine VOLLMITGLIEDSCHAFT der Ehefrau. Dem hat sie (ich) heftig widersprochen, da ja ICH und nicht SIE die Willenserklärung  zu einer Mitgliedschaft abgegeben hat. Da hatte der ADAC ganz schnell keine Eier mehr.

Das (Un)schönste an der Geschichte! Da ich seit 1976 (???) Mitglied bei dem Club in München war, hatte meine Ehefrau sowieso den gleichen Status  (Altkunden) wie ich. D.h. der Club hat für 3-4 Jahre einfach zusätzlich das Geld für einen Versicherungsumfang eingestrichen, den wir sowieso schon hatten.

Tuppes, jetzt darfst Du lachen!  :lol:

Es ist halt so. Wir leben in einem kapitalistischen System. Und die Unternehmen versuchen, Dich abzuzocken, wo sie können, weil immer noch kurzfristige Gewinnmaximierung die Devise ist. Jetzt bekomme ich jedes Jahr 2 frankierte Briefe vom Club aus München, ich solle wieder Mitglied werden, weil die so toll wäre. Jetzt lache ich jedesmal lauthals  darüber und ab geht der Brief in den Shredder.

Tuppes, ärger Dich nicht! Wehr Dich!

Gruß
Frank  

 

  
 


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Re: Neue Tarifstruktur beim ACE ab 2022

Beitrag von Tuppes »

Hallo Frank (Peleponnes),
vielen herzlichen Dank für die Niederlegung Deiner Gedanken. Ich sehe es genauso wie Du!
Der ACE ist ein e.V. - den Schutzbrief schließt man jedoch nicht zusätzlich (mit wem auch immer) ab. Er ist Teil der Mitgliedschaft. Schutzbriefversicherer ist die Roland Versicherung - das alles findet man im "Kleingedruckten des ACE"  -  In den (derzeitigen) Bedingungen zum Schutzbrief ist mein Fahrzeug (Wohnmobil bis 7,5t etc.) enthalten. Interessant wird es auf Seite 13 der AGB: ..." § 6 Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes
Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes sind vertraglich zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer geregelt.
§ 7 Beitragszahlung
Die Beitragszahlung ist vertraglich zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer geregelt.
§ 8 Klagefrist und zuständiges Gericht
Lehnt der Versicherer den Versicherungsschutz ab, können das ACE-Mitglied bzw. die weiteren unter § 1, Ziff. 3.2
genannten Personen den Anspruch auf Versicherungsleistung nur innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend
machen. Diese Frist beginnt, nachdem die Ablehnung des Versicherungsschutzes schriftlich unter Angabe der mit
dem Fristablauf verbundenen Rechtsfolge mitgeteilt wurde. Für Klagen gegen den Versicherer ist das Gericht an
dessen Sitz zuständig. ..."

Für mich bedeutes das: abwarten bis die Ablehnung des Versicherungsschutzes schriftlich erfolgt ist und dann ggf. wieder tätig werden. - Aufgeben werde ich so schnell nicht. Vielleicht hat der Mitarbeiter am Telefon eine falsche Info weitergegeben - warten wir´s ab.
Erhard (Tuppes)

 


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Re: Neue Tarifstruktur beim ACE ab 2022

Beitrag von Achim_53 »

@ worldtraveller, zu deiner Frage, welche Versicherung für Fahrzeuge über 3,5to und über 3,2m 
Habe hier eine Zusatzversicherung abgeschlossen: 

Europ Assistance Versicherungs-AG
Infantriestr. 11
80797 München
Tel. 089 55 987 224

Achim


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Re: Neue Tarifstruktur beim ACE ab 2022

Beitrag von worldtraveller »

Achim_53 hat geschrieben: Di 23. Nov 2021, 13:01 @ worldtraveller, zu deiner Frage, welche Versicherung für Fahrzeuge über 3,5to und über 3,2m 
Habe hier eine Zusatzversicherung abgeschlossen: 

Europ Assistance Versicherungs-AG
Infantriestr. 11
80797 München
Tel. 089 55 987 224

Achim








Danke))


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Re: Neue Tarifstruktur beim ACE ab 2022

Beitrag von Mobi-Driver »

Achim_53 hat geschrieben: Di 23. Nov 2021, 13:01 @ worldtraveller, zu deiner Frage, welche Versicherung für Fahrzeuge über 3,5to und über 3,2m 
Habe hier eine Zusatzversicherung abgeschlossen: 

Europ Assistance Versicherungs-AG
Infantriestr. 11
80797 München
Tel. 089 55 987 224

Achim


Moin moin,

auch unser Womo ist dort abgesichert.
Zum damaligen Zeitpunkt hatte ich keine
andere passende Möglichkeit gefunden.


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Re: Neue Tarifstruktur beim ACE ab 2022

Beitrag von Tuppes »

Hier ein "Update":

Von der mündlichen Aussage, dass ich kein Sonderkündigungsrecht hätte, habe ich mich nicht beirren lassen. Jetzt kam folgendes ("neues") Angebot: Der ACE übernimmt für das kommende Jahr die Mehrkosten des "neuen" Camper-Bausteins (49,-€); somit wäre dann mein Wohnmobil (über 3,5t) wieder entsprechend abgedeckt.
Dieses Angebot habe ich angenommen - unter der Voraussetzung, dass ich dann im neuen Jahr das "normale" Kündigungsrecht (3 Monate vor Jahresende) beibehalte. - Ich denke, damit ist beiden Seiten geholfen und ich habe genügend Zeit darüber nachzudenken, wie ich in Zukunft weiter verfahren werde.
Manchmal lohnt es sich, hartnäckig zu bleiben :mrgreen: . - Es geht doch!
Erhard (Tuppes)


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