Wenn der Amtsschimmel wiehert

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Joxy

Wenn der Amtsschimmel wiehert

Beitrag von Joxy »

Eigentlich war die Reise nach Budapest auf den 20. April 2019 geplant und so habe ich auch über das Internet die Vignette gekauft und voraus bezahlt. Leider hat sich im Nachhinein eine postoperatives Problem ergeben , welches ein Verschieben der Reise um 14 Tage nötig gemacht hat. Dieser Umstand hat mich bewogen,mittels Mail ein Gesuch an die Betreibergesellschaft zu senden um den Beginn der Gültigkeit um 14 Tage nach hinten zu verschieben . 
Und dies ist dann als Antwort gekommen: :lach1
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    Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs-Aktiengesellschaft
    Postanschrift: H-1380 Budapest, Pf.: 1170 | E-mail: ugyfel@nemzetiutdij.hu | Informationshotline: +36 (36) 587-500
    www.maut-tarife.hu
    ISO 9001 | ISO 14001 | BS OHSAS 18001
    503/1349-1267 | KIR/201-177 | MEBIR/50-46
    Betreff: Kontrolle der Bezahlung der Autobahnbenutzungsgebühr
    Budapest, den 17.04.2019
    Nummer: NÚSZ/ÜKO/0020495-002/2019 Sachbearbeiterin: Zsuzsanna Hajdú
    Sehr geehrter Adressat,
    wir danken Ihnen für Ihr Ansuchen, das Sie unserer Gesellschaft zugesandt haben.
    Wir informieren Sie, dass es keine Möglichkeit gibt, das Datum (Beginn der Gültigkeit) der E-
    Vignette auf 04.05.2019 zu ändern.
    Der Absatz (8) des §-s 8 der Verordnung Nr. 36/2007 (III.26.) des Ministers für Wirtschaft und
    Verkehr über die Maut von Autobahnen, Auto- und Hauptstraßen ermöglicht den Rückkauf der
    Straßennutzungsberechtigung wie folgt:
    § 8 (8) Beim Vorkauf kann der Rückkauf der Straßenbenutzungsberechtigung – vor Beginn des
    Gültigkeitszeitraums - beantragt werden. Es gibt Möglichkeit zur Sachbearbeitung
    ausschließlich persönlich in unseren Kundendienstbüros.
    (8) Der Rückkauf der Straßennutzungsberechtigung kann gegen Entrichtung der in Absatz (9)
    aufgeführten Gebühr verlangt werden; hierzu muss der Zulassungsschein vorgelegt, der
    Kontrollabschnitt abgegeben oder die SMS-Bestätigungsnachricht vorgezeigt werden. Hat die
    Gültigkeitsdauer bereits begonnen, so ist der Rückkauf nur bei vorherigem Erwerb einer kürzeren
    Nutzungsberechtigung, welche den kürzeren Zeitraum zwischen Anfang der Gültigkeitsdauer und
    dem Rückkaufdatum abdeckt, möglich.
    (9) Die Gebühr für die in § 2 Absatz (3a) sowie § 8 Absatz (1) und (3)-(8) aufgeführten
    Dienstleistungen beträgt inkl. MwSt. 1470 HUF.
    Wir schlagen Ihnen vor, bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer (bis zum 20.05.2019) die bereits
    gekaufte Monatsvignette zu benutzen und vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue
    E-Vignette für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Ungarn zu kaufen.
    In Erfüllung der in § 17/A des Gesetzes Nr. CLV von 1997 über den Verbraucherschutz
    vorgeschriebenen Pflicht geben wir Ihnen folgende Informationen: Der Ort der
    Beschwerdebearbeitung der Nationalen Mauterhebung geschlossenen Dienstleistungs-AG ist
    jedes beliebige Kundendienstbüro gemäß Anlage dieses Schreibens, wo eine persönliche
    Sachbearbeitung möglich ist.
    Ihre schriftlichen Anmerkungen können Sie an die Postanschrift H-1380 Budapest, Pf.: 1170.
    senden. Der einschlägigen Rechtsvorschrift entsprechend informieren wir Sie, dass sich der Sitz
    unserer Gesellschaft unter H-1134 Budapest, Váci út 45/b. befindet, wo jedoch die Möglichkeit zur
    persönlichen Sachbearbeitung nicht besteht.
  •  
    Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs-Aktiengesellschaft
    Postanschrift: H-1380 Budapest, Pf.: 1170 | E-mail: ugyfel@nemzetiutdij.hu | Informationshotline: +36 (36) 587-500
    www.maut-tarife.hu
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    503/1349-1267 | KIR/201-177 | MEBIR/50-46
    Unsere Gesellschaft nimmt für die Regelung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten keine
    Dienstleistungen von Schlichtungsgremien in Anspruch und unterwirft sich nicht den
    Entscheidungen von Schlichtungsgremien.
    Mit Ihrer Beschwerde können Sie sich an das zuständige Schlichtungsgremium wenden:
    Budapesti Kereskedelmi és Iparkamara mellett működő Békéltető Testület [Schlichtungsgremium
    der Industrie- und Handelskammer Budapest]
    Sitz: H-1016 Budapest, Krisztina krt. 99.
    Postanschrift: H-1535 Budapest, Pf. 903.
    Telefonnummer: +36 (1) 488-2131
    Homepage: www.bkik.hu
    E-Mail: bekelteto.testulet@bkik.hu
    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen mit unserem telefonischen Kundendienst für Anrufe aus
    Ungarn sowie aus dem Ausland (+36-36-587-500), per E-Mail (ugyfel@nemzetiutdij.hu) oder
    persönlich in unseren Kundendienstbüros gern zur Verfügung bzw. Sie finden weitere detaillierte
    Informationen auf unserer Webseite. Wir möchten Ihnen unseren E-Kundendienst anbieten, wo
    Sie bequem, schnell, ohne Wartezeiten und zusätzliche Gebühren Ihre E-Vignette kaufen sowie
    Ihre früheren Einkäufe kontrollieren können: www.maut-tarife.hu.
    Mit freundlichen Grüßen
    Luca Lukács-Fülöp gez.
    Abteilungsleiterin Kundenbetreuung
    Lajos Kibédi-Varga gez.
    Direktor für Dienstleistungen
    Anhang: Verzeichnis angewandter Rechtsnormen
    Kontakte der Kundendienstbüros
    Informationen über die Verarveitung Personenbezogener Daten
  •  
    Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs-Aktiengesellschaft
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    Anlage zum Schreiben mit dem Aktenzeichen NÚSZ/ÜKO/0020495-002/2019
    Verzeichnis angewandter Rechtsnormen
    Die NMGD AG beantwortet die Anfragen je nach ihrer Art unter Berücksichtigung der Vorschriften folgender Rechtsnormen.
    Rechtsnormen bezüglich Anfragen im Zusammenhang mit dem E-Vignettensystem:
    Gesetz Nr. I. von 1988 über den Straßenverkehr
    Verordnung Nr. 36/2007. (III.26.) des Ministers für Wirtschaft und Verkehr über die Maut von Autobahnen, Autostraßen und
    Hauptstraßen
    Verordnung Nr. 37/2007 (26. III.) des Ministers für Wirtschaft und Verkehr über die mautpflichtigen Autobahnen, Autostraßen und
    Hauptstraßen
    Regierungsverordnung Nr. 304/2009. (XII. 22.) über notwendige Inhalte von Privaturkunden mit voller Beweiskraft, die zum Nachweis
    der Änderung des Eigentums bzw. des Halters von für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen im Rahmen von
    verkehrsverwaltungsrechtlichen Verfahren verwendet werden
    Regierungsverordnung Nr. 326/2011. (XII. 28.) über verwaltungsrechtliche Aufgaben betreffend den Straßenverkehr sowie die Ausgabe
    und Rücknahme von Straßenverkehrsurkunden
    Gesetz Nr. LXXXIV. von 1999 über die Registrierung des Straßenverkehrs
    Verordnung Nr. 1/1975. (II.5.) des Verkehrsministers und des Innenministers über die Verkehrsordnung
    Verordnung Nr. 5/1990. (IV. 12.) des Ministers für Verkehr, Telekommunikation und Bauwesen über die technische Prüfung von
    Fahrzeugen im Straßenverkehr
    Gesetz Nr. CLV. von 1997 über den Verbraucherschutz
    Gesetz Nr. CXII. von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit
    Gesetz Nr. V. von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch
    Rechtsnormen bezüglich Anfragen im Zusammenhang mit dem streckenabhängigen Mautsystem:
    Gesetz Nr. LXVII. von 2013 über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Autobahnen, Schnellstraßen
    und Hauptstraßen
    Regierungsverordnung Nr. 209/2013. (VI. 18.) über die Durchführung des Gesetzes Nr. LXVII. von 2013 über die Erhebung von
    streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen
    Verordnung Nr. 25/2013. (V. 31.) des Ministers für Nationale Entwicklung über die Höhe der Maut und die mautpflichtigen Straßen
    Regierungsverordnung Nr. 243/2013 (VI. 30.) über die ausführlichen Regeln der Mautfreiheit der von landwirtschaftlichen Erzeugern
    betriebenen Fahrzeuge
    Verordnung Nr. 1/1975. (II.5.) des Verkehrsministers und des Innenministers über die Verkehrsordnung
    Regierungsverordnung Nr. 410/2007. (XII. 29.) über den Umfang der mit einer Verwaltungsstrafe zu ahndenden Verletzungen der
    Verkehrsvorschriften, die Summe der bei Verletzung der auf diese Tätigkeiten bezogenen Verordnungen zu auferlegenden Strafen
    sowie die Ordnung deren Verwendung und die Bedingungen der Beteiligung an der Kontrolle
    Regierungsverordnung Nr. 156/2009. (VII. 29.) über die Summe von möglichen Geldstrafen bei Verletzung der einzelnen Verordnungen
    im Zusammenhang mit der Beförderung im Straßengüterverkehr, der Personenbeförderung und dem Straßenverkehr sowie die
    Aufgaben der Behörden im Zusammenhang mit der Auferlegung der Strafen
    Gesetz Nr. CLV. von 1997 über den Verbraucherschutz
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    Kontakte der Kundendienstbüros
    Öffnungszeiten
    Stadt
    Standort
    Autobahn
    Km
    Fahrbahnricht
    ung*
    Mo-Di, Do-
    Fr
    Mittwoch
    Sa-So
    Budapest
    Raststätte (Raststätte
    Szilas)
    M3
    12
    rechts
    0-24
    0-24
    0-24
    Budapest
    (Südpest)
    Üllői út 663.
    10-18
    10-18
    Budaörs
    Raststätte (Garibaldi u. 1.)
    M1/M7
    9
    rechts
    7-19
    7-19
    8-16
    Miskolc
    Pesti utca 88-96.
    -
    -
    -
    8-16
    10-18
    -
    Debrecen
    Kassai út 27.
    -
    -
    -
    8-16
    10-18
    -
    Szolnok
    Abonyi út, Flurstücksnr.:
    8154/34/A
    -
    -
    -
    8-16
    10-18
    -
    Gyöngyös
    Atkári út 2.
    -
    -
    -
    8-16
    10-18
    -
    Nyíregyháza
    Debreceni út 256.
    -
    -
    -
    8-16
    10-18
    -
    Békéscsaba
    Berényi út 93.
    -
    -
    -
    8-16
    10-18
    -
    Szeged
    Budapesti út 2.
    -
    -
    -
    8-16
    10-18
    -
    Pécs
    Mohácsi út 16.
    -
    -
    -
    8-16
    10-18
    -
    Lajosmizse
    Raststätte
    M5
    67
    rechts
    8-16
    10-18
    -
    Dunaújváros
    Venyimi út 8 C.
    -
    -
    -
    8-16
    10-18
    -
    Székesfehérvár
    Raststätte
    M7
    59
    rechts
    8-16
    10-18
    -
    Lébény
    Autobahnmeisterei
    M1
    142
    links
    8-16
    10-18
    -
    Veszprém
    Budapest út 89.
    -
    -
    -
    8-16
    10-18
    -
    Szombathely
    Körmendi út 100.
    -
    -
    -
    8-16
    10-18
    -
    Eszteregnye
    Autobahnmeisterei; Celinkai
    út 1.
    M7
    219
    rechts
    8-16
    10-18
    -
  •  
    Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs-Aktiengesellschaft
    Postanschrift: H-1380 Budapest, Pf.: 1170 | E-mail: ugyfel@nemzetiutdij.hu | Informationshotline: +36 (36) 587-500
    www.maut-tarife.hu
    ISO 9001 | ISO 14001 | BS OHSAS 18001
    503/1349-1267 | KIR/201-177 | MEBIR/50-46
    Anlage zum Schreiben mit dem Aktenzeichen NÚSZ/ÜKO/0020495-002/2019
    INFORMATIONEN ÜBER DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
    FÜR KUNDEN, DIE DEN KUNDENDIENST DER NMGD AG SCHRIFTLICH AUFSUCHEN
    Sehr geehrter Kunde!
    Das Ziel dieser Informationen ist es, einer die Leistungen des Kundendienstes der NMGD AG in schriftlicher Form
    (Kundenkorrespondenz) in Anspruch nehmenden – in Vertretung einer juristischen Person, einer Organisation ohne
    Rechtspersönlichkeit oder einer natürlichen Person oder im eigenen Namen vorgehenden – natürlichen Person („natürliche Person”)
    bezüglich der Datenverarbeitungstätigkeiten durch den Bereich Kundenkorrespondenz der NMGD AG („Datenverantwortliche”) eine
    entsprechend detaillierte und verständliche Auskunft zu gewähren und zwar gleichermaßen hinsichtlich der Korrespondenz in
    Papierform und der elektronischen Korrespondenz.
    I. Juristischer Hintergrund:
    Die NMGD AG – als ausschließlich in staatlichem Eigentum befindliche Wirtschaftsgesellschaft – verfügt über die gesetzliche
    Bestimmung und Ermächtigung für die Erledigung der Aufgaben der Gebührenerhebung, Gebührenkontrolle und
    Zusatzgebührenzahlung im zeitanteiligen Straßennutzungssystem („Vignetten- oder E-Vignetten-System”)
    1
    sowie für Mauterhebung,
    Unterstützung der Mautkontrolle sowie allgemeine Mautdienste im streckenabhängigen elektronischen Mautzahlungssystem (im
    Weiteren: „E-Maut-System”)
    2
    für den Ungarischen Staat.
    Die NMGD AG betreibt bei der Erledigung dieser Tätigkeit den Vorschriften des Gesetzes Nr. CLV von 1997 über den
    Verbraucherschutz („Verbraucherschutzgesetz” bzw. „VerbrSchG”) entsprechend zur Bearbeitung der Kundenbeschwerden und zu
    einer allgemeinen, mit der Straßennutzungsberechtigung verbundenen Sachbearbeitung einen persönlichen Kundendienst (über die
    Kundendiensttätigkeit der NMGD AG können Sie hier mehr lesen: https://nemzetiutdij.hu/customer_services/index).
    Die NMGD AG muss bei der Datenverarbeitung die Bestimmungen des Gesetzes Nr. CXII von 2011 über das Recht auf informationelle
    Selbstbestimmung und die Informationsfreiheit (Informationsfreiheitsgesetz) sowie der DSGVO (VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES
    EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
    personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
    einhalten.
    II. Grundbegriffe:
    Kunde (Empfänger der vorliegenden Information): die natürliche Person, die den Kundendienst der NMGD AG auf dem Postweg
    (per Brief an die Korrespondenzadresse: 1380 Budapest, Pf.:1170 oder an den Sitz bzw. eine Niederlassung der NMGD AG) oder auf
    1
    aufgrund des Gesetzes Nr. I von 1988 über den Straßenverkehr bzw. der Verordnung des Ministers für
    Wirtschaft und Verkehr Nr. 36/2007 (III. 26.) GKM über die Maut von Autobahnen, Autostraßen und
    Hauptstraßen
    2
    Regierungsverordnung Nr. 209/2013 (VI. 18.) über die Durchführung des Gesetzes Nr. LXVII von 2013 über die
    für die Nutzung der Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen zu zahlenden und zur zurückgelegten
    Wegstrecke proportionalen Gebühr
  •  
    Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs-Aktiengesellschaft
    Postanschrift: H-1380 Budapest, Pf.: 1170 | E-mail: ugyfel@nemzetiutdij.hu | Informationshotline: +36 (36) 587-500
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    elektronischem Wege (in Verbindung mit dem Vignetten- oder E-Vignetten-System unter der E-Mail-Adresse: ugyfel@nemzetiutdij.hu
    bzw. in Verbindung mit dem E-Maut-System unter der E-Mail-Adresse: ugyfel@hu-go.hu) zur Anforderung einer Auskunft, zu einer
    Sachbearbeitung in Verbindung mit der Straßennutzung oder zur Beschwerdeführung aufsucht.
    Personenbezogene Daten: alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene
    Person”) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung
    zu einer Kennung, wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren
    besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder
    sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
    Datenverarbeitung: jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im
    Zusammenhang mit personenbezogenen Daten oder Datenbeständen wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen,
    die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch
    Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das
    Löschen oder die Vernichtung.
    Auftragsverarbeiter: eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten
    im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
    III. Kreis, Rechtsgrundlage, Zweck, Dauer sowie Art und Weise der Datenverarbeitung:
    Benennung der personenbezogenen
    Daten
    Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
    Dauer der Datenverarbeitung
    polizeiliche Kennzeichen (werden
    ausschließlich dann zu personenbezogenen
    Daten, wenn sie mit den Kunden in
    Verbindung gebracht werden können,
    vorausgesetzt, dass der Kunde nachweist,
    dass er der Eigentümer/Halter/unter einem
    anderen Rechtstitel erfolgende Nutzer des
    Kraftfahrzeugs mit dem gegebenen
    Kennzeichen ist!)
    Bearbeitung von Kundenbeschwerden bzw.
    Pflicht zur Beantwortung von schriftlichen
    Beschwerden innerhalb von 30 Tagen
    (§ 17/A Abs. 6 VerbrSchG),
    5 Jahre (Verjährungsfrist zur
    Analogie von § 17/A Abs. 7
    VerbrSchG bzw. zur
    Durchsetzung von allgemeinen
    zivilrechtlichen Ansprüchen)
    Name, Wohnanschrift und Unterschrift des
    Kunden
    Bearbeitung von Kundenbeschwerden bzw.
    Pflicht zur Beantwortung von schriftlichen
    Beschwerden innerhalb von 30 Tagen
    (§ 17/A Abs. 6 VerbrSchG),
    5 Jahre (Verjährungsfrist zur
    Analogie von § 17/A Abs. 7
    VerbrSchG bzw. zur
    Durchsetzung von allgemeinen
    zivilrechtlichen Ansprüchen)
    alle sonstigen als personenbezogene Daten
    anzusehenden Daten, die der Kunde der
    NMGD AG bei der Bearbeitung von
    Beschwerden bzw. bei der Korrespondenz
    mit der NMGD AG freiwillig zur Verfügung
    stellt (auch unter Beilegung von schriftlichen
    Dokumenten – insbesondere Kfz-Zulassung,
    Kfz-Kaufvertrag oder sonstiger Vertrag zur
    Sicherung der Kfz-Nutzung –)
    Bearbeitung von Kundenbeschwerden bzw.
    Pflicht zur Beantwortung von schriftlichen
    Beschwerden innerhalb von 30 Tagen
    (§ 17/A Abs. 6 VerbrSchG),
    5 Jahre (Verjährungsfrist zur
    Analogie von § 17/A Abs. 7
    VerbrSchG bzw. zur
    Durchsetzung von allgemeinen
    zivilrechtlichen Ansprüchen)
    Diese Daten verarbeitet die NMGD AG, um Kundenbeschwerden zu bearbeiten bzw. damit die Kundenkommunikation den
    Verbraucherschutzvorschriften entspricht bzw. um eine effiziente und kundenfreundliche Bearbeitung zu realisieren.

  • :lach1  
    Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs-Aktiengesellschaft
    Postanschrift: H-1380 Budapest, Pf.: 1170 | E-mail: ugyfel@nemzetiutdij.hu | Informationshotline: +36 (36) 587-500
    www.maut-tarife.hu
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    Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung der personenbezogenen Daten bilden die oben detaillierten gesetzlichen Bestimmungen und so
    müssen Sie sich als Kunde darüber im Klaren sein, dass die Bearbeitung Ihrer Beschwerdesache ohne Verarbeitung Ihrer
    personenbezogenen Daten unmöglich wird.
    IV. In die Datenverarbeitung seitens des Datenverantwortlichen einbezogene Personen, Auftragsverarbeiter:
    Zur Datenverarbeitung sind die Mitarbeiter für Kundenkorrespondenz der NMGD AG und der Leiter des Kundenkorrespondenzbereichs
    berechtigt.
    Kontaktdaten des Datenverantwortlichen:
    Sitz: 1134 Budapest, Váci út 45 Gebäude B,
    Korrespondenzadresse: 1380 Budapest, Pf. 1170,
    Tel.: +36 1 4368 000
    E-Mail: ugyfel@nemzetiutdij.hu
    Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Datenverantwortlichen:
    dpo@nemzetiutdij.hu,
    Tel.: +36 1 4368 000
    Über weitere Informationen zum Datenschutzbeauftragten können Sie sich unter dem Menüpunkt www.nemzetiutdij.hu/Adatvédelem
    oder schriftlich (per E-Mail) informieren.
    An der Datenverarbeitung ist kein Auftragsverarbeiter beteiligt.
    V. Sie als Kunden haben in Verbindung mit der Datenverarbeitung die folgenden Rechte:
    1. Recht auf Auskunft. Artikel 15 Abs. 1 DSGVO entsprechend können Sie eine Auskunft über die von der NMGD AG
    verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In diesem Fall schickt die NMGD AG die folgenden Informationen an die von Ihnen
    angegebene Kontaktadresse (E-Mail-Adresse, Korrespondenzadresse):
    – welche personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet werden;
    – die Verarbeitungszwecke;
    – die Dauer der Datenverarbeitung;
    – die Ihnen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung zustehenden Rechte;
    – über das Recht der Einreichung einer an die Nationale Behörde für Datenschutz und Informationsfreiheit
    („Datenschutzbehörde”) gerichteten Beschwerde.
    2. Recht auf Erhalt einer Kopie. Aufgrund von Artikel 15 Abs. 3 und 4 DSGVO können Sie eine Kopie von den durch die
    NMGD AG verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In diesem Fall schickt die NMGD AG die personenbezogenen Daten an
    die von Ihnen angegebene Kontaktadresse (E-Mail-Adresse, Korrespondenzadresse), welche die NMGD AG von Ihnen verarbeitet.
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    503/1349-1267 | KIR/201-177 | MEBIR/50-46
    3. Recht auf Berichtigung. Aufgrund von Artikel 16 DSGVO werden auf Ihren Antrag hin Ihre personenbezogene Daten von
    uns Ihrem Wunsch entsprechend geändert bzw. vervollständigt.
    4. Recht auf Löschung. Sie können verlangen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten löschen, wenn deren
    Verarbeitungszweck laut vorliegender Information realisiert wurde oder wenn die Datenverarbeitung unrechtmäßig erfolgte.
    5. Recht zur Einschränkung der Verarbeitung. Sie können in folgenden Fällen die Einschränkung der Datenverarbeitung
    verlangen:
    – wenn Sie die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestreiten, schränken wir die Datenverarbeitung so lange ein, wie die
    NMGD AG die Richtigkeit der personenbezogenen Daten kontrolliert;
    – die Datenverarbeitung ist unrechtmäßig und Sie lehnen die Löschung der Daten ab und fordern anstelle dessen die
    Einschränkung ihrer Verarbeitung;
    – die NMGD AG benötigt die personenbezogenen Daten nicht mehr, doch Sie beanspruchen sie zur Geltendmachung,
    Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    In Ihrem Antrag auf Einschränkung der Datenverarbeitung ist auch anzugeben, aus welchem Grund Sie die Einschränkung verlangen.
    Die NMGD AG erfüllt Ihren Antrag auf Einschränkung der Datenverarbeitung, indem sie die personenbezogenen Daten von allen
    anderen personenbezogenen Daten gesondert aufbewahrt. So speichert sie die elektronischen Datenbestände beispielsweise auf
    externen Datenträgern und die Dokumente in Papierform in einem gesonderten Ordner.
    6. Gemeinsame Regeln der Rechtsausübung. Die NMGD AG erfüllt Ihren Antrag spätestens innerhalb eines Monats, wobei
    diese Frist um höchstens zwei Monate verlängert werden kann.
    Bei einer Verweigerung der Antragserfüllung informiert die NMGD AG Sie innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die
    Gründe der Verweigerung und über die Möglichkeit, bei der Datenschutzbehörde eine Beschwerde einreichen oder einen gerichtlichen
    Rechtsbehelf einzulegen.
    Wenn die NMGD AG begründete Zweifel an der Identität der den Antrag einreichenden Person hat, behält sie sich das Recht vor, die
    Einreichung von Informationen zu fordern, die zur Bestätigung der Identität der betroffenen Person notwendig sind. Als ein solcher Fall
    kann insbesondere angesehen werden, wenn die betroffene Person von ihrem Recht auf Erhalt einer Kopie Gebrauch macht, bei dem
    es begründet ist, dass die NMGD AG sich davon überzeugt, dass der Antrag von der berechtigten Person stammt.
    VI. Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung
    Wenn die Datenverarbeitung der NMGD AG Ihrer Ansicht nach nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, können Sie ein
    Verfahren der Datenschutzbehörde (Korrespondenzadresse: 1530 Budapest, Pf.: 5, E-Mail: ugyfelszolgalat@naih.hu) anregen.
    Außerdem haben Sie das Recht, sich wegen der Datenverarbeitung der NMGD AG an ein Gericht zu wenden. Den Prozess können Sie
    – nach eigener Wahl – auch bei dem Ihrem Wohnsitz oder Ihrem Aufenthaltsort gemäß zuständigen Gerichtshof einleiten.
Sehr Kundenfreundlich !!!!!!!!
 


womopeter

Re: Wenn der Amtsschimmel wiehert

Beitrag von womopeter »

Das ist doch mal eine ausführliche Antwort. :roll:
Da kann man nichts machen, ich würde den Deckel drauf machen
und das verlorene Geld als Lebenserfahrung verbuchen.
Wie würde sich wohl der Schweizer Amtsschimmel in so einem Fall gebärden ?


Joxy

Re: Wenn der Amtsschimmel wiehert

Beitrag von Joxy »

womopeter hat geschrieben: Mi 17. Apr 2019, 14:42Das ist doch mal eine ausführliche Antwort. :roll:
Da kann man nichts machen, ich würde den Deckel drauf machen
und das verlorene Geld als Lebenserfahrung verbuchen.
Wie würde sich wohl der Schweizer Amtsschimmel in so einem Fall gebärden ?
Hochachtung vor der ASFINAG in Oesterreich ......
Habe dort auch über Internet die E- Vignette geordert und die Verschiebung um 14 Tage war in 5 Minuten erledigt ... konnte auch über das Internet erledigt werden ....
So blöd wie Du die Schweizer Beamten hinstellen möchtest sind die nicht....da hättest Du die Bemerkung sparen können .
Wir verlangen jedenfalls nichts für Leistungen welche nicht benutzt werden....


womopeter

Re: Wenn der Amtsschimmel wiehert

Beitrag von womopeter »

Wie bist Du denn drauf,
ich habe doch die Schweizer Beamten nicht als blöd hingestellt,
sondern nur wertungsfrei gefragt, wie die sich in der Situation verhalten hätten.
Hätten die Dir das Geld rückwirkend ausgezahlt für die Zeit,
in der Du die Maut wie in Ungarn zwar bezahlt hast, aber nicht genutzt,
warum auch immer ?
Ich glaube kein Mautbetreiber außer der Asfinag reagiert so großzügig
auf Probleme seiner Kunden.
Und was Dein Problem mit der Asfinag zu tun hat, solltest Du vielleicht näher erklären,
die Asfinag ist weder ungarisch noch arbeitet sie für die Schweizer Staatsbürger.
Mich würde noch sehr interessieren, um welchen Betrag es überhaupt ging
bei der ungarischen Maut ?
Wahrscheinlich waren es eh nur Peanuts, warum Du deshalb hier so einen Aufriss
veranstaltest, verstehe ich sowieso nicht.
Übrigens bist Du meiner Frage nach der Reaktion der Schweizer Mautbeamten
in so einem Fall geschickt aus dem Weg gegangen. ;)
Die Schweizer Beamten sind ja angeblich nicht gerade ein Beispiel von
kundenorientiertem Verhalten.
Ganz im Gegenteil, weshalb ich wo es nur irgendwie geht vermeide,
mit denen Kontakt zu haben.


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Re: Wenn der Amtsschimmel wiehert

Beitrag von GO207 »

Hallo Joxy,
das hast du doch wirklich nicht alles gelesen?
Spätestens an der Stelle als die Ablehnung klar war,
zwei Fotokopien und alles ab in den Papierkorb.
Der Schweizer Zöllner ansich ist nett! So er mit dir
deutsch spricht.
April 2018 an der Grenze in  Basel, ja Basel.
Kaufe eine Schwerlastabgabe für mein Wohnmobil und
möchte gerne durch den Schlagbaum. Dort sitz eine
Dame, die mich permanent auf französisch anspricht und mir
Fragen stellt. An der Grenze Freiburg-Basel. Sie weigert sich
deutsch zu sprechen.................................
War eben eine schweizer Beamtin (Amtsstute), die schlecht drauf war.
Bestimmt die Ausnahme.?
Gruß
Horst
 


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Re: Wenn der Amtsschimmel wiehert

Beitrag von Havoerred »

Joxy hat geschrieben: Mi 17. Apr 2019, 17:14Wir verlangen jedenfalls nichts für Leistungen welche nicht benutzt werden.... 

Hallo Joxi, da muss ich dir jetzt aber widersprechen. :mrgreen:

Der Zoll langt bei euch in der Schweiz ganz gut hin, für Leistungen die man nicht in Anspruch nimmt.

Uns ist dies so im letzten Jahr passiert, als wir von Freunden in Rheinfelden kommend uns mal an einem Nachmittag den Rheinfall in Schaffhausen ansehen wollten, da wir ja nicht mehr weit davon entfernt waren und es fast auf dem Weg zum Bodensee lag.

Da unser Knauser über 3,5 t wiegt, mussten wir bei dem Grenzposten die Schwerlastabgabe zahlen.

Soweit ist das ja in Ordnung.

Aber das man wenn man nur für einen Tag in die Schweiz einreisen will, dann mal eben mindestens 25,- CHFränkli zahlen muss, da es für einzelne Tage diese Schwerlastabgabe nicht zu kaufen gibt, ist schon heftig hingelangt für eine Leistung die nicht in Anspruch genommen wird. Und das obwohl es einen Tagessatz für die Schwerlastabgabe gibt, der bei 3,25 CHF lag, wenn ich mich noch richtig erinnere. ;)

Überhaupt war es an dem Grenzübergang ein Erlebnis.

Als wir dann die Mindestgebühr zahlen wollten, verweigerte der Zollbeamte die Annahme von €uro, die Gebühr sei nur in CHF zu zahlen. Auch meine Scheckkarte akzeptierte er nicht.

Da wir nun ohne Finanzmittel da standen, die von ihm akzeptiert worden wären, ließ er sich nach langem verhandeln dann doch auf die Zahlung mit €uronen ein. Allerdings machte er mir dann auch klar, dass er auf Euro kein Rückgeld herausgeben würde und € Münzen auch nicht annehmen wird. Also haben wir dann für einen Tag 30,- € statt 25,- CHF bezahlen müssen.

Was er uns damit schmackhaft machen wollte, dass wir im Besitz der Schwerlastabgabebescheinigung, damit ja auf allen Straßen der Schweiz fahren könnten ohne eine zusätzlich Vignette kaufen zu müssen. Für uns, die wir nur einen Nachmittag in der Schweiz verbringen würden ein schwacher Trost. :mrgreen:

Aber letztlich haben wir die Ausgabe verkraftet und den Rheinfall erlebt gesehen zu haben, waren uns auch die 30,- € wert.

ext/dmzx/imageupload/files/e1dea5d3471f ... b5e1fb.jpg

Nachdem wir dann das Geschäftliche erledigt hatten, erhielten wir noch eine Belehrung, was wir nach Zahlung der Schwerlastabgabe alles dürfen und beachten müssen.  

Hatte ich gedacht die Schwerlastabgabe wäre nur an den Tagen an denen man sein Fahrzeug in der Schweiz bewegt, also fährt, gedacht, wurde ich auch hier belehrt. Selbst wenn man nun 14 Tage auf einen schweizerischen Campingplatz fest stehen würde, müsste man entsprechend auch für die reinen Stehtage die Schwerlastabgabe zahlen. 

Nach einer ausgiebigen Kontrolle des Kühlschrankes durften wir dann in die Schweiz einreisen.  :mrgreen:

Da sieht man mal wieder Reisen bildet und mit reinem Denken allein liegt man oft daneben. :mrgreen:

Aber so sind halt die Beamten wohl in der ganzen Welt. Ungeachtet ob Zoll, Post oder Polizei. Deren Verordnungen stehen über allem. :mrgreen:

Wobei ich der Polizei in der Schweiz für ihre unkomplizierte Handlungsweise auch ein Lob aussprechen muss. 

Da ich in meinem früheren Leben als Sportartikelvertreter immer im November eine größere Kundengruppe zum Skitesten nach Zermatt ans Matterhorn eingeladen hatte, war es für mich immer nötig, für die Passstraße hoch bis nach Zermatt hinein, eine Sondergenehmigung zum befahren ausgestellt zu bekommen. Dies ging bei der Polizei in Visp ohne jegliche Probleme über die Bühne. Selbst als ich einmal durch den Ausfall eines Reisezuges erst nach 20:00 Uhr dort auf der Polizeistation ankam, wurde mir außerhalb der Bürostunden geholfen.

Aber auch in dieser Zeit erlebte ich beim Schweizer Zoll an der Grenze so einige Dinge, die mir die Einreise und Ausreise in die Schweiz  immer wieder erschwerten. So musste ich an der Zollstation in Basel in jedem Jahr, die 100 Paar Testski ausladen und zusammen mit dem Grenzer wurden dann von allen Skiern die Seriennummern auf dem Carnet ATA abgeglichen. Es reichte dem Grenzer nicht aus, die Anzahl der Testski durch zu zählen zu kontrollieren, nein er musste alle Seriennummern auf jedem einzelnen Ski abgleichen. :mrgreen: Was mich dann mit aus und einladen jedesmal fast 5 Stunden Zeit kostete. Und dies nicht nur bei der Einreise, auch bei der Ausreise musste ich diese Procedere durchlaufen.

 



 


Joxy

Re: Wenn der Amtsschimmel wiehert

Beitrag von Joxy »

Eigentlich wollte ich hier ja nur kund tun, dass wenn man über Internet eine zeitlich begrenzte Dienstleistung ordern kann, so sollte es doch möglich sein diese auch im Nachhinein wieder abzuändern. Geht ja bei der Asfinag in Österreich auch......
Das wäre Kundenfreundlch.
Mit dieser Info wollte ich darauf hinweisen, dass ees besser ist die Toll - Gebühr bei der Einreise nach Ungarn zu bezahlen und nicht im VORAUS übers Internet zu buchen
Ein Frustabbau an den vielen Beamten in allen Ländern dieser Welt war damit nicht vorgesehen


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Re: Wenn der Amtsschimmel wiehert

Beitrag von Havoerred »

Yoxi, sollte ich dich jetzt mit meiner Antwort auf deinen Kommentar das die Schweizer nihts für Leistungen verlangen, die sie nicht erbracht haben, persönlich getroffen haben, bedaure ich dies. Das lag mir fern.
Ich habe halt meine Erfahrungen von der Einreise in die Schweiz im Bezug auf das abkassieren für nicht erbrachte Leistungen wiedergegeben. 😇

Frust abbauen, dazu kommt das Rund 23 Jahre zu spät, sollte nur ein Hinweis auf den Amtsschimmel sein, der wohl in allen Ländern galopiert, auch in der Schweiz. 😁


Joxy

Re: Wenn der Amtsschimmel wiehert

Beitrag von Joxy »

Manch Geschriebenes kommt beim Empfänger anders an als es vom Sender gedacht ist... Lass es gut sein


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