Fahren mit Anhänger
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Re: Fahren mit Anhänger
Da stimme ich als Bus-Trulla uneingeschränkt zu. Lkw-Parkplätze und Bus-Parkplätze sind bitteschön für Freizeitfahrzeuge und auch Pkws absolut tabu. Die Leute, die in Lkw und Bus unterwegs sind, machen ihren (schlecht bezahlten) Job - die in Freizeitfahrzeugen haben FREIZEIT. Unbedingt beachten!!!!
Re: Fahren mit Anhänger
Wenn ich auf der BAB mit dem Wohnmobil unterwegs bin, ggf. noch mit Anhänger dann parke ich nur auf den mir vom Gesetzgeber zugebilligten Parkplätzen. Das hat nichts damit zu tun das zu wenige Plätze für Fahrzeuge über 3,5to vorhanden sind, für mich gibt es keine andere rechtliche Möglichkeit.
Die hat nichts mit dem Einkommen der LKW-Fahrer zu tun, und geht mich auch nichts an. Es gab Zeiten da habe ich darauf mal Rücksicht genommen und dies hat mich zu guter letzt 40.-€ Bußgeld gekostet. Ein Unterschied zwischen Freihzeitfahrzeuge und anderer kennt der Gesetzgeber nicht. Und ob ein Busfahrer schlecht verdient ist auch nicht mein Problem, glaube ich auch nicht, da mir hinreichen Fälle bekannt sind wo diese mit ihrem Schwarzverkauf von Getränken und ähnlichem mehr als genügend dazuverdienen und das in den meißten Fällen ohne steuerliche Abgaben zu leisten, jeder Kellner und Frisöre versteuert sein Trinkgeld, warum Busfahrer nicht?
Die hat nichts mit dem Einkommen der LKW-Fahrer zu tun, und geht mich auch nichts an. Es gab Zeiten da habe ich darauf mal Rücksicht genommen und dies hat mich zu guter letzt 40.-€ Bußgeld gekostet. Ein Unterschied zwischen Freihzeitfahrzeuge und anderer kennt der Gesetzgeber nicht. Und ob ein Busfahrer schlecht verdient ist auch nicht mein Problem, glaube ich auch nicht, da mir hinreichen Fälle bekannt sind wo diese mit ihrem Schwarzverkauf von Getränken und ähnlichem mehr als genügend dazuverdienen und das in den meißten Fällen ohne steuerliche Abgaben zu leisten, jeder Kellner und Frisöre versteuert sein Trinkgeld, warum Busfahrer nicht?
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Re: Fahren mit Anhänger
Moin moin,
wenn wir einen Rastplatz ansteuern dann parken wir dort wo es für Wohnmobil zulässig und ausgeschildert ist .
Auf PKW-Parkplätze passt unser Wohnmobil mit über 8m nicht drauf und auf diese Plätze dürfen wir unser
Wohnmobil gesetzlich nicht parken.
Kein Verständnis habe ich dafür, wenn Pkws auf den LKW-Parkflächen stehen .
wenn wir einen Rastplatz ansteuern dann parken wir dort wo es für Wohnmobil zulässig und ausgeschildert ist .
Auf PKW-Parkplätze passt unser Wohnmobil mit über 8m nicht drauf und auf diese Plätze dürfen wir unser
Wohnmobil gesetzlich nicht parken.
Kein Verständnis habe ich dafür, wenn Pkws auf den LKW-Parkflächen stehen .
Zuletzt geändert von Mobi-Driver am Di 18. Dez 2018, 09:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fahren mit Anhänger
Unser Womo ist ein LKW und mit Anhänger bin ich über 11m lang. soll jeder machen wie er will.
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Re: Fahren mit Anhänger
B&T Camper hat geschrieben: ↑Mo 17. Dez 2018, 17:31Unser Womo ist ein LKW und mit Anhänger bin ich über 11m lang.
Ein Wohnmobil ist niemals ein Lkw - da geht nur entweder, oder.
Re: Fahren mit Anhänger
Ein Wohnmobil ist niemals ein LKW, weil es diese in der derzeitigen Stvzo nicht mehr gibt, wir unterscheiden nach Klassen, einmal Klasse M sowie Klasse N.
Eine größere Unterscheidung gibt es noch nach Gewicht, das ist derzeitig alles etwas undurchsichtig, ja man müßte mal vor dem EGH klagen, vielleicht würde sich dann etwas ändern.
Auf jedenfall zählen die Parkplätze mit dem PKW symbol für Fahrzeuge bis 3,5to, die mit dem LKW Symbol für Fahrzeuge über 3,5to, als je nach Gewicht auch für Wohnmobile und Personenwagen wenn das Gewicht höher ist.
Eine größere Unterscheidung gibt es noch nach Gewicht, das ist derzeitig alles etwas undurchsichtig, ja man müßte mal vor dem EGH klagen, vielleicht würde sich dann etwas ändern.
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Re: Fahren mit Anhänger
willy13 hat geschrieben: ↑Mo 17. Dez 2018, 20:32Ein Wohnmobil ist niemals ein LKW, weil es diese in der derzeitigen Stvzo nicht mehr gibt, wir unterscheiden nach Klassen, einmal Klasse M sowie Klasse N.
Eine größere Unterscheidung gibt es noch nach Gewicht, das ist derzeitig alles etwas undurchsichtig, ja man müßte mal vor dem EGH klagen, vielleicht würde sich dann etwas ändern.
Auf jedenfall zählen die Parkplätze mit dem PKW symbol für Fahrzeuge bis 3,5to, die mit dem LKW Symbol für Fahrzeuge über 3,5to, als je nach Gewicht auch für Wohnmobile und Personenwagen wenn das Gewicht höher ist.
Sorry, aber das ist auch nicht ganz richtig.
Das Pkw-Symobl als Zusatzzeichen beim P-Schild spricht rein vom Pkw.
Dabei ist es völlig egal, wie schwer dieser ist.
Eine gepanzerte Limousine mit 4t darf da immer noch stehen.
Andere Fahrzeuge, die nicht als Pkw klassifiziert sind und auch weniger als 3,5t wiegen, dürfen dort auch nicht stehen.
Selbst Motorräder oder Roller nicht.
Dumm, aber so ist es leider...
Re: Fahren mit Anhänger
Es gibt keine klassifiziert von PKW oder LKW, es gibt nur noch die EU Klassen!
Das ist ja das Problem das die StVo und die Stzo nicht mehr zusammen passen, alles andere sind Erinnerungen und hinfällig, man muß sich der Gesetzeslage anpassen.
Das ist ja das Problem das die StVo und die Stzo nicht mehr zusammen passen, alles andere sind Erinnerungen und hinfällig, man muß sich der Gesetzeslage anpassen.
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Re: Fahren mit Anhänger
Da hast du völlig recht! Früher war die ZO mit der VO einigermaßen konform.
Die ZO ist heute quase zum A... abwischen, das hier das EU Recht zählt.
In der VO werden aber immer noch die alten Ausdruck und das damit zusammenhängende "Richterrecht" benutzt.
Am besten wer es, wenn man eine europaweite gleiche ZO und VO hätte.
Dann wären viele grenzüberschreitende Änderungen (Überholverbot für WoMo, Streifen auf der Warntafel uvm) endlich hinfällig.
Ich glaube aber selbst mit meinen jungen 53 werde ich das wohl nicht mehr erleben....
Re: Fahren mit Anhänger
Ja und das "Richterrecht" greift auch nicht mehr, seit der EU-Gerichtshof festgelegt hat das ein Sprinter mit PKW-Zulassung auch nur 80km/h fahren darf wenn der Zweck der Transport von Zeitungen ist