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führerschein
Verfasst: Di 25. Apr 2017, 14:44
von jackpaulchen
moin
mach es mal öffentlich, vielleicht möchte es jemand auch wissen.
speziell an Heiko (fahrschule)
bei der letzten erneuerung meines CE hat man mir A-A1 mit eingetragen, hatte ich vorher nicht. beide haben die schlüsselnummer 79.03,79.04.
schlau geworden bin ich bis jetzt ,scheint für 125ccm zu gelten aber anscheinend nur trike. ebenfalls heisst es bei A Dreirad mit mehr als 15 kw, mehr als 50ccm und mehr als 45km.
für mich als laie hiesse das ja: normales Motorrad nein, aber ein trike ala Honda goldwing ja ???????? wow, wäre ja der hammer, wo steht die nächste
ohje, deutschland und deine paragrafen
danke im vorraus für eine richtige Aufklärung
gruss achim
Re: führerschein
Verfasst: Di 25. Apr 2017, 14:54
von thomasd
Re: führerschein
Verfasst: Di 25. Apr 2017, 15:37
von jackpaulchen
das mit der goldwing war auch nur ein scherz,
was darf ich überhaupt generell damit fahren.
125ccm als trike??
da gibt der markt nichts her,beginnt alles an 250-300 ccm
Re: führerschein
Verfasst: Di 25. Apr 2017, 16:06
von asterixwelt
Hallo achim,
Du kannst auch eBike fahren mit Leistung bis 45 Km/h !
gruß
Michael
Re: führerschein
Verfasst: Di 25. Apr 2017, 18:18
von mutafo
asterixwelt hat geschrieben:Hallo achim,
Du kannst auch eBike fahren mit Leistung bis 45 Km/h !
gruß
Michael
?????
Alles in Allem ein ziemlich verquerer Tröt. Wer weiß denn nun was wirklich Sache ist? A-A1 ist doch eigentlich Motorrad ohne und mit Einschränkung. Mit Trike hat das wohl nichts zu tun. Geht da wohl eher um die TÖFF_TÖFF und Piaggios als Lieferfahrzeuge. Ach ja, Simson hatte seinerzeit auch so ein Dreirad im Programm.
Was sagt denn nun Heiko zu dem Problem?
EHM
Re: führerschein
Verfasst: Di 25. Apr 2017, 20:27
von Cruiserline
So weit wie ich es sehe, haben die es geändert. Vorher konnte ein dreirädriges Piaggio nur mit Führerscheinklasse B gefahren werden und nun ist es die Führerscheinklasse A.
Hier mal die Auflistung für die Schlüsselnummer
79.03 Nur dreirädrige Fahrzeuge
79.04 Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg
Hier ist auch noch ein Link zum Bericht der einzelnen Führerscheinklassen.
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/
http://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/aus ... hrers.html
Re: führerschein
Verfasst: Di 25. Apr 2017, 21:04
von jackpaulchen
moin
genau das ist es worüber ich stolpere
die Schlüsselzahlen sagen nur Dreirad(trike),nicht mal quad
anderseits sagt A alles über 15kw
ein 200ccm Motorrad darf ich nicht, aber ein trike wie Honda Gold wing ja???
nein, ich will keine goldwing, es sei denn mir schenkt einer eine.
boah,was ein Wirrwarr. da soll so`n alter wie ich noch durchblicken
Re: führerschein
Verfasst: Mi 26. Apr 2017, 20:09
von Heiko
Moin, bedingt durch die viele Arbeit war ich jetzt ein paar Tage nicht hier - sorry
Also folgendes zuerst: Ein Goldding ist kein Trike!!!
Die letzte Führerscheinreform hat jetzt die 3-Räder in die Motorrad-Ecke (Klassen A...) gesteckt.
Da man aber früher schon mit dem alten Klasse 3 so ein riesiges Trike mit Käfermotor oder auch 3-rädrige Motorroller mit einem größerem Achsenabstand fahren durfte, und es in Deutschland eine Besitzstandswahrung gibt - soll heißen dieses Recht wird einem nicht genommen - werden beim Umschreiben der alten Lappen in die neue Karte diese zusätzlichen Fahrzeugklassen mit den beschränkenden Fußnoten mit eingetragen.
Es steckt noch mehr dahinter, aber ich glaube das reicht als Erklärung ohne zuviel zu verunsichern?
Re: führerschein
Verfasst: Mi 26. Apr 2017, 21:08
von jackpaulchen
moin
1. selbständlich gibt es eine Honda goldwing als trike,ebenso Harley und andere sowas bauenoder bauen lassen.
2. mir ging es um schlüsselnummer 79.3-79.4
deiner aussage nach darf ich kein zweirädiges Motorrad oder roller fahren,aber als dreirrad(trike) ist mir alles erlaubt ???
selbst ein quad dürfte ich demnach nicht fahren
auch sind mir die Klassen nicht umgeschrieben worden, hatte vorher nie einen motorradschein, sondern bei der letzten Verlängerung von CE ist das mit eingetragen worden
gruss Achim
Re: führerschein
Verfasst: Do 27. Apr 2017, 08:53
von Sammy69
Hallo,
bin im Moment etwas zeitlich knapp, daher nur kurz:
Das Stichwort heißt hier "mehrspuriges Fahrzeug". Das hatten wir damals, als wir den ersten MP3 Roller gekauft haben mit einer L5E Zulassung.
Diesen Roller gibt/gab es ab 125 ccm bis zu 500 ccm und sofern er diese L5E Zulassung hatte galt er als Mehrspuriges Fahrzeug (Spurweite musste wohl größer wie 46 cm sein) und konnte dann mit dem alten 3er Führerschein gefahren werden.
Wie es mit den Personen mit dem Führerschein ab 2013 ist, kann ich jetzt nicht sagen, evtl. heute abend mehr dazu.
Grüße
Andi