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Schneller ans Urlaubziel ankommen " kein Problem "
Verfasst: So 12. Jun 2016, 08:52
von Juppi von Hawepower
Kauft Euch ein schönes Blaulicht und dann ab die Post
euren Geldbeutel und euer Punktekonto wird nicht so überlastet.
Bitte Link klicken ......
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Ich wünsche euch allen ein schönes Wochenende
Liebe Grüße Juppi
Re: Schneller ans Urlaubziel ankommen " kein Problem "
Verfasst: So 12. Jun 2016, 08:53
von Juppi von Hawepower
Alle Verstöße des Paragraph 38 StVO (Blaulicht und gelbes Blinklicht)
TBNR Tatbestand Strafe (€)
138100 Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht oder blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn. 20Euro
138106 Sie verwendeten missbräuchlich gelbes Blinklicht. 20Euro
138112 Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen.
Re: Schneller ans Urlaubziel ankommen " kein Problem "
Verfasst: So 12. Jun 2016, 13:02
von Cruiser
Hm, ich denke, dazu kommt noch der Verstoß gegen §35 StVO:
§ 35
Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
und der Verstoß gegen § 132 StGB - Amtsanmaßung
§ 132 StGB
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dürfte demnach also deutlich teurer, als die 20€ werden

Re: Schneller ans Urlaubziel ankommen " kein Problem "
Verfasst: So 12. Jun 2016, 13:13
von Juppi von Hawepower
DAS WAR NUR ALS SPASS GEDACHT WAS ICH HIER GEPOSTET HABE
Kammergericht Berlin
Urteil Amtsanmaßung: Blaulicht im Straßenverkehr - Hoheitliches Handeln?
Auch bei einem Privatfahrzeug mit neutralem Erscheinungsbild, kann ein angebrachtes Blaulicht bei einem objektiven Betrachter den Eindruck erwecken, es handele sich um ein Zivilfahrzeug der Polizei.
Nach Urteil des KG Berlin ist die Tatsache, dass auch Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen blaues Blinklicht einsetzen dürfen, für sich allein nicht geeignet, den Tatbestand einer Amtsanmaßung auszuschließen. Erforderlich sind Feststellungen zu Zeit, Ort und Umständen der Fahrt, zu Art und Aussehen des Fahrzeugs, zu Form und Einsatzweise des blauen Blinklichts und zu den Auswirkungen seines Einsatzes auf etwaige andere Verkehrsteilnehmer.
Der Sachverhalt
Der Angeklagte war in Berlin auf der innerstädtischen Autobahn unterwegs und setzte dabei ein im Frontbereich des Fahrzeuges installiertes Blaulicht in Gang. Obwohl ihm klar war, dass dies nur in hoheitlicher Funktion erfolgen konnte, handelte der Angeklagte in der Absicht, sich freie Fahrt zu verschaffen.
Das Amtsgericht Tiergarten hat den Angeklagten vom Vorwurf der Amtsanmaßung aus rechtlichen Gründen freigesprochen. Aus dem Einsatz von Blaulicht könne nicht gefolgert werden könne, dass er sich als Hoheitsträger ausgegeben habe, da das Setzen von Blaulicht nicht nur Hoheitsträgern überlassen und das Handeln des Angeklagten damit mehrdeutig gewesen sei.
Die hiergegen eingelegte Sprungrevision der Staatsanwaltschaft hat mit der allein erhobenen Sachrüge Erfolg.
Das Urteil des Kammergerichts Berlin (4) 121 Ss 247/12 (304/12)
Re: Schneller ans Urlaubziel ankommen " kein Problem "
Verfasst: So 12. Jun 2016, 13:29
von Cruiser
Der Richter hat wohl falsch entschieden, denn im Folgenden heißt es dann:
"Das Urteil kann danach keinen Bestand haben. Es war aufzuheben und die Sache gemäß § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückzuverweisen."
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr5309.php
Re: Schneller ans Urlaubziel ankommen " kein Problem "
Verfasst: So 12. Jun 2016, 13:32
von Cruiser
Juppi von Hawepower hat geschrieben:DAS WAR NUR ALS SPASS GEDACHT WAS ICH HIER GEPOSTET HABE
Man muss aufpassen, sonst kommt noch jemand auf dumme Gedanken
