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Beleuchtung nach hinten, so erlaubt?

Verfasst: Sa 9. Jan 2016, 17:53
von KlaKliWa
Hallo an alle Mitglieder der MF,

ich habe bei youtube folgendes Video gesehen:


8-)
Da ich auch gerne mein Fahrzeug nach hinten absichere (habe bereits reflktierende Streifen angebracht)
JD600478.JPG
:oops:
würde es mich interessieren, ob man das so wie im Video gezeigt beim TüV durch bekommt. Wie zu erkennen ist
kommt das Fahrzeug zwar aus Deutschland, aber es heißt ja nicht das es erlaubt ist.

Weiter möchte ich wissen, ob jemand von Euch weiß, wo man diese LED-Stripe bekommt?

Vielleicht ist der Besitzer des Concorde ja sogar Mitglied dieses Forum´s 8-)

Danke bereits jetzt für die netten Antworten !!

Re: Beleuchtung nach hinten, so erlaubt?

Verfasst: Sa 9. Jan 2016, 18:43
von B&T Camper
Ich denke das diese LED Strips kein E Prüfzeichen haben für den Strassenverkehr.

Re: Beleuchtung nach hinten, so erlaubt?

Verfasst: Sa 9. Jan 2016, 19:22
von Mario
LED Strips ???

Ich denke das sind Reflektor Folien.

Ob hinten allerdings weiß erlaubt ist würde mich auf Anhieb auch mal interessieren.

Re: Beleuchtung nach hinten, so erlaubt?

Verfasst: Sa 9. Jan 2016, 19:42
von KlaKliWa
Hallo Mario,

es geht nicht um die Folie an meinem Fahrzeug (auch LKw´s/ Auflieger haben nach hinten diese Folie), sondern um die LED Stripe´s in dem kleinen Film.

Aber trotzdem Danke für den Beitrag.

Re: Beleuchtung nach hinten, so erlaubt?

Verfasst: Sa 9. Jan 2016, 19:56
von willy13
Nein, das ist im Zuständigkeitsbereich der StVZO nicht erlaubt. Leuchtmittel müssen eine Bauartgenehmigung haben. Allein schon die Anbringung auf der ganzen Höhe des Fahrzeuges widerspricht den Vorschriften

Für deren Anbau gelten sowohl nationale Vorschriften der StVZO §§ 49a - 54 und 60, als auch harmonisierte Vorschriften der EU bzw. Regelungen der ECE („Economic Commission for Europe"):

76/756/EWG für Kraftfahrzeuge und Anhänger
78/933/EWG für lof Zugmaschinen
93/92/EWG für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
ECE-R 48 für Kraftfahrzeuge und Anhänger
ECE-R 53 für Krafträder.

Re: Beleuchtung nach hinten, so erlaubt?

Verfasst: Sa 9. Jan 2016, 20:06
von Mario
Izola697 hat geschrieben:Hallo Mario,

es geht nicht um die Folie an meinem Fahrzeug (auch LKw´s/ Auflieger haben nach hinten diese Folie), sondern um die LED Stripe´s in dem kleinen Film.

Aber trotzdem Danke für den Beitrag.
Sorry, hatte vorhin nur GPRS :( ,
da war nichts mit Video Schauen. :oops:

Re: Beleuchtung nach hinten, so erlaubt?

Verfasst: Sa 9. Jan 2016, 20:17
von KlaKliWa
@ willy, Danke fü die Auskunft, also lass ich das mal.

@ mario, nicht schlimm, kommt vor.

Re: Beleuchtung nach hinten, so erlaubt?

Verfasst: So 10. Jan 2016, 08:30
von B&T Camper
als ich noch Trikes umgebaut und hergerichtet habe, war das auch immer so eine Geschichte mit der Umrüstung auf LED. Die mussten die dem entsprechenden Prüfzeichen haben, aber man kann eineiges anbauen, man darf das nur nicht anschliesen. an unseren Trikes hatten wir Untrgrundbeleuchtung mit Farbwechsler, Hupen , LED Stripes
und und und. wenn wir dann auf einem Treffen waren hat man das angeklemmt und die Schow ging los. Schalter dazwischen geht nicht. Dann sagt der Tüv das keine Anschlussverbinden bestehen darf. Die erlaubte Hupe war immer neben der verbotenen Hupe angebracht, und so musste man nur die zwei Stecker ziehen und in die andere Hupe einstecken.

Re: Beleuchtung nach hinten, so erlaubt?

Verfasst: So 10. Jan 2016, 09:23
von Mobi-Driver
Moin moin ,

wie schon geschrieben wurde benötigst Du eine Bauartgenehmigung und die Rückstrahler müssen das
entsprechende Prüfzeichen aufweisen .
Deine Reflektorfolie am Heck genügt doch . Warum mehr ?
Wenn ich etwas an unserem Heck zusätzlich anbringen würde, dann wäre es rote Reflektorfolie .
Aber nur soweit, das das Hinterteil der Conni nicht verunstaltet wird . :mrgreen:

Re: Beleuchtung nach hinten, so erlaubt?

Verfasst: So 10. Jan 2016, 14:52
von hape
Moin Zusammen,

also an meinem 5m LED Streifen unterhalb der Markise hat sich bisher niemand gestört, weder TÜV noch sonst jemand. Nach Bauartgenehmigung hat auch noch niemand gefragt.

Ich überlege mir auch, vielleicht im Sommer, unter der hinteren Stoßstange ein LED Streifen zu befestigen, den ich separat einschalten kann und so als Rückfahrscheinwerfer benutzen will.

Mal sehen, das Zeug kostet kaum was, ist schnell montiert, und wenn es jemand stört , auch schnell wieder ab, weil das nur geklebt ist.

Wenn ich manchmal sehe, wie LKW's beleuchtet sind (vorne 6 Scheinwerfer unten und 4 Scheinwerfer oben, jede Menge Begrenzungsleuchten auf der Haube, Seite, hinten etc.) und dazu gehören ja auch die Womos über 3,5 to., dann frage ich mich, ob es überhaupt kontrollierte Regelungen gibt.

Soviel meine Gedanken dazu.

freundliche Grüße aus dem Sauerland

Peter