Moin Remmi,
Also, ich möchte hier mal folgendes zu Bedenken geben.
Bei den Bildern die hier als Userbilder bereitgestellt werden, handelt es sich - soweit ich das berurteilen kann - um Urheberrechtlich geschütze Bilder, Logos oder um Marken.
Wenn Du nicht die ausdrückliche Genehmigung der Inhaber der Bilder, Marke oder der Urheberrechtsinhaber hast, kann das was Du vorhast ziemlich teuer werden.
Hier mal Auszüge der Definition aus dem Gesetz:
Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; Werke der Musik; pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst; Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke; Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden; Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
Logos und Marken unterliegen noch weiteren Schutzrechten !!!
Veröffentlichungsrecht
nur der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere
das Vervielfältigungsrecht
das Verbreitungsrecht
das Ausstellungsrecht
Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere
das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
das Senderecht (§ 20),
das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger
das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung
Eine Wiedergabe ist dann öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.
Es gab übrigens schon mehrere Forenbetreiber die die Foren schließen mußten und es gab auch einige Fälle, in welchen die Strafen nicht unerheblich waren.
Also - die Forderung nach eigenen Bildern auf Deiner Seite ist durchaus berechtigt, ich persönlich kenne einen Forenbetreiber (Name ist mir bekannt), der gerade eine nicht unerhebliche Summe "abdrücken" musste, weil ein User im Forum ein Bild veröffentlicht hatte das nicht seins war. Abmahnvereine kassieren da ab.
Fazit:
Es wird nicht gelingen von allen Usern eine Einverständnis zu erlangen, und wenn, dann mußt Du für jedes Bild die Genehmigung des Urhebers haben.
und das ist doch sehr aufwendig. Von der pauschalen Nutzung der Bilder hier kann ich Dir nur abraten, das kann teuer werden.